Sachverständige Sachverständige nach § 18 BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz)

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Sachverständige nach § 18 BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) - Informationen

Der Sachverständige nach §18 Bundesbodenschutzgesetz hat verschiedene Tätigkeitsfelder. Dazu gehört die Untersuchung und Begutachtung von altlastenverdächtigen Flächen. Dabei ist er auf der Suche nach Bodenverunreinigungen oder schädlichen Altlasten. Natürlich kann beim Sachverständigen nach §18 Bundesbodenschutzgesetz auch die Durchführung von Sanierungsuntersuchungen und –planungen in Auftrag gegeben werden.

Die Zulassung des Sachverständigen §18 Bundesbodenschutzgesetz

Die Zulassung des Sachverständigen nach §18 des Bodenschutzgesetzes erfolgt durch die entsprechende Stelle in dem Bundesland in dem der Sachverständige tätig ist. Welche Stelle das genau ist, kann man auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt ersehen. Jedes Bundesland hat seine eigene Seite im Internet, veröffentlichen allerdings meist einen Link zu übergeordneten Stellen mit umfangreichen Informationen und Listen (z. B. Ansprechpartner)

In Bayern liegt zum Beispiel die Zuständigkeit gemäß des Art.6 Bayerisches Bundesbodenschutzgesetz (BayBodSchG),beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU). Seit dem 01.08.2010 gilt in Bayern die Regelung, das Sachverständige nach §18 BBodSchGdie bereits in einem anderen Bundeslandzugelassen und anerkannt sind, auch in Bayern als zugelassen gelten.

Alle in Deutschland zugelassene Sachverständige nach §18 BBodSchG sind im ‚Modul Boden /Altlasten-Sachverständige‘ der Internetdatenbank ReSyMeSa (als Link hinterlegt bei den Ämtern).

Die Aufgaben des Sachverständigen nach §18 Bundesbodenschutzgesetz

Die VSU Boden und Altlasten, ausgeschrieben Verordnung über Untersuchungsstellen und Sachverständige für Altlastenbehandlung und Bodenschutz  regelt:

  • Den Umgang und die Art der an den Sachverständigen gestellten Anforderungen
  • Die Aufgaben und die Vorlagen, die für ihn gelten bzw. die er zu erfüllen hat
  • Die Bekanntgabe der Sachverständigen nach §18 Bundesbodenschutzgesetz im Web.

Wichtig: Die VSU Boden und Altlasten kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Referat 11 des Landesamtes für Umwelt ist zuständig für die Zulassung und Aufsicht des Bodenschutz-Sachverständigen. Im Detail festgelegt ist das entsprechende Zulassungsverfahren in einer Verfahrensordnung des Landesamtes für Umwelt.

Die sachgebietsspezifischen und allgemeinen Anforderungen bezüglich der Sachkunde des Sachverständigen werden in der Anlage 1 der sogenannten Sachverständigen Verordnung für Altlasten und Bodenschutz geregelt.

Welche Unterlagen werden für die Zulassung des Sachverständigen nach §18 des Bundesbodenschutzgesetz benötigt?

Möchte ein Sachverständiger zugelassen werden ist es nötig, dass er dem zuständigen Amt diverse Unterlagen zukommen lassen muss:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ausführliche Darlegung der beruflichen Tätigkeiten und den beantragten Sachgebiet
  • Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Referenzprojektliste der letzten Jahre (Zulassungsvoraussetzung ist eine mind. 5jährige praktische Tätigkeit im Bereich Altlasten/Bodenschutz und davon mind. eine 3jährige eigenverantwortliche Tätigkeit nachgewiesen)
  • Für seine Zulassung muss der Sachverständige 2 Gutachten mit allen Anlagen im beantragten Sachgebiet vorlegen. Diese dienen als Nachweis, dass die betroffene Person über entsprechende Sachkunde verfügt. Wichtig, die Gutachten müssen jünger als fünf Jahre sein.
  • die Kopien der angegebenen Hoch-/ Berufs- und/ oder Fachholschulabschlüsse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Für Arbeitnehmer gilt die Vorgabe, dass Sie ein Zeugnis vom gegenwärtigen oder letzten Dienstherren oder Arbeitgeber vorlegen müssen.
  • Es müssen fachliche Fortbildungen im beantragten Sachgebiet, die man in den letzten drei Jahren absolviert hat, nachgewiesen werden.

Die genannten Unterlagen müssen unterschrieben (falls erforderlich)und im Original beigelegt werden. Dieser komplette Antrag mit allen Unterlagen ist an das Landesamt für Umwelt zu schicken. Für Bayern ist der Sitz in Augsburg.