Sachverständige Betriebliche Altersversorgung

Hier finden Sie qualifizierte Gutachter für Ihr Fachgebiet!

0 Gutachter für "Betriebliche Altersversorgung" gefunden
  Zu den Ergebnissen

Betriebliche Altersversorgung - Informationen

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge sorgt der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsverhältnis für eine entsprechende Vorsorgeleistung für den Arbeitnehmer im Falle seines Todes, Invalidität oder im Alter. Die betriebliche Altersvorsorge gehört zum „3-Säulen-Modell“. Dabei erfolgt die Definition der betrieblichen Altersvorsorge im §1 des BetrAVG (Betriebsrentengesetz).

Betriebliche Altersvorsorge – welche Durchführungswege stehen dem Arbeitgeber zur Auswahl

  • Pensionsfonds: Dieser Durchführungsweg wurde im Jahr 2002 eingeführt. Dabei erlaubt der Gesetzgeber eine hohe Aktienquote. Im Pensionssicherungsverein herrscht eine Beitragspflicht für den Arbeitgeber.
  • Direktzusage: Bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge bildet der Arbeitgeber entsprechende Rücklagen bzw. Rückstellungen. Er ist zusätzlich beitragspflichtig im sogenannten Pensionssicherungsverein.
  • Direktversicherung: Die Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge ist ein Produkt einer Versicherungsgesellschaft. Seit 2005 existieren vor allem steuerliche Analogien direkt zur Pensionskasse.
  • Pensionskasse: Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein selbstständiges Versicherungsunternehmen. Bezüglich der Einzahlungen des Arbeitgebers gibt es eine Limitierung aus steuerlicher Sicht.

Betriebliche Altersvorsorge – welche Personengruppen können begünstigt sein?

  • Arbeitnehmer: Arbeiter, Angestellte oder Auszubildende
  • Beherrschende und nicht beherrschende Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Mitglieder des Vorstands
  • Betriebsfremden kann auch eine betriebliche Altersvorsorge zugesagt werden, allerdings nur dann, wenn es eine ausschließliche Tätigkeit für das betreffende Unternehmen gegeben hat.

Was spricht für eine betriebliche Altersvorsorge?

Der Arbeitnehmer spart an sozial- und steuerrechtlichen Entgeltanteilen. Im Alter sieht das wiederum anders aus, da die späteren Leistungen aus der Vorsorge voll steuerpflichtig sind. Fallen die Einkünfte im Alter geringer aus, hat der Rentner den Vorteil eines geringeren Steuersatzes. Da er einen Rechtsanspruch hat auf die sogenannte Entgeltumwandlung hat, hat der Arbeitnehmer den Vorteil, dass er entsprechend Rücklagen fürs Alter bilden kann. Eine optimale Ergänzung zur staatlichen Rente.

Für den Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge auch entsprechende Vorteile mit sich. Der Anteil des Gehaltes der umwandelt wird ist nämlich nicht steuerpflichtig. Daneben sind diese Ausgaben mit normalen Betriebsausgaben gleichzusetzen. Daneben schafft der Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter einen gewissen Anreiz, der das Betriebsklima positiv beeinflusst und das Prestige der Firma steigert.

Wichtig: Der Arbeitgeber ist von gesetzlicher Seite verpflichtet, dass er seine Arbeitnehmer bei einer betrieblichen Altersvorsorge auf alle Nachteile und Wirkungen hinweist. Hierbei kann es verschiedene Auswirkungen geben:

  • Der Arbeitgeber verzichtet auf die gesetzliche Rentenanwartschaft, Erwerbsminderungsansprüche oder auf eine verkürzte Altersrente.
  • Die Lohnfortzahlungen bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit allen geringer aus.

Berät der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge den Arbeitnehmer hat er auch das Haftungsrisiko. Dazu sollte man wissen, dass eine Rechtsberatung in diesem Fall nur von Rechtsanwälten oder Rentenberatern durchgeführt werden darf.

Die betriebliche Altersvorsorge – die arbeitsrechtliche Grundlage

  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz:

Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber untersagt, dass er ohne sachliche Gründe den einen Arbeitnehmer dem anderen Vorziehen darf.Dazu gehört auch, dass aufgrund von Willkür oder sachfremden Motiven ein Arbeitnehmer nicht von der betrieblichen Altersvorsorge ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört auch, dass ein Arbeitnehmer bei der BAV nicht einfach benachteiligt werden darf.

  • Der Entgeltumwandlungsanspruch:

Jeder Arbeitnehmer ist immer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hat er die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge, hat er einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt, dass Teile seines Gehalts, genauer gesagt 4 Prozent,in die betriebliche Altersvorsorge fließen dürfen.