Bausachverständige im Bereich Meß- und Regeltechnik

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen im Bereich Meß- und Regeltechnik finden

4 Gutachter für "Meß- und Regeltechnik" gefunden
  Zu den Ergebnissen

Gutachter im Fachgebiet Meß- und Regeltechnik


Thomas Haag
Thomas Haag

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Altbausanierung | Meß- und Regeltechnik ...

Wieslensdorfer Strasse 13, 74182 Obersulm

Gutachterprofil »
07132328717
Florian Friedrich
Sachverständigenbüro Florian Friedrich

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Bauleitplanung | Ausschreibung im Bauwesen ...

Schmiedestraße, 21702 Ahlerstedt

Gutachterprofil »
Tobias Drägert
Tobias Drägert

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Bauleitplanung | Bautechnik ...

Klein Reith 4, 21698 Brest

Gutachterprofil »
Sachverständigenbüro Michael Timm

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Baustoffe | Fliesen und Baukeramik ...

Jahnstraße 7, 25462 Rellingen

Gutachterprofil »
01724684134
  Detaillierte Ergebnisse anzeigen

Gefundenen Bausachverständige im Bereich Meß- und Regeltechnik nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Meß- und Regeltechnik"

Dieses Fachgebiet ist ein an Fachhochschulen und Universitäten gelehrtes, wissenschaftlich-technisches Fachgebiet. Der Arbeitsbereich liegt überwiegend in der Elektrotechnik und hier im Fachbereich Automatisierungstechnik. Die Fachbereiche Steuerungstechnik, Messtechnik und Regelungstechnik greifen oft ineinander und überschneiden sich auch teilweise.

Man nennt diesen Fachbereich auch Elektrisches Messen, Steuern und Regeln (MSR / EMSR).

Die verschiedenen Sparten der Mess- und Regelungstechnik

Die Messtechnik

Die Messtechnik dient in erster Linie dazu Informationen über ein Objekt zu gewinnen. Dazu legt man eine Messstrecke zurück. Gemessen wird mit verschiedenen Methoden unter zu-Hilfe-Nahme verschiedener Geräte um  nichtelektrische und elektrische Größen wie Strom, bzw. Spannung, Masse, Kraft, Länge, pH-Wert oder Druck, Temperatur oder Zeit  darstellen zu können. Zur Auswertung der Messung, so wie auch zur Regelung oder Steuerung werden die ermittelten Daten mittels eines elektrischen Signales abgebildet und dann zur Verarbeitung weitergeleitet.

Die Steuerungstechnik

Bei der Steuerungstechnik besteht die Aufgabe darin, gewollte Abläufe in einem Objekt anzuregen. Dies nennt man auch einen gesteuerten Prozess oder eine Sauerstrecke anlegen. In diesem Prozess kommt überwiegend eine binäre Steuerungstechnik zum Einsatz, welche auf binären Messsignalen beruht. Diese Messsignale werden z.B. durch Schwellwertschalter erzeugt. In der anschließenden logischen Verarbeitung der Informationen (NICHT, UND, ODER, Zeitglied, Zähler oder Speicher) und binären Messsignale werden die jeweiligen Stellglieder – auch Aktuatoren und Aktoren genannt – binär angesteuert um die Prozessgrößen zu beeinflussen.

Bei der Steuerungstechnik wird zwischen Ablaufsteuerungen und Verknüpfungssteuerungen unterschieden.

Bei Verknüpfungssteuerungen wirken die Ausgänge (binäre Stellsignale) welche durch eine logische Verknüpfung mit den Eingangssignalen in der Steuereinrichtung erzeugt werden auf die binären Steuergrößen einer Steuerstrecke. So sind beispielsweise Kreuzschaltungen oder Wechselschaltungen einfache Verknüpfungssteuerungen, mit welchen nachgeordnete Lampen angesteuert werden. Bei Verknüpfungssteuerungen existieren keine Rückmeldungen über eine erfolgte Schalthandlung von der Steuereinrichtung zur Steuerstrecke nicht.

Die Regelungstechnik

Die Regelungstechnik hat zur Aufgabe dass sie in einem geregelten Prozess oder einer Regelstrecke  diesen Prozess stabilisiert oder führt und ihn so unempfindlich gegen Störungen macht. Durch eine Rückkopplung der Regelgröße bzw. dem Ist-wert, ist die Regelung gekennzeichnet und es liegt somit dauerhaft eine Struktur mit einem geschlossenen Regelkreis vor. Mit Hilfe der Messtechnik wird ein Ist-Wert ermittelt, dieser mit einem vorgegebenen Soll-Wert verglichen und durch den Regler bei Abweichungen in dem Masse beeinflusst, dass trotz vorhandener Störgrößen die Abweichung möglichst gering ausfällt.

Bauachverständige für Mess- und Regelungstechnik

Der Sachverständige für dieses Fachgebiet findet sich im Sachbereich Heiztechnik, Lüftungs- und Klimatechnik (Raumlufttechnik), Sanitärtechnik.

 Vorbildung

 Als Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule mit mindestens sechs theoretischen Fachsemestern an einer Hochschule in Verbindung mit einer mindestens fünfjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes nötig. Selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellte Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sind gelten als Nachweise. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit zählt hingegen nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Theoretische Kenntnisse

  • Verbrennung
  • Thermodynamik
  • Kreisprozesse
  • Wärmeübertragung
  • Stoffübertragung
  • Zustandsänderung feuchter Luft
  • Rohr- und Kanalströmung
  • Strömungsmaschinen
  • Raumluftströmung
  • Sonneneinstrahlung und Verschattung
  • Windverhältnisse
  • Verlauf der Außenluftzustände
  • Niederschlagsmengen und Niederschlagshäufigkeit

Technische Kenntnisse

  • Wärme- und Kältetechnik
  • Energieversorgung
  • Wärmerückgewinnung
  • Elektro-, Regelungs-, Mess-, Schalt- und Gesundheitstechnik
  • Lufthygiene
  • Luftqualität und Behaglichkeitskriterien
  • Materialkunde
  • Korrosion
  • Wasseraufbereitung
  • Abwasserbehandlung
  • Brandschutz
  • Feuerlöschwesen
  • Wasserver- und -entsorgung
  • Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Relevante Teile des Strafrechts

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für Mess- und Regelungstechnik erwartet man besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten. Weiter wird gefordert, dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhaltlich sinngemäß zu erfassen und für diese auch nachprüfbar und verständlich ist. Dies soll in den schriftlichen Arbeiten erkennbar sein.