Sachverständige Altlast

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Altlast - Informationen

Das Wort Altlast stammt aus der Umgangssprache. Damit wird ein Grundstück oder eine Gegend bezeichnet, die vom Menschen kontaminiert wurde. Sei es, dass das Grundwasser verschmutzt oder der Boden verseucht wurde. Die Kontamination ist so stark, dass es zu einer nachhaltigen Schädigung der Umwelt kommt. Menschen ist von dem Betreten solcher Gebiete abzuraten, da sie sonst Ihre Gesundheit gefährden. Dabei hat der Gesetzgeber keine festen Vorgaben,.

Auch im Alltag wird der Begriff „Altlast“ oft verwendet. Hierbei ist es die Bezeichnung für eine Aufgabe, deren Erledigung lange vor sich hergeschoben wurde bzw. ein Problem.

Wie definiert der Gesetzgeber den Begriff Altlast?

Zum Thema Altlasten enthält der §2 Abs. 5 Bodenschutzgesetz folgende Definition

Der deutsche Gesetzgeber versteht unter Altlasten

  • Abfallbeseitigungsanlagen, diestillgelegt wurden oder Grundstücke, auf denen Abfälle abgelagert, gelagert oder Behandelt wurden. (Der Fachbegriff hierfür ist Altablagerung)
  • Grundstücke bzw. Grundstücke auf denen sich stillgelegte Anlagen befinden, in denen umweltgefährde Stoffe verarbeitet wurden. Von dieser Regelung sind Anlagen ausgenommen, die bei einer Stilllegung eine separate Genehmigung entsprechend des Atomgesetz benötigen. Dabei ist die schädliche Wirkung auf dem Boden und sonstige Gefahren, die von der Anlage ausgehen, nicht zu unterschätzten.

Wichtig: nicht jeder Altstandort oder Altablagerung fällt unter die Bezeichnung Altlast. Es handelt s ich erst dann um eine Altlast, wenn durch eine Untersuchung des Bodens oder des Grundwassers eine Schadstoffkontamination nachgewiesen werden kann. Besteht der Verdacht einer Schadstoffkontamination, sei es aufgrund der Grundnutzung durch eine sogenannte umweltrelevante Firma oder eine Kiesgrube, die durch sogenanntes undokumentiertes Material verfüllt wurde, handelt es sich um eine sogenannte Altlastenverdachtsfläche.

Wer trifft die Einstufung ob Altlast oder nicht?

Die Beurteilung ob altlastverdächtige Fläche oder doch Altlast wird von der zuständigen Behörde getroffen. In der Regel handelt es sich hierbei um das Landratsamt. Diese haben bei der Ausübung die Möglichkeit des pflichtgemäßen Ermessens. Das bedeutet, dass für die Beurteilung eines Grundstücks ein Dienstleister für die historische Erhebung beauftragt wird. Dieser führt bei Gefährdungsverdacht entsprechende Bohrungen durch. Wird eine entsprechende Einstufung durchgeführt, bedeutet dass, dass von dieser Fläche eine entsprechende Wirkung ausgeht, die die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dabei sind die untergesetzliche Regelung, noch das BBodSchG oder die Umweltgesetze nicht gedeckt, wodurch ein nicht rechtskonformer Zustand vorhanden ist. Dieser Zustand bzw. diese empfindliche Störung des sogenannten Rechtsgefüges wird durch eine Bodensanierung behoben.

Wie ist das Altlastensanierungsgesetz in Österreich?

In Österreich werden unter Altlasten Altstandorte und Altablagerungen, wie auch kontaminiertes Grundwasser und Böden verstanden, von denen eine erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit ausgeht. Kontaminationen, die aufgrund von schlechten Emissionen in der Luft vorhanden sind, werden durch das Gesetz nicht geregelt.

In Österreich müssen belastete Böden und Grundwasser in einem sogenannten Altlastenatlas eingetragen werden. Hierbei handelt es sich um ein öffentliches Buch. Kommt es zu neue kontaminierte Bereiche, fallen diese unter dem Begriff Neuschaden und haben nichts mit Altlasten gemein.

Altlasten – der aktuelle Stand in Deutschland

In Deutschland sind  mehr als 360 000 Flächen als Altlastenverdachtsflächen betitelt und werden bei den Bezirksregierungen in sogenannten Altlastenkatastern dokumentiert. Die erste Erfassung solcher Flächen erfolgt aufgrund der Historie eines solchen Grundstücks. Sei es ein Unternehmen, dass hier altlastenverdächtige Tätigkeiten durchgeführt, eine frühere Kies- oder Standgrube usw. Steht ein Altlastenverdacht im Raum, verliert das betroffene Gelände deutlich an Wert. Der Verdacht muss spätestens geklärt werden, falls ein Verkauf des Grundstücks geplant ist oder ein Nutzungsänderung.