Hausverwaltung - Hausverwalter für einzelne Wohnungen, Häuser, Mietshäuser und ganze Wohnkomplexe

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Gutachter im Fachgebiet Hausverwaltung


Uwe Leiber
Uwe Leiber

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Haustechniker | Hausverwaltung | Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik

Gerhardstr. 1, 66126 Saarbrücken

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Hausverwaltung - Informationen

Die Hausverwaltung, die auch Wohnungsverwaltung oder Mietverwaltung genannt wird, ist ein wichtiger Bestandteil der Immobilienwirtschaft. Dabei kümmert sich der Hausverwalter eben um die Verwaltung von Eigentumswohnungen, Mehrparteienhäusern, Gewerbeobjekten oder auch Wohnanlagen.

Auch wenn oftmals Tätigkeiten eines Hausmeisters in die Hausverwaltung hineinragen, so ist ein Hausverwalter nicht mit einem Hausmeister zu verwechseln. Die Hausverwaltung kümmert sich um alle administrativen Belange rund um die verwalteten Objekte, während der Hausmeister oftmals als Mitarbeiter der Hausverwaltung für kleinere handwerkliche Tätigkeiten zuständig ist.

Die Aufgabenbereiche der Hausverwaltung sind nicht gesetzlich festgelegt und können sich daher stark unterscheiden. Grob lässt sich dabei die Hausverwaltung in die kaufmännische Verwaltung und die technische Verwaltung unterteilen – welche Bereiche dabei die Hausverwaltung genau übernimmt. gilt es jeweils zwischen Hausverwalter und Objektbesitzer zu vereinbaren.

Aufgabengebiet der Hausverwaltung

Das Aufgabenspektrum der Hausverwaltung ist nicht klar definiert. Die Aufgaben, die von einem Hausverwalter übernommen werden, gilt es also vorab immer zwischen Hausbesitzer und Hausverwalter vertraglich festzuhalten. Im kaufmännischen Bereich der Hausverwaltung können beispielsweise Aufgaben in den Bereichen

  • Mietanpassungen
  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Forderungsmanagement
  • Verwaltung und Vereinnahmung von Mietzins
  • Erstellung von Abrechnungen, beispielsweise auch der Nebenkostenabrechnung
  • Verauslagung von anfallenden Kosten
  • Bezahlen und Beauftragen verschiedener Versorgungsleistungen
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit (Versicherungen, Mieten)
  • Buchführung
  • Budgetplanung und Erstellung von Reportings

anfallen.

Darüber hinaus ist es möglich, dass auch verschiedene Tätigkeitsfelder der technischen Verwaltung von einem Hausverwalter ausgeführt werden. Hierzu können beispielsweise der Betrieb und die Wartung von Heizungsanlagen, Klingelanlagen und Aufzügen gehören. Ebenfalls beaufsichtigen Hausverwalter häufig auch weitere Dienstleister wie Gärtner und Reinigungsservices. Auch Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen werden häufig von einer Hausverwaltung überwacht und durchgeführt. Oftmals nehmen Hausverwalter auch bei einem Auszug die Wohnungsabnahme vor.

Im Großen und Ganzen ist der Hausverwalter Ansprechpartner für den Objektinhaber und auch für die Mieter und muss versuchen, die Interessen beider Parteien sinnvoll zu vertreten.

Grundlagen für die Arbeit als Hausverwalter

Da das Tätigkeitsfeld der Hausverwaltung nicht fest eingegrenzt ist, gilt es für einen Hausverwalter sowohl kaufmännische als auch technische Kenntnisse mitzubringen. Die Hausverwaltung muss im Sinne des Objektinhabers alle wirtschaftlichen Aspekte im Blick haben und darauf achten, dass eine Immobilie wirtschaftlich effizient vermietet und betrieben wird.

Gleichzeitig muss die Hausverwaltung aber auch über ein gutes technisches Verständnis verfügen und verschiedene technische Grundkenntnisse besitzen. Denn zur technischen Verwaltung gehört ferner die Betreuung von technischen Anlagen wie Aufzügen oder auch Heizungsanlagen. Hier muss der Hausverwalter sich je nach vertraglicher Vereinbarung auch um die Wartung und Instandhaltung kümmern können.

Als Zusatzangebot bieten viele Hausverwaltungen heute auch noch einen Hausmeisterservice an. Hierfür verfügen die Hausverwalter über entsprechende Techniker und Handwerker, die dann die Aufgaben eines Hausmeisters übernehmen und für kleinere Reparaturen verantwortlich sind.

Ausbildung zum Hausverwalter

In Deutschland gibt es für den Beruf des Hausverwalters keine gesetzlichen Vorgaben, somit auch keine Qualifikation, die er zwingend vorweisen muss, wenn er in der Hausverwaltung tätig ist. Allerdings wurden im Jahr 1994 Ausbildungsmöglichkeiten eingeführt, die nun auch eine Ausbildung zum Verwalter im Rahmen der Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann vorsehen. Als Immobilienkauffrau oder Immobilienkaufmann erwirbt die Fachkraft also auch Qualifikationen, die es ermöglichen in der Hausverwaltung zu arbeiten. Dabei beträgt die Ausbildungszeit im Regelfall drei Jahre.

Auch besteht die Möglichkeit, einen Studiengang der Immobilienwirtschaft oder des Immobilienmanagements zu absolvieren. Dieser wird an verschiedenen Berufsakademien und Fachhochschulen durchgeführt, bis zum Abschluss als Diplom-Betriebswirt BA oder FH. Ebenfalls ist es möglich, dieses Studium an einer Fernuniversität zu bewerkstelligen. Die Studiendauer beträgt hierbei normalerweise sechs Semester.

Hausverwaltung - der Hausverwalter ist Sachverständiger für die kaufmännische und technische Objektverwaltung

Der Hausverwalter übernimmt verschiedenste Aufgaben und muss über entsprechend weitreichende Kenntnisse verfügen. Hierzu gehört natürlich vor allem der Bereich des Immobilienmanagements. Gleichzeitig hat der Hausverwalter sowohl die kaufmännisches Aspekte als auch die technischen Aspekte der Hausverwaltung im Blick. Im Namen des Objektbesitzers sorgt der Hausverwalter für einen wirtschaftlichen Betrieb der Objekte, passt Mietpreise an und hält alle Ausgaben im Blick, damit ein Objekt besonders kosteneffizient arbeitet. Darüber hinaus kann er auch für die technische Verwaltung verantwortlich sein. Der Sachverständige für Hausverwaltung muss sicherstellen, dass alle technischen Anlagen und Geräte regelmäßig gewartet werden und ordnungsgemäß betrieben werden.