Bausachverständige im Bereich Abscheidetechnik
Hier finden Sie deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen im Bereich Abscheidetechnik
Der Bausachverständige im Bereich Abscheidetechnik
Der Sachverständige für den Bereich Abscheidetechnik fällt unter die Sachgebietseinteilung Wasserwirtschaft. Als Sachverständige in dieser Kategorie finden sich in der Regel Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die aus einschlägigen Fachrichtungen kommen, wie z.B. aus der Geologie oder aus der Chemie. Hier gibt es dann verschiedene Eingruppierungen in die Vereidigungsgebiete. Diese Gruppen sind die Hydrologie – also die qualitative und quantitative Bewirtschaftung von Wasser, der Wasserbau und der Schutz vor Schäden, die durch Wasser verursacht werden, der Wasserkraftanlagen und der Wasserversorgung, also Brauch-, Regen- und Trinkwasser. Eine weitere Gruppe des Sachgebietes Wasserwirtschaft ist die Abwasserleitung und Abwasserableitung (Kläranlagen und Kanalisation) unter die auch die Abscheideanlagen fallen.
Die Anforderungen an den Sachverständigen im Bereich Abscheidetechnik
Der Sachverständige in dieser Kategorie sollte zunächst als Grundlage ein abgeschlossenes Studium an einer Universität, einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften vorweisen können.
Vorbildung
Darüber hinaus ist eine mindestens 7-jährige praktische Tätigkeit in dem Fachgebiet inkl. einer Ausbildung oder zumindest einer Tätigkeit außerhalb eines Institutes oder einer Hochschule erforderlich. Vorzugsweise ist die praktische Tätigkeit in den Bereichen Planung, Wissenschaft, Ausführung, sowie Verwaltung erfolgt. Hierbei wird besonderen Wert darauf gelegt, dass eigene Entscheidungen zu treffen waren. Zwar kann der Nachweis der besonderen Sachkunde durch Publikationen eigener Gutachten, Untersuchungen oder sonstigen Veröffentlichungen unterstützt werden, alleine ausreichend sind diese jedoch nicht.
Eine abgeschlossene, auf das Sachgebiet bezogene Ausbildung mit Bezug auf die Wasserwirtschaft und eine mindestens 10-jährige praktische Tätigkeit in diesem Gebiet, die allerdings in den letzten 12 Jahren vor der Antragstellung stattgefunden haben muss, kann als gleichwertig zu den vorangegangenen Studiengängen anerkannt werden.
Kenntnisse
Ein Sachverständiger muss über eine ganz besondere Sachkunde auf seinem Gebiet aufweisen. Darunter versteht man dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Sachverständigen die eines Fachkollegen auf demselben Gebiet merklich überschreiten. Nicht nur, dass er auf seinem Gebiet fundierte, fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen muss, sondern er muss auch in der Lage sein, Fehler anderer in der Ausführung oder Planung zu erkennen. Darüber hinaus muss er Vergleiche anstellen über die Arbeiten von Berufskollegen, er muss die Ursachen für Schäden aufdecken und für Laien verständlich erläutern können. Zusätzlich muss er dazu in der Lage sein, Vorschläge für Schadensbehebungen zu erstellen und deren voraussichtliche Kosten zu ermitteln. Die Ursachen für Schadensfälle müssen ermittelt und die Verantwortlichen benannt werden. Das alles muss relativ emotionslos, nachvollziehbar und technisch begründet geschehen, aber dennoch für den Laien nachvollziehbar sein.
Ein Sachverständiger muss demnach auch immer eine gute bis sehr gute Rhetorik vorweisen können und ausdrucksstark aber sachlich erläutern können. Das ganze muss dann noch rechtssicher und mit den entsprechenden technischen und vertraglichen Regelungen fundiert sein. Dazu ist eine ausgiebige Kenntnis des aktuellen fachlichen Regelwerkes, sowie der juristischen Vertragsgrundlagen und des technischen Vertragswesens unabdingbar. Auch die grammatikalische und rechtschreiberische Ausführung bei der Niederschrift von Gutachten und Stellungnahmen ist von großer Bedeutung, weshalb eine gute sprachliche Darstellung ebenso ein Muss ist, wie die fachliche Kompetenz.
Die Wahl eines geeigneten Gutachters für bestimmte Spezialgebiete ist nicht immer einfach. Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.