Bausachverständige im Bereich Glas

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Der Bausachverständige im Bereich "Glas"

Die Bezeichnung Glas stammt ursprünglich aus dem germanischen und bedeutet so viel wie „das Schimmernde“ / „das Glänzende“. Glas ist ein Sammelbegriff für verschiedene amorphe (formlose) feste Stoffe. In der Regel wird mit Glas meist die lichtdurchlässige, Silicium- Oxid-Variante bezeichnet. Dabei gibt es auch andere Gläser, die man in dieser Gruppe nicht sofort vermuten würde. So sind z.B. auch amorph erstarrte Metalle oder manche Edelsteine aus organischem Material wie Bernstein auch Gläser. Aber auch nichtorganische Kunststoffe wie Acryl zählt man zur Kategorie  Glas.  Beinahe jeder Stoff kann durch sehr schnelles Abkühlen aus einem gasförmigen oder flüssigen Zustand in ein Glas gewandelt werden. Die Anzahl der verschiedenen Gläser ist sehr groß und sind aufgrund ihrer sehr verschiedenen Zusammensetzungen und somit Ihrer Einsatzmöglichkeiten mehr oder weniger von wirtschaftlichem Interesse. Einige davon sind auch für wissenschaftliche Verwendung interessant. So groß wie die Palette an verschiedenen Gläsern ist auch die Bandbreite der Verarbeitungstechnik für Herstellung und Formgebung.

Ein Rohstoff älter als die Menschheit

Glas gab es bereits, bevor der Mensch begann es herzustellen. Auf natürliche Art und Wiese entstand Glas z.B. durch das Schmelzen von Quarzsand unter extrem großer Hitzeeinwirkung, z.B. durch Vulkanausbrüche oder bei einem Blitzeinschlag. Das Faszinierende an Glas ist, dass es nach dem Abkühlen nicht kristallisiert. So entstandene glasige Gesteine nennt man Tektite und Obsidiane und bereits die Menschen in der Steinzeit nutzten diese Gesteine, z.B. als Schneidwerkzeug.

Wann genau Glas zum ersten Mal bewusst von Menschenhand hergestellt wurde ist nicht genau überliefert. Die ersten Funde von strukturiertem Glas stammen etwa aus der Zeit 3500 v.Chr. Man vermutet aber, dass es sich bei den ersten Produktionen wohl eher um zufällige Erscheinungen beim Brennen von Tonmaterialien handelte. Dies kann z.B. passieren, wenn der Ofen zu heiß ist und sich im Töpfermaterial zu viel Kalk und vielleicht auch noch ein paar Salze befinden. Etwa aus 1500 v. Chr. Sind die ersten Funde von offenbar gezielt gefertigtem Glas zu verzeichnen.

Die Produktion und Fertigung beschränkte sich lange Zeit auf traditionelle Techniken und Möglichkeiten. Mit zunehmender Industrialisierung erschlossen sich jedoch immer vielfältigere Einsatzmöglichkeiten neben der traditionellen Verwendung von Glas und Glasprodukten als Schmuck und Dekoration.

Durch bestimmte Fertigungstechniken und Gemische ist Glas auch längst nicht mehr der zerbrechliche Werkstoff, den man sich vorstellt. Umso interessanter ist es natürlich auch für die Industrie geworden.

Bausachverständige für Glas

Die Kategorie Glas unterliegt dem Sachverständigen Sachgebiet des konstruktiven Ingenieurbaus. Diese spezialisierten Bauingenieure sind durch ihre besonderen Fähigkeiten und Ausbildungen in der Lage, komplexe und teils hochwissenschaftliche physikalische Gegebenheiten zu analysieren und anspruchsvolle Berechnungen und Lösungsansätze auszuführen.

Dazu bedarf es besonderer Voraussetzungen, die ein Sachverständiger für Glas zwingend erfüllen muss.

 Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes. Der Nachweis kann durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellten Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen, erbracht werden. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau werden besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird gefordert, dass in den schriftlichen Arbeiten erkennbar ist, dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhaltlich sinngemäß zu erfassen und für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.

Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen für bestimmte Fachgebiete gestaltet sich meist als aufwändig, da viele Fachgebiete unter bestimmten Sachbereichen zusammengefasst sind. Darüber hinaus muss der Auftraggeber unterscheiden können, ob er einen gerichtlich bestellten, zertifizierten, vereidigten oder registrierten Sachverständigen benötigt. Beachten Sie bitte auch, dass die  Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist,  das bedeutet es darf sich jeder Beliebige so benennen, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. Lassen Sie sich bei der Auswahl deshalb immer die Qualifikationen nennen, bzw. geben Sie hierauf besonders Acht.