Sachverständige Tierkörperbeseitigung

Hier finden Sie qualifizierte Gutachter für Ihr Fachgebiet!

0 Gutachter für "Tierkörperbeseitigung" gefunden
  Zu den Ergebnissen

Tierkörperbeseitigung - Informationen

Wenn ein Tier stirbt kann es nicht immer im hauseigenen Garten beerdigt werden oder auf einer beliebigen Fläche begraben werden. Auch wenn der Tod eines Haustieres oft eine sehr persönliche und traurige Angelegenheit ist, gibt es gerade in Deutschland strenge Regelungen bezüglich einer Tierkörperbeseitigung, welche mitunter auch Ihren Sinn haben.

Hund – Katze – Maus

Das Haustier ist des Menschen bester Freund. Endet diese Freundschaft, beginnt man sich zu fragen, wohin mit dem toten Tier? Einige Menschen entsorgen die kleinen Haustiere in der Mülltonne und bei kleinen Tieren ist dies auch vollkommen legal. Größere Tiere hingegen, und wir sprechen hier bereits ab einer Größe eines Meerschweinchens, dürfen auf keinen Fall im Hausmüll oder in der Biotonne entsorgt werden. Frägt man einen Sachverständigen, auf Tierrecht spezialisierten Anwalt, so kommt hier ganz klar das Verbot durch das Tierbeseitigungsgesetz zum Vorschein. Außerdem ist es verboten, tote Tiere in einem x-beliebigen Wald zu entsorgen. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz stellt dies sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit bis zu 15.000 Euro geahndet wird.

Tiere im Garten begraben

Wer eine Alternative für das heimliche Verscharren im Wald sucht, und einen eigenen Garten oder Grundstück besitzt, der darf dort sein Tier legal beerdigen. Eine derartige Hausbestattung muss man sich dann auch nicht vom zuständigen Veterinäramt bestätigen lassen, sondern darf frei und nach eigenem Ermessen erfolgen. Bei größeren Tieren wird diese Erlaubnis jedoch zur Pflicht, auch wenn es sich um den eigenen Grund und Boden handelt. In der Regel werden solche Bestattungen auch bei größeren Tieren bewilligt. Ist das Tier jedoch an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben, so kann das zuständige Amt diese ablehnen.

Dennoch gilt es auch für die nicht meldepflichtigen Bestattungen, sich an diverse Regeln zu  halten. Das Grab darf sich beispielsweise nicht auf einem Grundstück befinden, das zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehört. Leichengifte können hier die Gewässer oder die Böden verschmutzen oder vergiften. Außerdem muss die Ruhestätte des Tieres ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein. Die Regelung über die Tiefe des Grabes ist ebenfalls im Gesetzbuch verankert. Diese beträgt laut diesem mindestens einen halben Meter. Außerdem muss das Tier zuvor in ein leicht zu verrottendes Material gewickelt werden. Geeignet sind Zeitungspapier, Wolldecken oder Handtücher.

Tierbestattungen

Wer keinen eigenen Garten besitzt oder nur zur Miete auf einem Grundstück mit Garten wohnt, der darf das eigene Haustier dort nicht begraben. Als Alternative stellt sich hier die Tierbestattung heraus. Der Tierkadaver kann dementsprechend zu einer kommunalen Tierbeseitigungsanlage gebracht werden. Auch eine Abholung ist möglich, wenn die eigenen Fahrzeuge einen ordnungsgemäßen Transport nicht zulassen. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 20 Euro. Wer sein Tier hat einschläfern lassen, der kann dieses auch beim Tierarzt lassen, welcher dieses dann zu den entsprechenden Anlagen übermittelt.

Bundesweit gibt es ca. 120 Tierfriedhöfe, sodass auch die Möglichkeit eines Einzel- oder Sammelgrabes besteht. Die Kosten für die Grabmiete und die anfallenden Endgelder für die Tierbestattung können insgesamt jedoch zwischen 300 und 500 Euro liegen.

In speziellen Krematorien können Tiere außerdem eingeäschert werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, das Tier einzeln zu verbrennen und die Asche mit einer Urne mit nach Hause zu nehmen. Für das verstreuen von Asche gibt es keine rechtlichen Vorschriften. Einige Präparatoren führen sogar Ausstopfungen durch, sodass das geliebte Tier im Haus ausgestellt werden kann. Die Kosten für das Ausstopfen sind jedoch ziemlich hoch.

Die Aufgaben der Veterinärverwaltung

Die Aufgaben des zuständigen Veterinäramtes belaufen sich auf die Überwachung einer ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten. Zu verhindern sind dabei die Verbreitung übertragbarer Krankheiten, eine Gesundheitsgefährdung von Menschen und anderen Tieren und eine Umweltgefährdung. Eine geordnete Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist Grundvoraussetzung einer wirkungsvollen Tierseuchenbekämpfung.

Die Kreisverwaltungsbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, die fachgerechte Beseitigung bestimmter Tierkörper sicher zu stellen.

Möchten auch Sie ein totes Tier fachgerecht entsorgen lassen, so wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an die örtliche Tierkörperverwertungsanstalt und fragen Sie im Zweifelsfall beim zuständigen Veterinäramt nach.