Bausachverständige für den Bereich: Niedrigenergiebau

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen für den Bereich Montagebau finden

2 Gutachter für "Niedrigenergiebau" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Niedrigenergiebau


Tobias Drägert
Tobias Drägert

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Bausachverständiger | Bauleitplanung | Bautechnik ...

Klein Reith 4, 21698 Brest

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Cihan Acemi
Cihan Acemi

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Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Bausachverständiger | Altbausanierung ...

Schifferstadter Str. 61, 68219 Mannheim

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06213368715
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Niedrigenergiebau nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Niedrigenergiebau"

Als Niedrigenergiebau dürfen nur Neubauten mit einem festgelegten Energiestandard sowie sanierte Altbauten, die diese Werte noch unterschreiten bezeichnet werden.

Eine vorrangige Rolle für die Wertung als Niedrigenergiebau spielt dabei vor allen Dingen die optimale Wärmedämmung der Außenhülle – also der Wände und des Daches, sowie eine perfekte Isolierung der Fenster und Außentüren. Nur so kann man sichergehen, dass die im Inneren zur Heizung verwendete Energie das Haus nur sehr langsam wieder verlassen kann.

Die Kriterien für Niedrigenergiebauten

In Deutschland gibt es keine einheitliche Norm für die Wertung als Niedrigenergiebau. Man spricht im Allgemeinen von Niedrigenergiegebäuden, wenn der Energieverbrauch deutlich unter den rechtlich zulässigen werten liegt. Zugrunde legt man hier den Level der EnEV (Energieeinsparverordnung). In dieser Verordnung findet sich die Begrenzung in U- Werten für den Transmission- Wärmeverlust eines Gebäudes und den primären Energiebedarf. Dies kann regional und landesspezifisch abweichen. So gibt es z.B. in Schleswig-Holstein den „Niedrig Energiehaus Standard Schleswig Holstein“ wonach das entsprechende Gebäude mindestens zwanzig Prozent unter dem zulässigen Primärenergiebedarf und mindestens dreißig Prozent unter dem üblichen Transmissionswärmeverlust liegen darf.

Alle Niedrigenergiebauten müssen mit einer Be- und Entlüftungsmechanismus ausgestattet sein und werden zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgt durch die Organisation „Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen“.

Auch Länderübergreifend ist ein Niedrigenergiebau unterschiedlich definiert. In Österreich beispielsweise sind drei Standards erlaubt, das Niedrigenergiehaus, das Niedrigstenergiehaus und das Passivhaus A +. Für alle ist ein entsprechender Energieausweis Pflicht.

In der Schweiz entspricht der Begriff Niedrigenergiegebäude einem Passivgebäude, die nach Minergiestandard zertifiziert werden. In Südtirol hingegen sind die Niedrigenergiebauten klassifiziert in KlimaHaus Gold, A, B oder C. Je nach dem vorhandenen Standard erhält das Gebäude eine entsprechende Plakette. Wurde ein Gebäude energetisch saniert, erhält es die Plakette R. Werden Gebäude recyclebar  und naturschonend errichtet, können sie den Zusatz „ Nature“ erhalten.

Niedrigenergiehäuser sind einigen Vorschriften und Regeln unterworfen um als solche anerkannt und gefördert zu werden. Hier sind die Kriterien sehr streng und die Auflagen hoch. Um die optimalen Förderungen zu erhalten, ist es angeraten sich von einem Fachmann in dieser Kategorie beraten und unterstützen zu lassen.

Bausachverständige für Niedrigenergiebau

Der Sachverständige für Niedrigenergiebau ist im Sachgebiet Schäden an Gebäuden zu finden.

Dieses komplexe Fachgebiet mit all seinen Vorschriften und Regularien stellt besondere Anforderungen an den Sachverständigen.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium In der Fachrichtung Architektur oder im Bauingenieurwesen einer Universität, einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule. Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Bereich Bauleitung, Planung und Ausschreibung gefordert. Der Sachverständige muss einen Nachweis erbringen können über die Fähigkeit Sachverhalte – je nach Auftrag - in verständliche, übersichtliche und fachtechnisch versierte Schriftform bringen zu können. Hierzu können eigene Gutachten oder Ausführungen dienen, die allerdings fachlich im genannten Bereich angesiedelt sein sollten.

Kenntnisse im technischen Bereich

Erwartet werden besondere Sachkenntnisse  in

  • Bauchemie - chemische Eigenschaften der Baustoffe, deren Verhalten zueinander und Verhalten in bestimmten Konstruktionen
  • Bauphysik - Verhalten von Baustoffen und –teilen beim Einwirken von Feuchtigkeit, Temperatur, Schall, bei Bränden, Erdbewegungen, Erschütterungen etc.
  • Werkstoffkunde - Kenntnisse über die eingesetzten Baustoffe, sowie über deren spezifischen Verhalten, bspw. Korrosion, Haltbarkeit, Belastungsresistenz, etc., über übliche Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie über Faktoren zur Umwelt

Des Weiteren  erwartet man von einem Sachverständigen dieses Fachbereiches besondere Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau und Bodenmechanik, Hydrologie, Geologie, Maschinen- und Gerätekunde, Baubetrieb, Kostenermittlung und Ausschreibungen sowie der Untersuchungsverfahren für Sachverständige, den anzuwendenden relevanten Regelwerken die Normen, Richtlinien und Vorschriften enthalten und den anzuwendenden Beurteilungsverfahren.

Kenntnisse in Recht und Gesetz

In folgenden Bereichen muss der Sachverständige wenigstens Grundkenntnisse haben:

  • Organisieren und durchführen eines Ortstermins
  • Besorgnis der Befangenheit
  • dem üblichen Schriftverkehr bei Gerichtsaufträgen
  • der Sachverständigenverordnung
  • der Tätigkeit als sachverständiger Zeuge, als Zeuge oder als Sachverständiger
  • der Entschädigung und Vergütung in Gerichtsverfahren
  • dem Schiedsgutachter Verfahren inklusive der Abgrenzung zu außergerichtlichen Verfahren
  • Die Wahl eines geeigneten Gutachters für bestimmte Spezialgebiete ist nicht immer einfach.