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Der Bausachverständige - Ein Beruf mit Verantwortung

Im Laufe der Jahre kann es an Gebäuden, aber auch an Straßen und Brücken zu Schäden am Mauerwerk kommen. Aber auch neu errichtete Immobilien und Straßen können bereits schadhaft sein. Um das Ausmaß der Schäden zu erkennen und genau zu beziffern, sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden. Dieser wird natürlich auch in weiteren Fällen tätig. 

Aufgaben eines Bausachverständigen

Wie die Bezeichnung bereits besagt, erstellt er Gutachten über die unterschiedlichsten Bauwerke, aber auch über Straßen und Brücken, und nimmt zugleich auch eine Wertermittlung vor. Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn ein Gebäude veräußert oder vererbt werden soll. Aber auch Banken, die den Wert des Gebäudes selbst bestimmen lassen müssen, um eine Kreditzusage erteilen zu können, beschäftigen oder beauftragen Sachverständige für Wertermittlung bzw. Baugutachter. Erst wenn deren Gutachten vorliegt, wird - natürlich auch nach Einhaltung weiterer Kriterien - eine Kreditzusage erteilt.

Nicht nur Gebäude, sondern auch unbebaute Grundstücke werden vom Baugutachter in Augenschein genommen. Dieser führt hier verschiedene Messungen durch, um Daten zum Zustand des Bodens und eventuelle Verunreinigungen zu erhalten. Kam es zu einem Schadensereignis, muss unter Umständen auch die Statik des Gebäudes geprüft werden. Auch hier kann ein als Statiker ausgebildeter Bausachverständiger hinzugezogen werden.

Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, das Gebäude auf den bestehenden Wärme- und Feuchtigkeitsschutz hin zu kontrollieren. Ist dieser nicht mehr gegeben, sind erhebliche Folgeschäden zu erwarten. Diese muss der Bausachverständige in seinem Gutachten nachweisen und zugleich auch Maßnahmen anregen, wie diese Mängel behoben werden können.

Auch vor der anstehenden Sanierung eines Gebäudes sollte ein Bausachverständiger, der auch als Energieberater tätig ist, hinzugezogen werden. Dieser zeigt dem Besitzer verschiedene Möglichkeiten auf, wie er mehr Energie und Heizwärme sowie unter Umständen auch Wasser einsparen kann. Zugleich informiert er über die verschiedensten Förderprogramme der KfW, des BAFA und der Länderbanken und Kommunen.

Neben der Begutachtung bereits bestehender Immobilien können die Sachverständigen auch zur Abnahme einzelner Arbeiten bei der Errichtung von Neubauten hinzugezogen werden. Kommt es hier zu Schäden oder werden die Arbeiten mangelhaft ausgeführt, sorgt er dafür, dass hier Abhilfe geschaffen wird. Zugleich schätzt er auch die Kosten der Schadensbeseitigung und eine eventuelle Wertminderung des Gebäudes ein.

Er kann nicht nur zur Erstellung von Privatgutachten herangezogen, sondern auch von Gerichten und Schiedsstellen mit der Gutachtenerstellung beauftragt werden. Gerade bei gerichtlich angeordneten Gutachten muss er auf die damit übermittelten Fragen im Detail eingehen und das Dokument unter Umständen auch im Verfahren vortragen. Während der Gerichtsverhandlung beantwortet er auch weitere Fragen, die sich aufgrund seiner Informationen vielleicht erst dann stellen.

Wann wird eine Wertermittlung durch einen Baugutachter notwendig?

Eine Wertermittlung des Gebäudes oder eines unbebauten Grundstückes wird unter anderem bei Ehescheidungen, beim geplanten Verkauf der Liegenschaft, bei Erbauseinandersetzungen, im Rahmen der Zwangsversteigerung, bei einer geplanten Beleihung, der Bilanzierung eines Unternehmens und bei der Bestimmung des Versicherungswertes notwendig. Auftraggeber können dabei nicht nur die aktuellen Hausbesitzer, sondern auch Kaufinteressenten, Banken und Versicherungen sein. Aber auch Kommunen können die von ihnen genutzten oder im eigenen Besitz befindlichen Gebäude durch einen Bausachverständigen begutachten lassen.

Bausachverständiger finden - Welche Aufgabenbereich werden abgedeckt?

Um einen umfassenden Eindruck vom Gebäude oder dem Grundstück zu erhalten, ist mindestens ein Vor-Ort-Termin notwendig. Zugleich schätzt er Grundstücke und Immobilien auch hinsichtlich des Verkehrs- respektive Ertragswertes sowie der zu erzielenden Pacht- und Mieteinnahmen ein. Bei seiner Tätigkeit hat er eine Vielzahl an rechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen, zu denen unter anderem Verfahrensvorschriften bei Gericht, Privatrecht, öffentliches Baurecht und VOB-Regelungen gehören.

Viele Bausachverständige sind zudem auch als Energieberater tätig und übernehmen unter anderem die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweise, aber auch die Beratung für eine energetische Sanierung. Auch hier können sie gemeinsam mit dem Bauherren oder Hausbesitzer die einzelnen Arbeiten abnehmen oder Nachbesserungen verlangen.

Manche Bausachverständige entscheiden sich auch dafür, in die wissenschaftliche Forschung und Lehre zu gehen, um hier unter anderem an Forschungsvorhaben mitzuwirken, aber auch Vorlesungen, Seminare und Kurse durchzuführen. Zugleich können sie Prüfungen abnehmen und eigene Forschungsberichte abfassen.

Um Bausachverständiger werden zu können, ist eine Berufsausbildung im Baugewerbe, eventuell mit anschließendem Meister, oder der Abschluss eines Bauingenieurstudiums beziehungsweise einer anderen, mit dem Baugewerbe verbundenen Studienrichtung - beispielsweise Baubiologie und Architektur - sinnvoll. Auch Bauleiter,  Techniker und selbstständige Handwerksmeister verschiedener Gewerke können als Bausachverständiger tätig werden. Zuvor müssen sie aber eine entsprechende Weiterbildungsveranstaltung besucht und erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem ist es sinnvoll, Mitglied in einem entsprechenden Branchenverband bzw. Dachverband zu werden.

Auch in Zukunft müssen Bausachverständige regelmäßig Weiterbildungen besuchen und entsprechende Zertifikate bei der Deutschen Energie Agentur (dena) einreichen, wenn sie in der Energieeffizienz-Experten-Liste registriert werden möchten. Dies ist beispielsweise dann von großem Vorteil, wenn Auftraggeber ein Darlehen der KfW-Bank oder Zuschüsse des BAFA in Anspruch nehmen möchten, die eine Einschaltung eines in der Energieeffizienz-Experten-Liste registrierten Sachverständigen zur Bedingung machen.

Bausachverständige werden nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen und Kommunen tätig. Hier müssen sie unter anderem den Zustand und den Wert von Produktionshallen, Bürogebäuden, Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen einschätzen, die Höhe des Versicherungswertes ermitteln, Baumängel und Schäden begutachten sowie Maßnahmepläne erstellen und die Arbeiten zur Realisierung überwachen.

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