Bausachverständige im Bereich Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau

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Der Bausachverständige im Bereich Abrechnung im Ingenieurbau

Das Tätigkeitsfeld eines Sachverständigen ist breit gefächert und verantwortungsvoll. Für beinahe jedes Feld gibt es spezialisierte Sachverständige, denn die Anforderungen sind sehr spezifisch und fordern fundiertes Fachwissen. Sachverständige werden nicht nur z.B. bei Streitigkeiten von Parteien über die ordnungsgemäße Ausführung von bestimmten Aufträgen benötigt, sondern sie überwachen auch besonders sensible Bereiche oder gefährliche Anlagen sowie sicherheits- relevante Einrichtungen. Der Sachverständige ist vereidigt, bestellt, zertifiziert oder vermittelt und keiner der Parteien in  irgendeiner Form verpflichtet und somit neutral. Der Begriff Sachverständiger ist allerdings nicht rechtlich geschützt und kann somit auch von jedermann genutzt werden. Vor der Beauftragung eines Sachverständigen sollte man sich dessen Qualifikationen ansehen.

Die Anforderungen an den Sachverständigen

Ein Sachverständiger im Bereich Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau muss zunächst eine gewisse Vorbildung nachweisen. Dafür bedarf es  eines abgeschlossenen Studiums im Fachbereich Architektur oder Bauwesen an einer Fachhochschule oder einer Universität sowie einer mindestens 5 Jahre währenden praktischen Tätigkeit, die geeignet ist die nachfolgend aufgeführten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln:

Kenntnisse im Bereich Wirtschaft

  • Situation des Wettbewerbes bei der Vergabe von Bauleistungen
  • Grundlagen bei der Preisermittlung
  • Zusammenhänge von angemessenen Preisen und Kosten
  • Aufbau der Kostenstrukturen in Handwerksbetrieben und Baufirmen
  • Beurteilungsvermögen von Nachträgen im Preisgefüge
  • Wissen um die aktuelle Situation auf dem Markt hinsichtlich Werkverträgen für Subunternehmer, Nachunternehmer und Lohnarbeiter

Kenntnisse im technischen Bereich

  • wie entsteht eine Bauleistung
  • Leistungsparameter, Ansätze und Aufwandswerte
  • Bauverfahren, Bauweisen und Bauarten
  • Einzelne Baustoffe und deren optimale Anwendung
  • Effiziente Baugeräte und deren Einsatz

Kenntnisse im Bereich Recht und Vertragswesen

  • Spezifische Kenntnisse der VOB
  • Allgemeine Kenntnisse über die Baupreisverordnung (VO PR Nr.1/72)
  • Allgemeine Kenntnisse der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Allgemeine Kenntnisse des entsprechenden Teils des BGB
  • Allgemeine Kenntnisse der Zivilprozessordnung, soweit für die Tätigkeit relevant

Sachverständige, die schriftliche Gutachten erstellen, welche auch gerichtsverwertbar sind, müssen noch strengere Auflagen erfüllen:

Auch hier wird neben einem abgeschlossenen Studium im relevanten Bereich eine langjährige Praxis gefordert. Darüber hinaus:

Kenntnisse im Bereich Wirtschaft

Ziel ist es, dass der künftige Sachverständige weiß, wie Baupreise in der Praxis entstehen und welche Kostenfaktoren berücksichtigt werden müssen. Außerdem soll er die allgemein verwendeten und in der Baubranche üblichen Terminierungen und deren Bedeutung kennenlernen.

Besondere Kenntnisse sind erforderlich bei:

  • Der Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnungen (nach KLAR-Bau-Kosten-und Leistungsrechnung, herausgegeben vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes und dem Hauptverband der deutschen Bauindustrie).
  • Dem überprüfen und vergleichen eines Standardleistungsverzeichnisses oder eines Standardleistungsbuches (StLB) gemäß den Vorgaben des GAEB (Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen) und dem DVA (Deutscher Verdingungsausschuss für Bauleistungen) welche vom DANN (Deutschen Normen Ausschuss) herausgegeben wurden.
  • Der Prüfung und Überwachung der Kostengliederung
  • Der Prüfung der Baugeräteliste, welche als Anlage zu den Gerätekosten eingereicht wird

Zusätzlich muss der Sachverständige fundierte Kenntnisse im Bereich Kosten, dazu gehören Lohnkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Allgemeinkosten, etc. aufweisen und aus dieser die Preise für Teilleistungen herausgliedern können.

Kenntnisse im technischen Bereich

Grundsätzlich ist es nötig, dass der Sachverständige fundierte Kenntnisse darüber hat, wie eine Bauleistung überhaupt entsteht. Dazu bedarf es besonderer Kenntnisse über:

  • Die Entstehung von Leistungsparametern und Aufwandsansätzen
  • Bauabläufe in der Praxis
  • Angewandte Verfahrenstechniken im Bauwesen
  • Entstehen von realistischen Terminplanungen und Kapazitätsauslastungen

Bei der Wahl eines Sachverständigen ist es unumgänglich, dass dieser auch in dem Gebiet sachkundig ist. Achten Sie bei der Wahl Ihres Sachverständigen nicht nur auf die Entfernung, sondern auch auf das jeweilige Fachgebiet des Sachverständigen Ihres Vertrauens.

 

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Gutachter im Fachgebiet Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau


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