Sachverständige Arbeits- und Betriebsausfälle

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Gutachter im Fachgebiet Arbeits- und Betriebsausfälle


Michael Hasecke
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Arbeits- und Betriebsausfälle | Beweissicherungsgutachten | Qualitätssicherung ...

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Gutachter Arbeits- und Betriebsausfälle:
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Arbeits- und Betriebsausfälle - Informationen

Arbeits- und Betriebsausfälle sind im Grunde immer mit einer bestimmten Form von Einbußen verbunden, sei es nun in Form von Geld oder Arbeitsleistung. Wenn es einem Betrieb oder einem Unternehmen nicht mehr möglich ist, die angenommenen Aufträge fristgerecht und in geforderter Qualität auszuführen so sprechen wir von einem Betriebsausfall. Der sonst reibungslose Ablauf aller Vorgänge in einem Betrieb ist gestört und es kommt zu aneinandergereihten Störungen innerhalb des Betriebes. Arbeitsausfälle betreffen meist nur eine Person, welche aufgrund verschiedener Gründe über einen längeren Zeitraum seiner Arbeit nicht nachgehen kann.

Der Arbeitsausfall Information

Das Bundesgesetzbuch sieht vor, dass der Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Dienstleistung in jedem Fall verpflichtet ist. Im Gegenzug dazu, ist der Arbeitgeber zur Zahlung, bzw. angemessener Vergütung, verpflichtet. Nach der erbrachten Arbeitsleistung muss also dem Arbeitnehmer ein Lohn ausbezahlt werden, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer mit seinen Leistungen in Vorleistung zu gehen hat.

Fällt jedoch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers aus und kann auch  nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, so sprechen wir von einer unmöglichen Arbeitsleistung, welche dann den Arbeitnehmer von seiner Leistungspflicht befreit. In einigen Fällen hat der Arbeitgeber dann auch den Lohn für diesen Zeitraum nicht zu bezahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen in denen eine Lohnfortzahlung auch ohne Arbeitsleistung zu erfolgen hat.

Lohnfortzahlung ohne Arbeitsleistung - Übersicht

  • Urlaub
  • Todesfall in der Familie
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers
  • Krankheit
  • Feiertage
  • Stromausfall
  • Hochwasser
  • Brand
  • Sonstige kurzfristigen Betriebseinstellungen

Der Betriebsausfall Information

Der Betriebsausfall, auch Betriebsstörung genannt, ist für jeden Betrieb eine besondere Belastung, denn meist sind hier mehrere Personen befangen und der Betriebsleiter übernimmt die volle Verantwortung. Eine Betriebsstörung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit erbringen kann oder möchte, aber dies nicht möglich ist. Dies kann bereits bei einer einfachen Betriebsstörung infolge eines Stromausfalls der Fall sein.

Allgemein betrachtet zählten die Umstände, welche zu einem Betriebsausfall führen, zu dem natürlichen Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Gegenleistung, also den Lohn hat, wenn der Arbeitgeber die Betriebsstörung nicht verschuldet hat. Und dennoch gibt es diverse Gründe, weswegen eine Lohnfortzahlung bei einem Betriebsausfall gerechtfertigt ist.

Lohnfortzahlung bei einem Betriebsausfall – Übersicht

  • Bei Verschuldung des Arbeitgebers
  • Hochwasser im Betrieb
  • Stromausfall
  • Brand

Haben weder Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber einen Ausfall zu verschulden, so tritt diese Sonderregelungen in Kraft: Trägt der Arbeitgeber das Risiko eines Betriebsausfalles, so ist ein Ausfall in jedem Fall dessen Verschulden und muss zur Lohnfortzahlung führen.

Rechtliche Aspekte bei einem Betriebs- oder Arbeitsausfall

Wird der Betrieb durch unvorhergesehene Katastrophen beschädigt, sodass für einige Zeit dieser eingestellt werden muss, so sollten folgende Dinge unbedingt beachtet werden.

Mieter von Geschäftsräumen sind von den Mietzahlungen befreit, solange die Räumlichkeit nicht für den vertraglich vereinbarten Gebrauch verwendet werden kann. Für etwaige Schäden an Dingen in den Geschäftslokalen haftet man  nur dann, wenn man an dessen Zerstörung eine Schuld trägt. Dies ist bei Katastrophen natürlich nicht der Fall. Eine Versicherungsmeldung ist allerdings unverzüglich zu leisten. Auch die Vertragserfüllung des Unternehmers ist unwirksam, sobald diese durch höhere Gewalteinwirkung nicht mehr reibungslos ausgeführt werden kann.

Sollte Ihnen auch ein derartiger Schaden in Ihrem Betrieb entstanden sein so können Sie sich jederzeit an die jeweils zuständigen Sachverständigen wenden. Für diverse Schäden oder Unfälle ist in jedem Fall ein ausführliches Unfall- oder Schadengutachten zu erstellen. Dies ist im Anschluss für versicherungstechnische Fragen von Belang. Laut BGB steht jedem Geschädigten in verschiedenen Fällen eine Entschädigungszahlung zu, so auch bei einem Arbeits- oder Betriebsunfall. Diese Entschädigungen müssen unbedingt durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Anhand dessen setzen sich letztlich die gesetzlichen Höhen der Entschädigung zusammen.

Für Arbeitsausfälle aufgrund eines persönlichen Unfalles oder einer Krankheit ist in jedem Fall die Untersuchung bei einem sachverständigen Arzt notwendig.