Bausachverständige im Bereich Asbest

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Der Bausachverständige im Bereich Asbest - Ein Beruf mit Verantwortung

Der Sachverständige für den Bereich Asbest fällt unter die Sachgebietseinteilung Bodenschutz und Altlasten.

Das Tätigkeitsfeld eines Sachverständigen ist weit gefächert und sehr verantwortungsvoll. Für beinahe jede Rubrik gibt es spezialisierte Sachverständige. Die  Anforderungen an die Bewerber  sind sehr spezifisch und fordern fundiertes Fachwissen. Sachverständige werden nicht nur z.B. bei Streitigkeiten von Parteien über die ordnungsgemäße Ausführung von bestimmten Aufträgen benötigt, sondern sie überwachen auch besonders sensible Bereiche oder gefährliche Anlagen sowie sicherheits- relevante Einrichtungen.

Die Anforderungen an den Bausachverständigen

Sachverständige haben in den allermeisten Fällen eine große Verantwortung, besonders aber in Verbindung mit gesundheitsschädlichen Werkstoffen und den damit verbundenen Gefährdungen. Hier geht es oft nicht nur um materielle Werte, sondern um existenzielle und lebensbedrohliche Faktoren.  Hierzu bedarf es natürlich spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten. Gerade in dieser Fachabteilung erfordert es ein weit gefächertes Wissensfeld im naturwissenschaftlichen und Ingenieurwissenschaftlichen Bereich mit fundierten Kenntnissen und Erfahrungen.

Vorbildung

  • Ein abgeschlossenes Studium in naturwissenschaftlichen oder ingenieurtechnischen Fachrichtungen an einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule
  • Nachweis über eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit im Bodenschutz/Altlasten oder Umweltbereich, z.B. in der Landwirtschaft, Wasserwirtschaft oder Abfallwirtschaft. Hiervon eine Mindestzeit von 3 Jahren als Entscheider. Nachweis der Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung.

Fachliche Kenntnisse

  • Grundkenntnisse in Bodenkunde, Hydrologie und Geologie
  • Grundkenntnisse in Physikalischer und technischer Chemie, sowie in anorganischer und organischer Chemie
  • Kenntnisse von effizienten Methoden zur Gefährdungsbeurteilung, Erfassung sowie von Sanierungen und Überwachung
  • Kenntnisse zur Bewertung von Bodenfunktion hinsichtlich der Funktionalität bzw. Empfindlichkeit auf Fremdeinwirkungen
  • Kenntnisse über Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Kenntnisse über Datenerfassung, Datenanalyse, Informationsverarbeitung und Statistiken
  • Kenntnis der einschlägigen Regelwerke

Juristische Kenntnisse

Der Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten benötigt ein relativ umfangreiches Wissen im Bereich Gesetze und Verordnungen um seine Aufgabe effizient erfüllen zu können:

  • Grundkenntnisse des Bodenschutzgesetzes auf Bundesebene
  • Grundkenntnisse der Bodenschutz und Altlastenverordnung auf Bundeseben
  • Grundkenntnisse der jeweiligen Landesbodenschutzgesetze und der entsprechenden Rechtsvorschriften
  • Grundkenntnisse des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallgesetzes
  • Grundkenntnisse des jeweiligen Landesabfallgesetzes
  • Grundkenntnisse des Wasserhaushaltsgesetzes
  • Grundkenntnisse des jeweiligen Landeshaushaltsgesetzes und der jeweiligen Rechtsvorschriften
  • Grundkenntnisse des Baugesetzbuches
  • Grundkenntnisse des Bundesberggesetzes
  • Grundkenntnisse des Immisionsschutzgesetzes
  • Grundkenntnisse der Gefahrenstoffverordnung
  • Grundkenntnisse der Grundwasserverordnung
  • Grundkenntnisse des Umweltstrafrechts
  • Kenntnisse der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
  • Kenntnisse in Vertragsrecht wie z.B. BGB, VOB, VOF,VOL, HOAI etc.
  • Kenntnisse über die Regelung der Zuständigkeiten im öffentlichen Verwaltungsapparat sowie dessen Aufbau

Zu all diesen Anforderungen muss der Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten sich der besonderen Verantwortung bewusst werden, die er im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte trägt. Da es hier – gerade bei Prozessen – nicht nur um materielle Werte geht, ist die Wahl eines seriösen Gutachters doppelt wichtig. Beachten Sie auch, dass nicht alle Sachverständigen vereidigt sind und diese Gutachten dann unter Umständen nicht ausreichend Gewicht haben könnten. Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland kein rechtlich geschützter Begriff, so dass ihn jeder verwenden kann ohne einer einheitlichen Bewertung unterzogen worden zu sein. So gibt es vereidigte, gerichtlich bestellte, öffentlich bestellte, aber auch zertifizierte und freie Sachverständige. Welcher für Sie der Richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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Gutachter im Fachgebiet Asbest


Hans - Jürgen Müller
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Am Kump 18, 66822 Lebach

Frank Weckwerth
Frank Weckwerth

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Auf der Scholle 1, 59199 Bönen

Matthias Arnold

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Breslauerstr. 1, 36211 Alheim

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