Bausachverständige im Bereich Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude

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8 Gutachter für "Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude


Sachverständigenbüro Michael Timm

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Bausachverständiger | Baustoffe | Fliesen und Baukeramik ...

Jahnstraße 7, 25462 Rellingen

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01724684134
Jens Stapel
Jens Stapel

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Bausachverständiger | Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Altbausanierung ...

Möwenstieg 6, 21683 Stade

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0172 38 68 310
Reinhold Hölzer
Reinhold Hölzer

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Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Bewertung von Immobilien | Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude ...

Lutherstrasse 30, 69120 Heidelberg

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062215860992
Wolfgang Saam
SAAM Immobilien & Sachverständigenbüro

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Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...

Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach

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09190/ 996444
Jörg Göhler
Göhler GmbH & Co.KG

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Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude | Bausachverständiger | Bauschäden

Wilhelmstraße 102, 15890 Eisenhüttenstadt

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03364- 733074
Dipl.-Ing. Elmar Koch
Elmar Koch

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Bewertung von Immobilien ...

Gecksbergstraße 7, 34123 Kassel

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0561/524126
Walter Schaffer
Leckotech Mess und Ortungstechnik GmbH

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Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude

Brennerstrasse 74, 6150 Steinach Am Brenner

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Josef Faßbender
Josef Faßbender

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Bausachverständiger | Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude | Fassaden und Außenwand Konstruktionen ...

Euskirchener Straße 89, 53902 Bad Münstereifel

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02253-54 55 930
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Der Bausachverständige im Bereich "Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude"

Schäden am Gebäude durch Leitungswasser, Sturm, Brand oder Explosion, werden in der Regel von der Versicherung reguliert, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man über eine entsprechende Hausrat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung verfügt. Dabei haben die Versicherungsgesellschaften eigene Definitionen von den einzelnen Schäden. Sobald sich Ungereimtheiten zeigen, beauftragt die Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen, der den Wahrheitsgehalt der Aussage des angezeigten Schadens prüft.

Brand-, Explosions-, Sturm- und Leistungswasserschäden – was sagen die Versicherungsgesellschaften?

Haus- oder Wohnungsbrand

Vielfältige Ursachen können zu einem Wohnungs- oder Hausbrand führen. Dabei sind die Top Brandursachen in der Elektrizität zu finden, beginnend bei überlasteten Stromkabeln bis hin zu Kurzschlüssen oder elektrische Geräte, die sich überhitzt und Feuer gefangen haben. Daneben ist menschliches Fehlverhalten einer der Hauptursachen für Wohnungsbrände. Gerade zu Weihnachten brennt es, weil schon wieder mal ein Adventskranz alleine gelassen wurde oder die Kinder mit den Zündhölzern gespielt haben. Auch die berühmt berüchtigte Zigarette im Bett kurz vor dem Schlafengehen hat schon zu manchen Wohnungsbrand geführt, da schon mancher dabei eingeschlafen ist und die Zigarette viel auf einen brennbaren Untergrund.

Explosionsschäden am Gebäude

Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden bei Explosionsschäden am Gebäude die Ursache in Behälter- und Verbrennungsexplosion. Während bei der Verbrennungsexplosion zu einer plötzlichen explosionsartigen Verbrennung von Staub-Luft-, Gas-Luft- oder Dampf-Luft-Gemischen kommt, kommt es bei einer Behälterexplosion entsteht ein ganz plötzlicher Druckausgleich. Alternativ kann es auch im Behälterinnern aufgrund einer chemischen Reaktion zu einer Explosion kommen, die Schäden am oder im Gebäude verursachen kann.Kommt es zu Schäden aufgrund zerplatzter Schläuche durch zu viel Wasserdruck oder zerplatzen Flaschen in der Tiefkühltruhe oder Gefrierfach, werden diese nicht von den Versicherungsgesellschaften reguliert. Laut deren Geschäftsbedingungen handelt es sich in diesem Fall um keine Explosion.

Gebäudeschäden durch Hagel oder Sturm

„Sturmschäden“ am Gebäude werden von der Wohngebäudeversicherung nur dann reguliert, wenn die wetterbedingte Luftbewegung nach Beaufort eine Mindestwindstärke von 8 Beaufort erreicht hat. Das ist eine ungefähre Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Das Problem dabei ist, das sich schadensverursachende Windstärke kaum mehr Tage danach nachweisen lässt. Aus diesem Grund haben die meisten Versicherungsgesellschaften in Ihren Verträgen die Möglichkeit integriert, dass selbst ohne Windmessgerät eine Entschädigung erfolgen kann. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer einen Nachweis erbringen kann.

Gebäudeschäden durch Leitungswasser

Schäden am Gebäude durch Leitungswasser sind schleichend und werden oft erst viel später entdeckt. Doch hat diese Art Schaden lauft verschiedener Versicherungsgesellschaften eine größere Schadensquote wie Gebäudeschäden durch Hagel, Sturm oder Feuer. Schäden durch Leitungswasser werden von den Versicherungsgesellschaften in ihren Verträgen in drei verschiedene Bereiche unterteilt und zwar Bruchschäden außerhalb und innerhalb der Gebäude. Dabei fehlen natürlich auch die Nässeschäden.

Wichtig: Sollte es zu Schäden am Gebäude durch Leitungswasser kommen, wird unterschieden zwischen der Wohngebäude- und der Hausratversicherung. Entstanden die Schäden durch leitungswasserführende Leitungen, Heizung oder Schäden an den Wasserversorgungsrohen werden die Schäden durch die Hausratversicherung übernommen. Kurz gesagt, die Hausratversicherung übernimmt nur Schäden an Installationen die der Eigentümer zusätzlich angeschafft hat. Entstand der Wasserschaden durch Installationen, die bereits von Anfang an ein fester Bestandteil des Gebäudes waren, muss die Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung übernehmen.