Sachverständige Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

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Gutachter im Fachgebiet Genehmigungsverfahren im Umweltbereich


Dipl.-Ing. Michael Schwarze
Michael Schwarze

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Acker- und Pflanzenbau | Dendrologie | Forstwirtschaft, Betrieb und Unternehmen ...

Unter den Lärchen 7, 56335 Neuhäusel

Gutachterprofil »
02620/950417
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Gutachter Genehmigungsverfahren im Umweltbereich:
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Genehmigungsverfahren im Umweltbereich - Informationen

Wie weit ein Bauvorhaben, bzw. ein Vorhaben im Allgemeinen genehmigungspflichtig ist, wird durch einen Sachverständigen für den jeweiligen Bereich ermittelt. Der Gutachter hat die Aufgabe zu überprüfen, ob alle Erfordernisse für die Voraussetzung der Genehmigung erfüllt sind und bearbeitet die entsprechenden Antragsunterlagen.

Der Sachverständige hat Sorge zu tragen, dass die vorab mit der zuständigen Behörde besprochenen Antragsvoraussetzungen ordnungsgemäß eingehalten und erledigt wurden.

Möglicherweise müssen zusätzlich weitere Gutachter oder Rechtsbeistände bestellt werden, ob dies erforderlich ist obliegt dem Sachverständigen und dieser muss sich auch um die Anforderung der weiteren Zuständigen kümmern.

Wichtig zur Genehmigung sind folgende Kenntnisse des Vorhabens:

Naturwissenschaftliche und technische Umweltschutzgrundlagen

1. Die Umweltauswirkungen in versch. Gebieten wie

  • Boden- und Naturschutz
  • Luftreinhaltung
  • Gewässerschutz
  • Lärmschutz

2. Durch den Gutachter erfolgt eine rechtliche Beurteilung der Umweltauswirkung und eine medienübergreifende Bewertung der Grundsätze umweltschonender Planung und den Technikstand auf i    immissionsschutzrechtliche und technologische Grundlagen, Luftreinigung, Lärm- und Erschütterungsbekämpfung und auch Bekämpfung von sonstigen Umweltauswirkungen, Vermeidung und Verminderung(Emission und Immission von Luftreinhaltung, sowie Lärm- und Erschütterungsbekämpfung)

3. Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfall, Strategien und technische Umsetzung dessen, sowie Kreislaufführung von Stoffen

4. Umweltschutz (produktionsintegriert)

5. Bilanzierung von Energie und Wärmenutzung

6. Gewährleistung von Anlagensicherheit (techn. Maßnahmen), inkl. Prozesstechnik

Behördenstruktur und Rechtsgrundlagen

  1. Aufbau, Zuständigkeiten, Aufgaben und die Befugnisse bei Überwachungs-, Genehmigungs- und Zulassungsbehörde und alle beteiligten Stellen
  2. EU-Umweltrecht(Grundkenntnisse) und deutsche Rechtsprechung als Grundlage
  3. Verfahrensrecht mit allen Details über Inhalt und Ablauf von Genehmigungs- und Planstellungsverfahren, sowie die Rechtstellung der Beteiligten; ergänzende Vorschriften und auch UVPG
  4. Immissionsschutz anlagenbezogen, vor allem Ablauf von immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Genehmigung und die Unterscheidung der Verfahrensarten. Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesimmissionsschutzgesetz (Verordnung zur Durchführung), Vorschriften auf Verwaltungsebene (Gesetzes- und Rechtsgrundlagen)
  5. Anlagensicherheit; hier Rechtsvorschriften, Störfallverordnung, Verwaltungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz (Verordnungen nach §11 und technische Regeln)
  6. Gewässerschutz und Bodenschutz in Bezug auf Wasserhaushaltsgesetz, Bodenschutzrecht, Landeswassergesetz, Fließgewässer Güteanforderungen, Verordnungen zum Umgang bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Löschwasserrückhaltelinie, Verordnung Indirekt-Einleiter, Selbstüberwachung für Abwasserbehandlungsanlagen (Verordnung) und Kanalisation und Einleitung
  7. Betriebsbezogene Abfallwirtschaft, also Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – Verordnungen hierzu, sowie Verwaltungsvorschriften zum Abfallrecht und Landesabfallrecht
  8. Stoffbezogene Anforderungen des Umweltschutzes, bedeutet Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Gefährlichkeit von Stoffen (Regelwerk für Bewertung)
  9. Naturschutz – Bundesnaturschutzgesetz, Ausgrabungs- und Landschaftsgesetz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Bewertungsverfahren)
  10. Arbeitsschutz – Rechtsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung und –Richtlinie, sowie Unfallverhütungsvorschriften
  11. Sonstiges – Bauordnungsrecht der Länder Bauplanungsrecht, Bedeutung der Genehmigungs- oder sonstiger Zulassungsentscheidung, vor allem bei Maßnahmen nach Straf- oder Ordnungswidrigkeit

Wichtig ist das Ausfüllen sämtlicher Formulare und die detaillierte Aufgliederung und Dokumentation. Alle erforderlichen Bereiche müssen erörtert und vollständig beschrieben und erklärt sein. Wichtig sind die Anträge und Hinzuziehung zusätzliche Beistände, wie weitere Sachverständige oder Rechtsbeistände.

Alle Ausführungen müssen im Sinne von §36 der Gewerbeordnung und nach den rechtlichen Grundlagen ausgefüllt sein.

Jedes Bundesland hat differenzierte Vorschriften. Diese müssen bei der Sachverständigenbearbeitung beachtet werden. Eine Fachkraft für diese Genehmigungen ist aber über all diese Rechtsgrundlagen informiert.

Wichtig ist es auch, die Vordrucke und Tabellen der Institutionen zu nutzen.

Man muss über enormes Fachwissen in diesen Bereichen verfügen, um der Umwelt keinen Schaden zuzufügen.

Diese Genehmigungen im Umweltbereich dürfen ausschließlich durch einen dafür ausgebildeten Sachverständigen beantragt und analysiert werden.

Dieser muss Folgendes vorweisen:

  • Die nötigen Kenntnisse in seinem Bereich
  • Die Bestellungsvoraussetzungen

Kurz gesagt, der Gutachter für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich muss alle Richtlinien zur Überprüfung seiner speziellen Sachkunde einhalten.