Gutachter für Umweltschutz und Land-/Forstwirtschaft | gusuma.de

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3 Gutachter für "Umweltschutz und Land-/Forstwirtschaft" gefunden
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Umweltschutz und Land-/Forstwirtschaft - Rubriken

Gutachter im Fachgebiet Umweltschutz und Land-/Forstwirtschaft


Ingo Kempkes
Sachverständige DESAG - Deutsche Sachverstaendigen Gesellschaft mbH

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Baufinanzierung ...

Druckerweg 14, 40724 Hilden

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02103-961930
Dipl. Ing. Heinz Hülsewiesche
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Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung | Datenschutz ...

Grachtenhofstr. 50, 50226

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Dipl.-Ing. Klaus Marzahn
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Bausachverständiger | Kfz Gutachter | Immobiliengutachter ...

Axlerhof 2, 40721 Hilden

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Der Gutachter für Umweltschutz und Land-/Forstwirtschaft - Ein Beruf mit Verantwortung

Für jeden einzelnen Fachbereich gibt es einen eigenen Gutachter oder Sachverständige. Diese müssen, bevor sie als ein solcher bestellt werden können, in den Fachgebieten spezifisch ausgebildet und geprüft, bzw. vereidigt sein.
Grundlage für solche Ausbildungen, sind festgeschriebene Paragraphen in der Sachverständigenordnung SVO, für die einzelnen Fachgebiete. Die Tätigkeit erfordert Spezialwissen.
Die Sachverständigentätigkeit muss selbständig, neutral und unabhängig auszuführen sein und er darf nicht in Abhängigkeiten stehen (materiell oder sonstiges).

Voraussetzungen für jeden Sachverständigen:

  1. Zuverlässigkeit
  2. Unabhängigkeit
  3. Fachkunde

Sachverständiger für Umweltschutz

Recht anerkannt durch Umweltauditgesetz (UAG), somit muss er Organisationen oder Einrichtungen die Erfüllung der Anforderungen nach europäischem Öko-Audit-System (EMAS)bestätigen.

Aufgaben:

  • Hauptaufgabe liegt in der Validierung von Organisationen und Unternehmen nach der EMAS-Verordnung, Umweltprüfung – Umweltmanagementsystem-Umweltprüfung sollte stimmig sein
  • Prüfung auf die Untersuchung der Zuverlässigkeit, Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der Daten
  • Mindestinhalte sind: klare und unmissverständliche Beschreibung der Organisation, Beschreibung und Bewertung der bedeutenden direkten sowie indirekten Umweltaspekte, Beschreibung der Umweltziele und abgeleiteten Maßnahmen, nachvollziehbare Zusammenfassung der Umweltleistung (Energieeffizienz, Emissionen, Abfall, Materialeffizienz, biolog. Vielfalt)

Weitere Aufgaben:

  • Anlagenüberwachung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Sachverständiger bei Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Sachverständiger bei Genehmigungsanträgen nach BImSchG
  • Überprüfung nach Verpackungsordnung (VerpackV)
  • Zertifizierung nach Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
  • Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe (EfbV)
  • Zertifizierung nach erneuerbaren Energiengesetz (EEG)
  • Zertifizierung nach Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (TEHG)
  • Zertifizierung nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Die EMAS überwacht die Zulassungen der Gutachter nach eigenen Anforderungen und Verordnungen. Die EMAS ist ein unabhängiges Unternehmen.
Überwacht werden zum einen das Zulassungsverfahren mit der Überprüfung auf Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde; und zum anderen die periodische Aufsicht mit der Überprüfung der Zulassungsverordnung, der Qualität der durchgeführten Begutachtungen, Dokumente über Begutachtungen (einschließlich der Umwelterklärung), Witnessaudit, Maßnahmen bei Fehlern/Qualitätsmängeln.
Gibt es besondere Vorkommnisse, bzw. nicht bekannt gewordenen Mängel bei aktuellen Begutachtungen (z.B. Begutachtung ohne zulässige Kompetenz) uvm. wird eine Überprüfung notwendig, eine sogenannte anlassbezogene Aufsicht.

Sachverständiger für Landwirtschaft

Für die Arbeit als Gutachter bzw. Sachverständiger im landwirtschaftlichen Bereich sind eine bestandene Meisterprüfung oder ein Studium im Agrarbereich Grundvoraussetzung. Gerade für die Tätigkeit als Sachverständiger in der Landwirtschaft wird entsprechend Flexibilität bezüglich der Arbeitszeiten und dem Arbeitsort erwartet. Daneben muss der Gutachter über entsprechend Kontaktfreudigkeit verfügen, da er bei seiner Arbeit tagtäglich Kontakt mit verschiedenen Berufsgruppen hat. Beispiele hierfür sind zum Beispiel Behörden, Versicherungen oder andere Sachverständige. Hohes Fachwissen und Objektivität, sind ebenfalls zwei Eigenschaften über die der Sachverständige verfügen muss.

Wo können Sachverständige für Landwirtschaft arbeiten?

Der Sachverständige für Landwirtschaft bzw. der landwirtschaftliche Gutachter kann in verschiedenen Einrichtungen tätig sein. Das wären zum Beispiel:

  • Gutachter- und Beratungsbüros
  • Verbänden
  • Organisationen
  • Behörden
  • landwirtschaftliche Versicherungen

Weiterbildung ist bei diesem Berufsbild sehr wichtig. Möglich machen dies weitere Qualifizierungslehrgänge oder Aufbaustudien in den Bereichen Agrarbiologie, Agrarmanagement, Agrarwissenschaften. Hat man kein vorangegangenes Studium oder einen Hochstuhlabschluss, kann man einen Bachelorstudiengang wählen.
Verdienst setzt sich aus den Tarifverträgen der jeweiligen Arbeitgeber und den qualitativen Voraussetzungen zusammen.

Aufgaben:

  • Begutachten, bewerten und Beraten in allen landwirtschaftlichen
  • Angelegenheiten für die ein Gutachten notwendig ist.
  • Schadensbewertung bei Wirtschafts-, Nutztier- oder Wohngebäude. Dieses
  • Gutachten kann auch als Basis für eine Gerichtsverhandlung herangezogen werden.
  • Feststellung der Schäden
  • Hilfestellung bei der Schadensbehebung
  • Bewertung von Agrarflächen, Agrargebäuden, Tierbestände (z.B. bei
  • Weiterveräußerung)
  • Ortsbegehungen und ggf. Auswertungen von früheren Gutachten, Gerichtsurteile
    oder wissenschaftliche Publikationen (hinsichtlich eines Gutachtens)
  • Unterstützung von Landwirt. Betrieben bei Versicherungsfragen

Sachverständiger in der Forstwirtschaft

Das Tätigkeitsgebiet für einen Sachverständigen in der Forstwirtschaft beinhaltet das gesamte Forst- und Jagdwesen. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei der Forsteinrichtung und Waldwerteinschätzung.
Forsteinrichtung bedeutet die Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Waldbeständen und die langfristige Planung der in 10-20 Jahren zu vollziehende Maßnahmen (Abholzung oder Nachforstung). Eine Erfolgsprüfung des zu bewirtschaftenden Zeitraums wird durchgeführt. Sie ist Grundlage für die Festsetzung des Nutzungssatzes (steuerlich).
Waldwertschätzung bedeutet das auf diesem Gebiet Werte ermittelt werden, die für die Bewirtschaftung von Waldgebieten wichtig sind. Eine Bewertung, z.B. wenn der Wald veräußert werden soll, sowie auch eine Begutachtung von Schäden an Holz oder Waldboden und deren Beurteilung.

Kartierung nach ökologischen Grundlagen:

  • Waldbiotop- und Waldfunktionskartierung
  • Standortskartierung
  • Erstaufforstungskonzeption
  • Managementpläne für FFH-Gebiete
  • Forstliche Rahmenplanung
  • Planung von Rekultivierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen

Forsteinrichtung und die Planung:

  • Auswertungen und Aktualisierung von Walddatenbanken
  • Waldzustandserfahrung und weitere Planung
  • Erstellung von Begutachtungen, -plänen und –werken
  • Betriebskonzepte
  • Spezielle Forstinventuren
  • Permanente Betriebsinventur
  • Analyse des Betriebs

Wertermittlung:

  • Waldflurbereinigung
  • Wild- und Jagdschaden, Jagdwertminderung, Bewertung von Jagdrevieren
  • Verkehrswertermittlung
  • Allgemeine Wertermittlung
  • Nutzungsrecht
  • Waldschadenbewertung

Digitale Kartographie/Bildverarbeitung/GIS/GPS:

  • Kartendigitalisierung
  • Bildbearbeitung digital
  • Luftbildkartographie und –auswertung
  • GIS- und GPS-Anwendungen

Softwareentwicklung:

  • Webdesign
  • Serviceleistung und Beratung
  • Entwicklung von kundespezifischer Soft- und Hardwarelösungen für gesamten Bereich
  • Programme für Holz- und Betriebsbuchhaltung
  • Software zur Erhebung und Verwaltung der einzelnen Daten

Beratung, Betriebsausführung, Betriebsleitung

  • Fördermittel
  • Jagdwirtschaft
  • Zertifizierung
  • Beratung und Schulungen
  • Holzverkauf
  • Verwaltung von Forstwirstschaftsbetrieben
  • Jahresplanung, Vollzug, Kontrolle