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7 Gutachter für "Energieberater" gefunden
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Energieberater finden - Rubriken

Gutachter im Fachgebiet Energieberater


Prof. Dr.-Ing. Hans Petry
Prof. Dr.-Ing. Hans Petry

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Energieberater | Haustechniker | Blitzschutzanlagen ...

Neuhaus 56, 40883 Ratingen

Gutachterprofil »
0210268656
Paul-Joachim Mader
Sachverständige Paul-Joachim Mader

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Energieberater | Sanitärtechnik | Rohre und Rohrleitungen ...

Arminstraße 92, 46117 Oberhausen

Gutachterprofil »
0208 63597700
Cihan Acemi
Cihan Acemi

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Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Bausachverständiger | Altbausanierung ...

Schifferstadter Str. 61, 68219 Mannheim

Gutachterprofil »
06213368715
Dipl.-Ing. Klaus Marzahn
Klaus Marzahn

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Bausachverständiger | Kfz Gutachter | Immobiliengutachter ...

Axlerhof 2, 40721 Hilden

Gutachterprofil »
02103-961930
Andreas Waindok
Modal GmbH & Co. KG

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Bausachverständiger | Kfz Gutachter | Immobiliengutachter ...

Rennekoven 9, 41334 Nettetal

Gutachterprofil »
02153-409840
Alexander Jansen
Alexander Jansen

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Haustechniker | Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden an Gebäuden | Gasbetriebene Anlagen ...

Allersing 1, 83547 Babensham

Gutachterprofil »
Tel: 08074 915656-50
Sachverständige SUMA Webtec

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Kfz Gutachter | Immobiliengutachter | Grundstücksbewertung ...

Barionstr. 31, 41749 Viersen

Gutachterprofil »
02162/979610
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Alle Orte mit gefundenen Energieberatern im Überblick

Der Energieberater - Ein Beruf mit Verantwortung

Energieberater werden nicht nur für private Besitzer von Immobilien, sondern auch für Unternehmen und Kommunen tätig. Gerade bei den Unternehmen und Kommunen ist das Energieeinsparpotenzial enorm, beispielsweise bei der Nutzung der Abwärme von technischen Anlagen. Viele Gebäude weisen zudem Schwachstellen bei der Wärmedämmung auf und nutzen ein veraltetes Heizsystem. Hier zeigt der Energieberater im Rahmen der Vor-Ort-Beratung entsprechende Einsparmöglichkeiten auf und berät auch bei der Finanzierung. Der Energieberater muss hersteller- und anbieterunabhängig beraten.

Private Haushalte

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstellung eines Energieausweises. Dieser wird von einem hinzugezogenen Energieberater aufgrund verschiedener Messverfahren, aber auch anhand der vorhandenen Bausubstanz, erstellt. Bei einer Vermietung der Räumlichkeiten, aber auch beim Hausverkauf muss ein Energieausweis, der nicht älter als 10 Jahre ist, vorgelegt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch der Austausch alter Heizkessel. Hier berät der Energieberater die Hausbesitzer über die verschiedenen Heizungsanlagen und zeigt ihnen auf, welche dieser Anlagen für das Haus am besten geeignet ist. Auch die Wärmedämmung von Gebäuden nimmt er in Augenschein und erstellt einen ersten Maßnahmeplan für deren Optimierung. Dieser Maßnahmeplan, der auch den Austausch der Heizungsanlage beinhalten kann, wird dann der KfW-Bank vorgelegt, die zinsgünstige Darlehen vergibt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Energieberater von der KfW zertifiziert und in der Liste der Energieexperten-Liste der Deutschen Energie Agentur (dena) eingetragen ist.

Finden Sie den passenden Energieberater für Ihr Unternehmen

Auch Unternehmen jeglicher Größe können einen externen Energieberater hinzuziehen. Dieser wird sich im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung einen umfassenden Eindruck von der Gebäudesubstanz und den vorhandenen technischen Anlagen verschaffen.  Für die Ermittlung des Ist-Zustandes nutzt er unter anderem verschiedene Messverfahren. Im Rahmen eines Maßnahmeplanes zeigt er auf, welche technischen Anlagen optimiert oder ausgetauscht werden müssen, welche Arbeiten an der Gebäudesubstanz vorzunehmen sind und wie beispielsweise vorhandene Abwärme genutzt werden kann. Das Förderprogramm KfW-Energieberatung übernimmt einen Großteil der durch die Hinzuziehung des Energieberaters entstehenden Kosten.

Energieberater werden auch für Kommunen tätig

Auch für Kommunen werden Energieberater tätig. So unterstützen sie diese beispielsweise bei der Verbesserung der vorhandenen kommunalen und sozialen Infrastruktur, im Rahmen des Ausbaus der kommunalen Energieversorgung, beim Neubau und der Erweiterung vorhandener kommunaler Gebäude, bei der Verbesserung der Barrierefreiheit sowie im Bereich der kommunalen Wohnungswirtschaft beim Bau von neuen Häusern und der energetischen Sanierung bzw. dem altersgerechten Umbau von Immobilien und einzelnen Wohneinheiten.

In vielen Innenstädten wurden in den 1950er bis 1970er Jahren Gebäude errichtet, die bisher noch nicht grundlegend saniert wurden und somit noch nicht auf dem aktuellsten energetischen Stand sind. Hier unterstützt der Energieberater die Verwaltung bei der Planung und Durchführung der energetischen Maßnahmen und überwacht bei Bedarf auch die Arbeiten direkt vor Ort. Im Anschluss daran werden diese Arbeiten vom Energieberater abgenommen. So ist eine korrekte Durchführung der Maßnahmen gewährleistet.

Welche Tätigkeiten gehören noch zum Aufgabenbereich eines Energieberaters?

Der Energieberater nimmt nicht nur eine Beurteilung des Ist-Zustandes eines Gebäudes und deren technischer Anlagen vor und erstellt auf dessen Basis einen Maßnahmeplan, sondern ist auch für die Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei der Regionalstelle der KfW zuständig. Erst wenn die Unterlagen dort eingegangen sind und ein positiver Bescheid vorliegt, kann mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten reicht der Energieberater einen Abschlussbericht bei der KfW-Bank ein, die dann den eventuellen Tilgungszuschuss überweist. Auch der Energieberater rechnet seine Leistungen direkt mit der KfW ab, nur der Eigenanteil wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Da es gerade auf dem technischen Sektor stetig zu Neuerungen kommt, muss sich der Energieberater ständig weiterbilden. Zugleich erfährt auch die Erneuerbare Energien Verordnung (EnEV) ständig Anpassungen, über die er sich informieren muss. Bei der Finanzierung von Vorhaben ist er ebenfalls behilflich und stellt verschiedene Kreditprogramme vor. Auch hier kommt es ständig zu Neuerungen, die in seine Arbeit mit einfließen müssen.

Ausbildung

Als Energieberater können Personen, die ein technisches, wirtschaftliches oder ein Studium im Bauwesen abgeschlossen haben, tätig werden. Auch Personen, die eine Ausbildung im Baugewerbe, im SHK-Bereich oder als Schornsteinfeger absolviert haben und eine mehrjährige Berufspraxis besitzen, sind für diese Tätigkeit geeignet. Wer als Energieberater tätig werden möchte, muss zuvor verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen belegen. Das hier ausgestellte Zertifikat wird für die Eintragung in die Energieeffizienz-Experten-Liste der dena benötigt. So wird gewährleistet, dass der Energieberater die notwendige Sachkenntnis besitzt. Nachweise über durchgeführte Weiterbildungen hat der Berater regelmäßig bei der dena einzureichen. Eine Aus- bzw. Weiterbildungsmöglichkeit bietet die modal GmbH & Co. KG in Form einer Energieberater Ausbildung gemäß Gebäude Energie Gesetz (GEG).

Nur wer in dieser Liste eingetragen ist, kann als KfW-Energieberater tätig werden und Maßnahmen initiieren, die von der KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse unterstützt werden.