Bausachverständige im Bereich Akustik, Lärm- und Schallschutz

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Der Bausachverständige im Bereich Akustik, Lärm- und Schallschutz

Der Sachverständige für Akustik, Lärm- und Schallschutz ist unter den Sachgebieten Fenster, Türen, Tore und vorgehängte Fassaden, sowie Schäden an Gebäuden und Bauphysik vertreten.

Aufgrund der umfangreichen Rubrik und des damit verbundenen nötigen Fachwissens beschränken die meisten Sachverständigen ihr Bestellungsgebiet auf bestimmte abgegrenzte Teile. Die Suche nach dem passenden Sachverständigen für ein spezielles Anliegen kann sich also aufwendiger gestalten, als man zunächst annehmen möchte.

Wie alle anderen Sachverständigen auch, werden natürlich verschiedene Bestellungsvoraussetzungen gestellt:

Die Anforderungen an den Bausachverständigen

Die Voraussetzungen für die Bestellung von Sachverständigen in diesem Fachgebiet sind nicht minder anspruchsvoll, wie für alle anderen Fachrichtungen. Im Einzelnen sind das:

Vorbildung

Man erwartet von dem Bewerber mindestens ein abgeschlossenes Studium in einer technischen Fachrichtung, wie z.B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Architektur, etc. – absolviert an einer Universität oder einer Hochschule, bzw. Fachhochschule.

Darüber hinaus muss eine mindestens achtjährige Praxis mit Schwerpunkt des beabsichtigten Fachgebietes nachgewiesen werden. Eine wissenschaftliche oder planerische Tätigkeit in diesem Fachgebiet erfüllt diesen Anspruch nicht, denn hier ist davon auszugehen, dass keine Gelegenheit bestand, die tatsächlichen Bauausführungen ausreichend kennenzulernen.

Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er in der Lage ist klare, verständliche und fachlich fundierte Schriftstücke abzufassen, die auch für Laien verständlich  sind aber trotzdem sachlich und gegliedert verfasst werden. Zu diesem Zweck müssen mindestens vier selbstverfasste Gutachten vorgelegt werden, die allerdings nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.

Kenntnisse im technischen Bereich

Vom Bewerber wird erwartet, dass er über fundierte technische Kenntnisse des angestrebten Fachgebietes verfügt. Das bedeutet auch, dass nicht nur direkte technische Begebenheiten erfasst und erkannt werden müssen, sondern der Bewerber muss auch in der Lage sein für die Rekonstruktion von Schadensabläufen, fachübergreifende Zusammenhänge zu erfassen und zu verarbeiten. Hierfür bedarf es ebenfalls fundierte Kenntnisse in den Fachgebieten:

  • Bauphysik
  • Baukonstruktion
  • Werkstoffe
  • Baustatik
  • Vertragswesen
  • Technisches Ausschreibungs- und Vergabewesen
  • Normen und Richtlinien
  • Prüfungsmethoden
  • Baubetrieb

Kenntnisse im Bereich Recht und Vertragswesen

Neben den fundierten technischen Kenntnissen und der erforderlichen Vorbildung muss ein Bewerber darüber hinaus auch noch wesentliche rechtliche Kenntnisse vorweisen können. So z.B. über :

  • Grundkenntnisse der Prozessordnung
  • JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)
  • Sachverständigenrecht
  • Arten von Gutachten
  • Arten der Beweisverfahren
  • Durchführen von Ortsterminen
  • Bauordnung
  • Technische Baubestimmungen

Bei der Ausfertigung von Gutachten wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die erstellten Gutachten sowohl technisch und juristisch fundiert, als auch für den Laien verständlich verfasst sind. Darüber hinaus müssen sie für den Fachmann nachprüfbar und nachvollziehbar sein. Es sollen bestimmte Kernpunkte in einem Gutachten vorkommen:

  • Das verbildlichen der Ausgangssituation in allgemein gehaltener Form
  • Klares Benennen der Beweisfrage und des gesetzten Ziels
  • Ausführungen zur Vorgehensweise, den angewandten Untersuchungsmethoden, sowie der Nennung der Quellen für erfasste Erkenntnisse
  • Bestimmen und erläutern von Ergebnissen und den Vertrauensbereichen
  • Aufzeigen der Diskrepanzen zwischen Ist- und Sollzustand sowie die Bewertung vorhandener Abweichungen
  • Zusammenfassung und Beantwortung von Beweisfragen

Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen ist nicht immer ganz einfach, da auch die entsprechenden Fachrichtungen teilweise ineinandergreifen. Zudem ist der Unterscheid zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, bestellten oder zertifizierten Sachverständigen nicht immer klar ersichtlich. Auch ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland keine rechtlich geschützte Form, so dass sich eigentlich jeder so bezeichnen kann, ohne dass es juristische Folgen für denjenigen hätte. Folgen hätte es nur für den Auftraggeber, da derlei Gutachten kaum in einem Rechtsstreit verwertbar sein dürften.

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Alle Orte mit gefundenen Gutachtern im Überblick

Gutachter im Fachgebiet Akustik, Lärm- und Schallschutz


Christian Rüdel
Christian Rüdel

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Steinmühlweg 14, 83512 Wasserburg am Inn

Sachverständigenbüro Michael Timm

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Jahnstraße 7, 25462 Rellingen

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