Gutachter für Berufskrankheiten?

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Welche Themenbereiche bearbeitet ein Gutachter für Berufskrankheiten?

Auch und gerade im Zeitalter des Internet ist die Anzahl der Menschen, die unter den so genannten „Berufskrankheiten“ leiden, groß. Die Arten der Krankheiten mögen sich teilweise geändert haben. Fakt ist jedoch, dass viele Berufe auch in der heutigen Zeit noch ein großes Risiko in sich bergen, längerfristig -oder sogar chronisch- zu erkranken.

Die Auslöser, die dafür sorgen können, dass ein Arbeitnehmer eine Berufskrankheit entwickelt sind, verschieden und selbstverständlich auch von der jeweiligen Branche abhängig. So können beispielsweise chemische Reaktionen oder physische Überforderungen ausschlaggebende Faktoren sein. Das Problem ist hier für viele, dass viele Krankheiten nicht direkt als Berufskrankheiten anerkannt werden. Hier gilt es, mit einem professionellen Gutachter zusammenzuarbeiten, der die jeweils aktuelle Situation neutral und fachmännisch bewertet.

Welche Berufskrankheiten gibt es?

Die Liste der Berufskrankheiten, mit denen die Arbeitnehmer in unterschiedlicher Intensität konfrontiert werden, ist lang. So reicht unter anderem von klassischen Beschwerden, wie beispielsweise Allergien und Atemwegserkrankungen über Lungenkrankheiten (hervorgerufen zum Beispiel durch Asbest) bis hin zu einer ausgeprägten Schwerhörigkeit aufgrund eines kontinuierlich hohen Geräuschpegels.

Im Allgemeinen kann das Spektrum der Berufskrankheiten entsprechend in Ursachen auf unterschiedlichen Ebenen aufgegliedert werden. Aufgrund der Tatsache, dass viele Menschen mittlerweile einen Großteil des Tages an ihrem Arbeitsplatz verbringen, sollte dieser Themenkomplex nicht unterschätzt werden. Die ehemals landläufige Meinung, bei einer Berufskrankheit handele es sich manches Mal um eine vorgeschobene Meinung, bei jemandem, der sich über die Auswirkungen seiner Berufskrankheit beschwert, handele es sich um einen Menschen, der schlicht keine Lust auf seine Arbeit habe ist (Gott sei Dank) längst überholt. Schon lange scheint stattdessen klar, dass störende Arbeitsbedingungen -in welcher Form auch immer- nachhaltige Auswirkungen auf den Körper und den Geist der betroffenen Arbeitnehmer haben.

Die Statistik zeigt jedoch auch, dass es immer noch Beschwerden und Sachverhalte gibt, die nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden. Falls Sie sich, beispielsweise noch vor der Konsultierung eines Gutachters, mit Ihren persönlichen Chancen auf eine Anerkennung auseinandersetzen möchten, sollte Sie die so genannte „Liste der Berufskrankheiten“ studieren. Wichtig ist es hierbei zu wissen, dass es sich um eine abschließende Liste handelt. Das bedeutet: sollten Ihre Beschwerden hier nicht auftauchen, werden sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt.

Welche Krankheiten in diese Liste letztendlich aufgenommen werden, entscheidet der Gesetzgeber. Für eine Aufnahme müssen besondere Kriterien erfüllt sein. Eines besagt zum Beispiel, dass die Gefährdung des Arbeitnehmers deutlich größer sein muss als beim Rest der Bevölkerung.

Wie so oft bestätigt hier jedoch auch die Ausnahme die Regel. So kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie noch nicht in der Liste auftaucht.

Der „Klassiker“ der vermuteten Berufskrankheiten, die Rückenschmerzen, gehört jedoch nicht zu den Berufskrankheiten im eigentlichen Sinne. Ebenso sind bisher ebenfalls noch:

  • Probleme mit dem Herz-Kreislauf-System
  • Stress
  • Krankheiten des Nervensystems

und andere, psychische Belastungen von der Liste der Berufskrankheiten ausgeschlossen. Weshalb? Weil noch keine Erkenntnisse in medizinischer Hinsicht vorliegen, die auf einen direkten Zusammenhang zwischen den einzelnen Faktoren schließen lassen könnten.

Was sind die Aufgaben eines Gutachters für Berufskrankheiten?

Ein Gutachter für Berufskrankheiten soll -wie der Name schon sagt- eruieren, inwieweit ein bestimmtes Leiden als klassische Berufskrankheit deklariert und dann entsprechend behandelt werden kann.

Für den Fall, dass beispielsweise ein Betroffener über einen längeren Zeitraum hinweg unter Kopfschmerzen leidet und selbst den Verdacht hegt, dass diese vom Kontakt mit chemischen Stoffen an seinem Arbeitsplatz herrühren, gilt es, diesen Umstand eingehend und neutral zu prüfen. Nachdem dann eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige angefertigt wurde, wird eine Arbeitsanamnese erstellt. Hierbei geht es unter anderem um die Arbeitsvorgeschichte und eine medizinische Beurteilung.

Sollte im Zuge der Untersuchungen des Patienten bzw. der Begehung des Arbeitsumfelds ein Mangel festgestellt werden, kommt klassischerweise ein neutraler Gutachter ins Spiel.

Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass der Arbeitnehmer selbstverständlich auch selbst einen Gutachter vorschlagen darf. Allerdings ist unabdingbar, dass dieser auch wirklich über eine ausreichende fachliche Kompetenz verfügt und den Sachverhalt entsprechend bearbeiten kann. Der jeweilige Unfallversicherungsträger könnte ansonsten den vorgeschlagenen Gutachter auch ablehnen.

Häufig entstehen hier zum Beispiel Missverständnisse mit Hinblick auf einen Hausarzt als Gutachter. Dieser wäre hierzu nicht qualifiziert.

Der gewählte, und von beiden Seiten akzeptierte, Gutachter befasst sich nun eingehend mit:

  • den Zusammenhängen zwischen den Beschwerden und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz
  • der Arbeitsanamnese
  • Mängeln, die eventuell zu den Beschwerden geführt haben könnten
  • der Frage, ob vielleicht auch andere Arbeitnehmer unter den gleichen Problemen leiden.

Anschließend fertigt der Gutachter seinen Bericht an und händigt diesen nicht nur dem Unfallversicherungsträger, sondern auf Wunsch auch dem betroffenen Arbeitnehmer aus.

Falls die jeweilige Berufskrankheit nun als solche anerkannt wird, profitiert der Betroffene von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die Möglichkeit eines Erhalts von vorbeugenden Leistungen nach § 3 BKV ist gegeben.

Das gefertigte Gutachten bildet gegebenenfalls auch die Basis für weitere betriebliche Entscheidungen, wie beispielsweise das Anbringen von Schutzgittern oder die Vorschrift, in bestimmten Bereichen des Betriebes Schutzkleidung zu tragen.

Das Gutachten das der Gutachter für Berufskrankheiten entsprechend erstellt hat damit nicht nur Auswirkungen auf eine eventuelle finanzielle Unterstützung des Arbeitnehmers, sondern auch auf die allgemeinen Gegebenheiten im Betrieb vor Ort.