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Industriedruck - Fachbereich: Sonstige | gusuma.de

Sachverständige Industriedruck

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Gutachter im Fachgebiet Industriedruck


Karsten Müller
Karsten Müller

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Grafisches Gewerbe | Industriedruck | Schiedsgutachten

Talstrasse 61, 31789 Hameln

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+49 5151 964607
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Gutachter Industriedruck:
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Industriedruck - Informationen

Unter Industriedruck oder auch industriellem Druck verstand man anfangs nur die Beschriftung von Industriegütern, wie z.B. den Namenszug des Herstellers auf dem Fernseher oder das Bedrucken der Verpackung solcher Güter.

Was ist Industriedruck?

Hat man früher unter Industriedruck das Bedrucken von Produkten und Verpackung mit Firmenlogo, Firmennamen und bestimmtem Informationen auf den jeweiligen Verpackungen verstanden, wandelten sich im Laufe der Zeit die Möglichkeiten.

Dies ist sicher in erster Linie dem Fortschreiten der Technologie zu verdanken, die immer neue Möglichkeiten geschaffen hat und die Kreativität umsetzten kann. So werden z.B. Muster und ganze Bildstrecken möglich.

Aber Industriedruck beschränkt sich nicht nur auf das Abbilden von Schriftzügen und Logos, sondern wird zunehmend immer gestalterischer. So ist es seit kurzem sogar möglich mittels Druck sogar Dinge zu gestalten oder Materialien in oder auf Produkten zu integrieren.

Der industrielle Druck ist mittlerweile keine grafische Abschlusshandlung am Ende des Produktionsprozesses, sondern ist tatsächlich meist bereits in den Herstellungsprozess eingebunden.

Die üblichen Standards beim Industriedruck

Die Anforderungen an die Druckqualität sind gegenüber dem konventionellen Dokumenten Druck noch einmal um ein Vielfaches höher. Oft handelt es sich um sehr kleine Druckflächen und entsprechend ist die Größe sehr gering. Trotzdem muss aber das Druckbild scharf und sehr präzise sein. Dazu kommen die unterschiedlichsten Materialien und Materialformen der zu bedruckenden Produkte. Das Ganze soll dann auch wirtschaftlich umgesetzt werden können und überdies noch äußerst langlebig und widerstandsfähig sein, da man davon ausgehen kann, dass ein bedrucktes Produkt eine längere Lebensdauer hat, als ein normales Druckmedium, bzw. ein Kommunikationsdruck.

Auch hat die Optik einen entscheidenden Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher. So muss der Druck nicht nur lange halten, günstig aufzubringen und an der richtigen Stelle aufgebracht, sondern auch optisch ein Blickfang sein.

Das Industriedruckverfahren

Um all diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es einer ausgeklügelten speziellen Verfahrensweise, die auf die Bedürfnisse der Produktbedruckung zugeschnitten ist. Das Industriedruckverfahren wurde dahingehend entwickelt und ausgeklügelt.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen, die sich bei nahezu jedem Produkt unterscheiden, gleicht kaum ein Industriedruck dem Anderen. Hier muss entsprechend den Anforderungen ein individuelles Druckprogramm mit dem entsprechenden technischen Equipment entworfen und angefertigt werden. Je nach spezifischen Anforderungen muss auch unter den verschiedenen Druckverfahren ausgewählt werden, mit welchem das beste Ergebnis zu erreichen ist.

Sachverständiger für Industriedruck

Einen Sachverständigen spezifisch für Industriedruck gibt es nicht. Diesen Fachbereich muss ein Gutachter aus dem themenverwandten Sachbereich der Maschinen und Anlagen und hier aus dem Fachbereich Maschinenbewertung und Maschinen übernehmen.

Für die Ausübung dieser Tätigkeit gelten bestimmte Voraussetzungen:

Vorbildung

Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung der Maschinentechnik an einer Universität, einer Fachhochschule oder technischen Hochschule.

Zusätzlich muss der Nachweis über eine mindestens achtjährige Tätigkeit in dem Berufsfeld der Maschinentechnik erbracht werden.

Technische Kenntnisse

  • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von verschiedenen Maschinenarten

  • Kenntnisse in angewandter Mechanik

  • Wertstoffkunde

  • Antriebe und Steuerungen

  • Maschinenelemente

  • Technische Terminologie

Rechtliche Kenntnisse

  • Sicherheitsvorschriften

  • Bauvorschriften

  • Zivilrecht

  • Prozessrecht

  • Versicherungsrecht

  • Einschlägige Vorschriften

Die Bestellung des Sachverständigen für Maschinen und Anlagen erfolgt jeweils nur für eine bestimmte Maschinengruppe.