Was macht ein Gutachter für Versicherungsschäden und wie kann er im Schadensfall helfen?

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4 Gutachter für "Gutachter für Versicherungsschäden" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Gutachter für Versicherungsschäden


Michael Hasecke
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Arbeits- und Betriebsausfälle | Beweissicherungsgutachten | Qualitätssicherung ...

Auf dem Sande 18, 37276 Meinhard

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Tobias Hößler- Sachverständiger für Elektrotechnik

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Immobiliengutachter | Baumängel | Brandschutz ...

Hangstraße 10, 89547 Gerstetten- Dettingen

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Karl-Rüdiger Barth
Karl-Rüdiger Barth

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Arbeits- und Betriebsausfälle ...

Annette-von-Droste-Straße 21, 33098 Paderborn

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Marcus Junge
MJSV - die Bausachverständigen

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Bausachverständiger | Bauschäden | Immobilienbewertung - Immobilie bewerten lassen ...

Joseph-Schappe-Straße 21, 40882 Ratingen

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Gutachter Gutachter für Versicherungsschäden:
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Gutachter für Versicherungsschäden - Informationen

Versicherungen sind sinnvoll. Immerhin zahlen sie einen eventuellen Schaden immer vollkommen unkompliziert und helfen somit dabei, dass sich die finanzielle Belastung in Grenzen hält. Doch ist das wirklich so? Viele Versicherer zeigen sich äußerst unkooperativ oder zumindest skeptisch, wenn es darum geht, einen gemeldeten Schaden direkt zu zahlen.

Mittlerweile werden viele Szenarien von der Erstattung ausgeschlossen. Das Ergebnis: der Versicherungsnehmer bleibt auf seinen Kosten sitzen. Ein kompetenter Gutachter kann hier helfen. Dennoch stellt sich die Frage, wann ein Versicherungsfall überhaupt streitig ist und wie der Profi zur Klärung beitragen kann.

Weshalb können Versicherungsschäden streitbar werden?

Keine Frage: nichts scheint ärgerlicher, als jahrelang in eine Versicherung eingezahlt zu haben und dann -im tatsächlichen Schadensfall- auf den Kosten sitzen zu bleiben. Egal, ob im Zusammenhang mit einem Schaden:

  • am neugekauften Auto
  • dem Smartphone
  • eines Gebäudes:

Hier gilt es, der Versicherung gegenüber professionell aufzutreten, um in den Genuss einer Erstattung zu kommen. Klar sollte sein, dass jede Veränderung der Fakten einen Versicherungsbetrug darstellt und generell unterlassen werden muss. Dennoch könnte es sein, dass die Lage für Ihren Versicherer eben nicht so klar ist, wie für Sie.

So werden beispielsweise einige Schäden von der Erstattung ausgeschlossen. In der Regel ist dies genau dann der Fall, wenn ein klares bzw. grobes und fahrlässiges Selbstverschulden vorliegt. Was aber, wenn Sie selbst eben nicht verantwortlich für die Misere sind, dies jedoch auf den ersten Blick nicht bewiesen werden kann?

Auch etwaige Folgeschäden und deren Tilgung spielen im Zusammenhang mit Versicherungsschäden eine tragende Rolle. Hier gilt es immer, das Augenmerk auf den Gesamtschaden zu richten und nicht nur den Umstand zu berücksichtigen, der zum Schaden geführt hat. Schnell ergibt sich hier, vor allem auch mit Hinblick auf Gebäudeschäden, ein breites Spektrum, durch das sich der Laie leider oftmals überfordert sieht.

Erste Anlaufstelle nach einem Schaden ist daher immer der gültige Versicherungsvertrag. Er regelt unter anderem, ob der Sachverhalt generell von der Versicherung übernommen wird und welche Voraussetzungen mit Hinblick auf die Übernahme von Folgetexten erfüllt sein müssen.

Vor allem in streitigen Fällen hat der Versicherer selbstverständlich großes Interesse an einer finalen Klärung der Sachlage, bevor es für den Versicherungsnehmer zur finalen Auszahlung bzw. Erstattung kommt. Nicht selten konsultiert das Unternehmen hier einen Sachverständigen, der die Aussagen des Versicherungsnehmers auf deren Wahrheitsgehalt überprüfen soll. Fakt ist jedoch auch, dass genau dieses Recht auch dem zahlenden Versicherungsmitglied zusteht.

Wichtig ist es jedoch, auch als versichertes Mitglied bei der Auswahl des passenden Sachverständigen darauf zu achten, dass dieser auf dem jeweiligen Fachgebiet entsprechend ausgebildet ist. Heutzutage, in einer Zeit, in der Versicherungsstreitigkeiten für viele Menschen zur Tagesordnung gehören, haben sich viele Gutachter auf diesen Bereich spezialisiert. Egal, ob Wasserschaden am Smartphone, der Brand des Eigenheims oder andere, individuelle Bereiche: mittlerweile gibt es für jedes Themengebiet den passenden Gutachter. Bei der letztendlichen Auswahl spielt jedoch auch nicht selten dessen Sitz eine tragende Rolle. Viele Versicherungsbereiche machen es erforderlich, dass der Gutachter sich vor Ort einen idealen Überblick über die Sachlage verschafft. Gegebenenfalls gilt es daher, auch die Entfernung zwischen Auftraggeber und -nehmer zu berücksichtigen.

So geht der Gutachter für Versicherungsschäden vor

Auch wenn jeder Gutachter sicherlich über eine individuelle Vorgehensweise verfügt, gleichen sich viele Punkte der alltäglichen Arbeit. So gehören unter anderem:

  • eine Inaugenscheinnahme des Schadens
  • eine Rekonstruktion der Ereignisse
  • die Korrespondenz mit dem Kunden
  • etwaige Nacharbeiten

und ein finaler Abschlussbericht zu den Aufgaben des Gutachters für Versicherungsschäden. Es wäre jedoch ein Fehler, anzunehmen, bei einem solchen Sachverständigen handele es sich um einen Dienstleister, der als eine Art „Anwalt“ fungiert und ausschließlich für Ihre persönlichen Rechte eintritt. Die Aufgabe des Dienstleisters ist es hier nicht, Ihre Version der Versicherungsangelegenheit glaubhaft darzustellen, sondern vielmehr, die Wahrheit ans Licht zu bringen und diese in einem finalen Abschlussbericht darzulegen.

Neutralität und Kompetenz stehen hier auch für den Gutachter für Versicherungsschäden an erster Stelle. Seine Dokumente profitieren von einer enormen Tragweite und können im Zweifelsfall sogar vor Gericht als Beweismittel aufgeführt werden.

Daher gehört auch die Weiterbildung für den Gutachter zum festen Spektrum seiner Arbeit. Vor allem die kontinuierlichen Entwicklungen der technischen Geräte, wie Smartphones und Co., machen diesen Sachverhalt unabdinglich. Es gilt, auch für den Gutachter, sich über Neuerungen und Techniken zu informieren und diese mitunter auch als Ergebnisse in seine Arbeit einfließen zu lassen.

Wer hier versuchen möchte, unter der Darstellung falscher Gegebenheiten den eigenen Gutachter zu täuschen, wird schnell ernüchtert. Die Sachverständigen kennen alle Tricks und decken diese in der Regel vergleichsweise schnell auf. Hier lohnt es sich immer, ehrlich zu sein und -auch dann, wenn der Gutachter von der Versicherung selbst bestellt wurde, mit offenen Karten zu spielen. Sie ersparen sich selbst nicht nur viel Mühe, sondern laufen schlussendlich auch nicht Gefahr, des Versicherungsbetrugs angezeigt zu werden.

Lassen Sie sich stattdessen kompetent und neutral beraten und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen ein seriöses Versicherungsverhältnis im Schadensfall bietet!