Sachverständige Dispacheure

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Dispacheure - Informationen

Dispacheure sind sozusagen die Sachverständige für die Havarie-Grosse-Abwicklung bei Schiffen. Der Dispacheur ist nichts anderes als ein Havarie-Kommissar. Dieser Beruf ist ein fester Bestandteil der Schifffahrtsbranche. Bei dem Beruf des Havarie-Kommissars dreht es sich hauptsächlich um die Vermittlung und Abwicklung zwischen zwei Parteien bei einem Havarie schaden. Dabei wird die vermögensrechtliche Abwicklung aufgrund einer Havarie, die Haverei, im Handelsgesetzbuch bis ins Detail geregelt. Dabei spielt natürlich auch das internationale Seerecht eine wichtige Rolle. Zu dem Weiteren Aufgabenbereich des Dispacheur gehört auch die Erstellung einer Dispache, dem sogenannten Schadensverteilungsplan.

Welche Aufgabe haben Dispacheure?

Kommt es zu einer Havarie können Personen genauso Schäden erleiden, wie Schiffe oder die Ladungen. Problematisch dabei ist vor allem, wenn es zu einer Umweltbeeinträchtigung kommt bzw. Dritte durch Folgeschäden betroffen sind. Ein Schiff oder eine Ladung gehört meist mehreren Eigentürmern. Aus diesem Grund sind die Ladung und teilweise sogar die Schiffe bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert. Selbst die verschiedenen Risiken für dieselbe Person oder Sache können bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgesichert sein.

Einfach gesagt, ist es die Aufgabe des Dispacheur festzustellen,

  • Was die Schadensursache ist?
  • Wie es zu dem Schaden gekommen ist
  • Wie hoch der Umfang des Schadens ist
  • Welcher Schaden den ganzen Beteiligten entstanden ist
  • Wo und wie die Schäden abgesichert sind und welche Zahlungen zu erwarten werden.

Kurz gesagt, der Dispacheur muss die Frage klären, wer für den Havarie Schaden haftbar gemacht werden kann. Für eine faire Einigung für beide Seiten kann der Havarie-Kommissar schon einmal ein paar Monate benötigen, bis der Fall zu Zufriedenheit der betroffenen Parteien abgeschlossen ist.

Damit der Dispacheur seine Aufgabe erfüllen kann, benötigt er umfassendes Wissen im nationalen und internationalen Versicherungs- und Seerecht. Daneben muss er auch über detaillierte Kenntnisse im Seehandel und der Seefahrt verfügen. Aufgrund des breitgefächerten Fachwissens, kann man sagen, der Dispacheur ist eine Mischung aus Schlichter, Rechtsanwalt und Sachverständiger.

Wer beauftragt den Dispacheur?

Befrachter, Versicherungen und Reedereien können alle den Dispacheur beauftragen. Man kann sagen der Havarie-Kommissar ist eine Vertrauensperson. Wurde sich auf eine Abmachung geeinigt, verlassen sich alle auf den Schiedsspruch des Dispacheurs. Welche Aufgaben der Havarie-Kommissar hat und wie seine Verfügung ausfallen wird, wird vorher in einem Vertrag schriftlich festgelegt.

Der Havarie-Kommissar hat sehr umfangreiche, aufwendige und vor allem abwechslungsreiche Aufgaben. In der Regel können einige Monate vergehen, bis er einen Fall komplett abgearbeitet hat. Dabei unterstützt ihn ein ganzes Expertenteam. Hierfür geht der Havarie-Kommissar in Vorleistung und bekommt nach Beendigung des Falls ein Honorar, dass sich zwischen 1-5 Promille der Schadenssumme betragen kann. Nicht selten beträgt die Entlohnung des Dispacheurs mehrere Millionen Euro.

Wichtig, eine direkte Ausbildung zum Havarie-Kommissars gibt es nicht. Seeleute, Rechtsanwälte, Versicherungskaufleute, Schifffahrtskaufleute und Sachverständige können über eine Weiterbildung und folgender Sachkundeprüfung erst der Tätigkeit des Dispacheurs nachgehen. Innerhalb Deutschlands gibt es nur sehr wenige Dispacheure.

Dispacheur – was sagt der deutsche Gesetzgeber

Im §595 HGB wird über dem Dispacheur geschrieben. Innerhalb Deutschland gilt das Dispache-Verfahren als freiwillige Gerichtsbarkeit. Hierbei werden die genauen Vorschriften im §§ 402 ff. FamFG genau definiert.