Bausachverständige im Bereich Bauphysik

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Der Bausachverständige im Bereich Bauphysik

Der Sachverständige im Bereich Bauphysik führt Berechnungen und Untersuchungen zum Feuchte- und Wärmeschutzes durch. Hierfür führt er vor Ort eine Bestandsaufnahme durch. Daneben ermittelt der Sachverständige Stoffkennwerte, genauso wie er Berechnungen zu Taupunkten, Wasserdampfdiffusion und Wärmedurchgangswiederstände durchführt. Weitere Aufgaben des Sachverständigen für Bauphysik wären:

  • Untersuchungen im Falle von Feuchtigkeits- und Tauschwasserschäden, genauso wie bei Schimmelpilzen
  • Berechnungen von Nutzenergie, Primär- und Energiebedarf, genauso wie die Ermittlung längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizienten oder klimabedingten Feuchteschutz
  • Der Sachverständige für Bauphysik erstellt auch Nachweise zum sommerlichen Wärme-, wärme, Feuchte-, Brand- und Schallschutz und erstellt entsprechende Wärmeschutznachweise, wie zum Beispiel den Energieausweis.
  • Zum Aufgabenbereich des Bauphysik Sachverständigen gehört auch die Simulationsberechnung von thermischen Solaranlagen für Warmwasserzubereitung und Heizung. Das Ziel der Berechnung ist die Ermittlung der richtigen Dimensionierung der Solaranlagen, damit diese entsprechend Leistung erzielen.

Der Energieausweis – ein wichtiger Aufgabenbereich des Sachverständigen für Bauphysik

Die Energieausweis-Pflicht wurde seit Mai 2014 deutlich verschärft. Wird gegen die Ausweispflicht verstoßen, ist früher oder später ein Bußgeld fällig. Aktuell werden Hausbesitzer nur stichprobenartig auf dem Besitz eines Energieausweises kontrolliert. Auch Aufbau des Energieausweises hat sich seit 2014 einiges Verändert. Mittlerweile werden die Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt, ähnlich wie man sie von elektronischen Geräten kennt. Der Sachverständige für Bauphysik ist einer der wenigen Fachkräfte, die einen Energieausweis ausstellen dürfen.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine Art Dokumentation in der streckbriefartig der Energiestandard eines Gebäudes festgehalten ist.

Was steht in dem Energieausweis?

Im Energieausweis sind allgemeine Angaben direkt zum Wohn- oder Firmengebäude festgehalten. Daneben findet man in dem Ausweis auch Informationen zu den Energieträgern, die zum Beheizen des Gebäudes verwendet werden. Natürlich stehen auch die Energiekennwerte des Gebäudes in diesem Ausweis. In den neuen Energieausweisen stehen statt der Energiekennwerte Energieeffizienzklassen von H bis A+.

Neben der tatsächlichen Fakten stehen im Energieausweis auch Empfehlungen zwecks einer Modernisierung. Dabei werden verschiedene kostengünstige Möglichkeiten aufgezählt, mit denen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden können. Diese Vorschläge ersetzen jedoch keine Energieberatung von einem Fachmann, wie dem Sachverständigen für Bauphysik.

Wie aussagekräftig ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist dazu gedacht, dass die energetische Beschaffenheit von Gebäuden innerhalb Deutschlands verglichen werden können. Allerdings ist dieser Vergleich mit Vorsicht zu genießen, da man von dem Energieausweis nicht auf die tatsächlichen Energiekosten und Energieverbrauch rückschließen kann. Beide, Energiekosten als auch Energieverbrauch, hängen von verschiedenen Faktoren ab und können nicht zu 100% genau im Ausweis dargestellt werden. Da sich der Energieausweis die letzten Jahre von der Optik und den Inhalten stark verändert hat, ist ein Vergleich für einen Laien kaum durchzuführen.

Verkauf oder Vermietung: Der Energieausweis muss unbedingt vorgelegt werden!

Unabhängig ob ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft werden sollen, der Verkäufer bzw. Vermieter muss dabei immer den Energieausweis vorlegen. Damit soll erreicht werden, dass der Käufer einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten bekommt. Schließlich sind die Energiekosten ein großer Teil der Unterhaltskosten. Bei Miete oder Kauf muss der Mieter bzw. Käufer immer eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt bekommen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen und welche Kosten sind zu erwarten?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur Personen berechtigt sind den Energieausweis auszustellen, die über spezielle Qualitätskriterien verfügen. Da es aber direkt keine Liste gibt, welche Personengruppen dazu gehören, ist es schwierig die richtige Fachkraft zu finden. Um Ihnen hierbei aber weiterzuhelfen, der Sachverständige für Bauphysik darf einen Energieausweis ausstellen.

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