Sachverständige Abfallstoffe

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Gutachter im Fachgebiet Abfallstoffe


Karl Niestroj
Karl Niestroj

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Abfallstoffe | Arbeits- und Betriebsausfälle | Arbeitsschutz und Arbeitsplatzbewertung ...

An der Palmweide 135, 44227 Dortmund

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Abfallstoffe - Informationen

Abfallstoffe, sind Übriggebliebenes, das bei der Produktion, Herstellung oder Zubereitung nicht verbraucht wurde. Dabei können Abfallstoffe flüssiger oder gasförmiger Natur sein oder im festen Zustand. Vor allem chemische Rückstände, fallen unter die Kategorie „Abfallstoffe“.

Welche Abfallarten gibt es?

In der Regel gibt es verschiedene Abfallstoffe:

  • Mineralische Abfälle
  • Hausmüll: Restmüll, Schadstoffe aus dem Haushalt, Bioabfall (Küchen- und Nahrungsabfälle), Textilien, Altglas, Gartenabfall, Verpackungen, Metallmüll, Elektronikschrott, Sondermüll

Weitere Abfallstoffe, die in privaten Haushalten anfallen und zu den Abfallcontainern am Wertstoffhof gefahren werden müssen sind:

  • Schadstoffhaltige bzw. gefährliche Abfälle, wie kontaminierter Erdaushub, bitum- oder teerhaltige Dachpappe, Asbest, Sondermüll.
  • Holz, behandelt, unbehandelt oder schadstoffbelastet
  • Gartenabfälle
  • Abbruch –und Bauabfälle: gemischte Bauabfälle, Betonbruch, Rigips, Gips, Steine, Gasbeton und Bauschutt.
  • Industrieabfall: Schlachtabfälle, Metallabfälle, Sondermüll, Produktionsabfall, Gewerbeabfälle, die Hausmüll nicht unähnlich sind. Daneben gehören auch radioaktive Abfälle zu den Industrieabfällen, diese Unterliegen aber nicht dem sogenannten Abfallrecht, da hier andere gesetzliche Vorgaben gelten. Ebenfalls unter die Kategorie industrielle Abfallstoffe, fallen die Abfälle innerhalb eines Krankenhauses.

Abfallstoffe in Krankenhäuser

Der Müll eines Krankenhaus wird unterschiedlich klassifiziert.

  • A-Abfälle: Hierbei handelt es sich um Wertstoffe, genauso wie Hausabfall ähnlicher Gewerbemüll.
  • B-Abfälle: In diese Kategorie fällt Abfall der mit Exkreten oder Sekreten kontaminiert wurde. (krankenhausspezifischer Abfall)
  • C- Abfall: Hierbei handelt es sich um Abfall von dem eine Infektionsgefahr ausgeht, wie zum Beispiel meldepflichtige Krankheiten.
  • D-Abfall: Hierbei handelt es sich um Abfallstoffe die überwacht werden müssen, wie das zum Beispiel bei Chemikalien und nicht verbrauchten Arzneimitteln der Fall ist.
  • E-Abfall: Unter die Kategorie E-Abfall fallen ethische Abfälle, wie zum Beispiel Placenten, Körperteile oder gar Gewebereste.

Die Behandlung von Abfall auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene werden die Abfallstoffe auch kategorisiert. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Abfallkataloge, wie zum Beispiel:

In jedem der Abfalllisten ist jede Abfallart mit einem eigenen Abfallschüssel versehen, wodurch der Abfallstoff eindeutig identifiziert werden kann.

Damit Abfall unterschiedlicher Natur fachgerecht entsorgt werden kann, sind verschiedene Branchen und Gewerbezweige mit unterschiedlichen Fachgebieten entstanden. Diese Unternehmen laufen unter einem Oberbegriff zusammen, der Abfallwirtschaft bzw. dem Recycling. Gerade hierbei spielt das Basler Übereinkommen eine entscheidende Rolle, da hier die Kontrolle grenzüberschreitender Abfallentsorgung und Verbringung genau geregelt wird. Aktuell haben bis auf die USA bis zu hundertsechzig Staaten diese Richtlinien unterschrieben.

Abfallstoffe – was sagt das Recht

Seit 2008 hat die europäische Gesetzgebung in der Abfallwirtschaft eine neue Zielsetzung festgeschrieben. Dazu schreibt die europäische Gesetzgebung, dass die Abfallvermeidung das höchste Ziel der Abfallhierarchie ist. Darauf folgen die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die energetische Verwertung und die Abfallbeseitigung.

Vor allem bezüglich der Transport- und Sicherheitsvorschriften, wie auch die Verwendungsmöglichkeiten sind äußerst wichtig. Dazu sollte man wissen, dass der Abfall und das weitere Vorgehen bezüglich der Entsorgung bzw. dem Recycling im sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt wird. In diesem Gesetz sind alle Verordnungen, wie alle Vorschriften, Vermeidung und Verwertung von Abfall genau gelegt. So wird Abfall nach dem deutschen Abfallrecht als Gegenstände oder Stoffe bezeichnet, derer sich der Eigentümer entledigen will oder muss. Dabei stellt sich auch die Frage der Beweglichkeit. Ein gutes Beispiel hierfür ist kontaminierter Boden. Dieser wird aus rechtlicher Sicht erst dann zu Abfall, wenn er bewegt wurde.