Bausachverständige im Bereich Holz

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2 Gutachter für "Holz" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Holz


Wolfgang Saam
SAAM Immobilien & Sachverständigenbüro

(0 Bewertungen)

Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...

Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach

Gutachterprofil »
09190/ 996444
Raimund Maier
Raimund Maier

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Altbausanierung | Holz ...

Allewind 16, 73268 Erkenbrechtsweiler

Gutachterprofil »
07026 - 4002
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Holz nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Holz"

Der Begriff Holz stammt ursprünglich vom germanischen „holta“  und bezeichnet eigentlich das harte Gewebe von Sprossachsen, also Zweige, Äste und Stämme von Sträuchern oder Bäumen.

Holz wird seit Urzeiten von Menschen zu deren Zwecken genutzt. Als nachwachsender Rohstoff sind dem Einsatz dieses vielseitigen Gewächses  kaum Grenzen gesetzt. Neben seinen vielfältigen konstruktiven Einsatzmöglichkeiten ist Holz aber auch ein sehr ökologischer und effizienter Energieträger.  Von jeher diente Holz dem Menschen sowohl als Feuermittel um sich zu wärmen, Nahrung zuzubereiten und wilde Tiere von der Feuerstelle fernzuhalten als auch als Baumaterial für allerlei Verwendung. Die Wirtschaft, die rund um den Werkstoff Holz mit der Zeit entstand weitete sich immer mehr aus.

Holz ist nicht gleich Holz

Der Werkstoff Holz weist eine spezifische Anatomie auf. So hat jede Holzart eine unterschiedliche Struktur welche die Festigkeit und Verwendbarkeit bestimmt.

Neben der Art des Holzes hat auch der Wachstumsort einen hohen Einfluss auf die Beschaffenheit des Holzes. So gelten z.B. Tropenhölzer als besonders robust und widerstandsfähig und somit als langlebig. Diese Hölzer werden aufgrund dieser Eigenschaften fast ausschließlich für Konstruktionen verwendet, die einer starken mechanischen oder witterungsbedingten Belastung ausgesetzt werden, wie es beispielsweise bei Dielen für Terrassen oder Gartenmöbel der Fall ist.

Da diese Hölzer allerdings auch relativ lange für eine Reproduktion brauchen, sind sie relativ teuer. Anders als ihre vergleichbar schnell nachwachsenden heimischen Kollegen. Vor allem Kiefer und Fichte sind bei uns vergleichsweise günstig. Aufgrund ihrer Struktur und der damit verbundenen fehlenden Härte, werden diese Hölzer meist nur für kurzweilige Konstruktionen bzw. wenig belastete Produkte verwendet. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier Bambus ein. Diesem Gehölz fehlt es zwar an Masse, trotzdem ist es- ob seiner besonderen Struktur langlebig, widerstandsfähig und hält großen Belastungen stand, bleibt dabei aber flexibel. Ein weiterer Pluspunkt ist das geringe Gewicht  sowie allem voran die Eigenschaft, dass Bambus extrem schnell nachwächst. Manche Sorten erreichen einen Wuchs von drei bis vier Metern pro Jahr.

Bei der Vielfältigkeit, den Besonderheiten und der Bandbreite von Hölzern verwundert es nicht, dass von einem Fachmann hier allerlei Wissen gefordert wird.

Bausachverständige für Holz

Der Fachbereich Holz unterliegt dem Sachverständigen Sachgebiet des konstruktiven Ingenieurbaus. Diese spezialisierten Bauingenieure sind durch ihre besonderen Fähigkeiten und Ausbildungen in der Lage, komplexe und teils hochwissenschaftliche physikalische Gegebenheiten zu analysieren und anspruchsvolle Berechnungen und Lösungsansätze auszuführen.

Dazu bedarf es besonderer Voraussetzungen, die ein Sachverständiger für Holz vorweisen muss.

 Vorbildung

Als Voraussetzung  ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes nachzuweisen. Dies kann durch selbstverfasste Arbeiten aus dem relevanten Themenbereich, bzw. erstellten Gutachten aus dem Fachbereich, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen, erfolgen. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für Holz  werden neben dem besonderen fachlichen Wissen spezielle Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird u.a. gefordert,  dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so  schriftlich darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhaltlich sinngemäß zu erfassen und es für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.

Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen ist nicht immer ganz einfach, da auch die entsprechenden Fachrichtungen teilweise ineinandergreifen. Zudem ist der Unterscheid zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, bestellten oder zertifizierten Sachverständigen nicht immer klar ersichtlich. Auch ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland keine rechtlich geschützte Form, so dass sich eigentlich jeder so bezeichnen kann, ohne dass es juristische Folgen für denjenigen hätte. Folgen allerdings hätte dies sicherlich für den Auftraggeber, da derlei Gutachten in einem Rechtsstreit kaum gerichtsverwertbar sein dürften.