Sachverständige Kapitalanlagen und private Finanzplanung

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Kapitalanlagen und private Finanzplanung - Informationen

Die Anlage von Kapital und die Planung privater Finanzen kann man unter dem Gesichtspunkt der Finanzprodukte zusammenfassen. Finanzprodukte sind im Allgemeinen Produkte oder Angebote, die einem Anleger als Geldanlage oder Kapitalanlage dienen.

Finanzprodukt ist eigentlich kein Produkt

Die Bezeichnung Finanzprodukt ist eigentlich etwas verwirrend, da man unter einem Produkt eigentlich etwas Reales und greifbares versteht. Bei diesen Finanzprodukten handelt es sich weniger um etwas Greifbares sondern um etwas Ideelles. Lediglich die Form in der schriftlich festgehalten wird über welche Werte die Produkte lauten, ist greifbar und real.

Dabei sind in einem Finanzprodukt immer zentrale Elemente wie Gewinn, Laufzeit, Zins und Währung enthalten. Diese einzelnen Komponenten werden einzeln aufgeführt und so nach ihrer Gewichtung gebündelt, dass daraus ein individuelles Produkt entsteht.

Alle Anlageformen bei den verschiedenen Anbietern können als Finanzprodukte angeboten werden – dazu zählen auch Versicherungen.

Verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalanlage

Wer Geld anlegen möchte, dem stehen verschiedene Möglichkeiten dafür zur Verfügung. Neben den einzelnen Anlagearten unterscheidet man auch nach den Anbietern:

  • Versicherungen
  • Kapitallebensversicherungen
  • Hybridprodukte
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Kreditinstitute
  • Spareinlagen, Sparbriefe
  • Pfandbriefe, Zertifikate
  • Swaps (Zinsswaps, Währungsswaps, Equity Swaps)
  • Termingeld
  • Festgeld
  • Optionen ( Zinsoptionen, Aktienoptionen, Caps, Devisenoptionen)
  • Zertifikate
  • Hybrid Produkte
  • Fonds
  • Geschlossene Investmentfonds
  • Fondssparpläne
  • Geldmarktfonds
  • Offene Investmentfonds
  • Hedgefonds
  • Schiffsfonds
  • Sonstige
  • Aktien
  • Anleihen
  • Immobilien
  • Genussscheine
  • Staatsanleihen
  • Kommunalanleihen und Kommunalobligationen
  • Rohstoffe
  • Edelmetalle
  • Edelsteine
  • Kunst, Antiquitäten, Raritäten, Sammlerstücke

Die private Finanzplanung

Eine private Finanzplanung erfolgt entweder im regelmäßigen Zyklus für einen allgemeinen Rahmen oder im Hinblick auf besondere Ereignisse die berücksichtigt werden sollen, etwa einen anstehenden Urlaub oder eine größere Anschaffung.

Die private Finanzplanung stellt eine Prognose für einen Privathaushalt dar, die sich an einem Lebenszyklus orientier. Dabei werden über den relevanten Zeitraum alle Faktoren berücksichtigt, die einen Einfluss auf die Finanzen haben, wie z.B. einkommen, Ausgaben, Vermögen und Schulden nebst den dafür anfallenden Zinsen, Steuern etc.

In der privaten Finanzplanung spielen Allerdings nicht nur rein finanzielle Aspekte, sondern auch andere Einflüsse, die relevant sind oder werden können, wie beispielsweise Krankheit, Ausbildung, Karriere, evtl. Eintritt in den Ruhestand, Freizeitaktivitäten usw. Auch eine geplante Weitergabe von Vermögenswerten an nächste Generationen, Schenkungen, oder soziale Projekte, wie z.B. die Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen fällt mit unter diese Planungen. Dabei werden auch psychologische, rechtliche und steuerliche Aspekte mit beachtet.

Der Sachverständige im Bereich Kapitalanlagen und private Finanzplanung

Aufgrund der komplexen und sich ständig verändernden Grundlagen des Finanzmarktes ist der Sachverständige in diesem Fachgebiet besonders gefordert und muss sich ständig weiterbilden.

Vorbildung

Neben einem abgeschlossenen Studium – vorzugsweise in der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft oder den Rechtswissenschaften oder im Finanzsektor – u.U. auch einem vergleichbarem Studium, wird von dem Sachverständigen eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit in dem relevanten Tätigkeitsfeld gefordert.

Alternativ wird auch eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, mit einer 10- jährigen praktischen Tätigkeit im Anschluss anerkannt.

In jedem Fall muss nachgewiesen werden, dass der Bewerber mindestens 3 Jahre lang eine gutachterliche Tätigkeit im Sachgebiet Finanzen ausgeführt hat.

Besondere Kenntnisse

Der Sachverständige muss über zahlreiche besondere Kenntnisse im Hinblick auf das Aufgabengebiet verfügen:

  • Rangstellung der Kapitalanlagen

  • Grundbuch, Hypotheken, Grundschuld

  • Einzelanalyse von Finanzierungsprodukten

  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Methoden der finanzmathematischen Vergleichsrechnung

  • Finanzkonzepte und deren Umsetzung

  • Anforderungsprofile der Beratungssoftware

  • Wertvermittlungsordnung

  • Ist – Analyse

  • Vertragsrecht, Steuerrecht und Grundpfandrecht

Gerade im Bereich Finanzen sollte der Sachverständige nicht nur kompetent und vertrauenswürdig sein, sondern hier entscheidet oft auch eine gewisse Sympathie, denn Finanzen sind nun mal eine sehr intime Angelegenheit. Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland kein rechtlich geschützter Begriff, so dass ihn jeder verwenden kann ohne einer einheitlichen Bewertung unterzogen worden zu sein. So gibt es vereidigte, gerichtlich bestellte, öffentlich bestellte, aber auch zertifizierte und freie Sachverständige. Welcher für Sie der Richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.