Bausachverständige im Bereich Holzbau

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen im Bereich Holzbau finden

5 Gutachter für "Holzbau" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Holzbau


Raimund Maier
Raimund Maier

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Holz ...

Allewind 16, 73268 Erkenbrechtsweiler

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07026 - 4002
Wolfgang Saam
SAAM Immobilien & Sachverständigenbüro

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Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...

Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach

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09190/ 996444
Dr. Wolfgang G. Teich
Wolfgang G. Teich

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Holzbau ...

Schanzenweg 11 b, 14552 Michendorf

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033205 / 21660
Hans-Peter Illner
Hans-Peter Illner

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Baudynamik ...

Schorndorfer Straße 25, 73099

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+49 7166 913 9998
Matthias Arnold

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Bausachverständiger | Asbest | Altbausanierung ...

Breslauerstr. 1, 36211 Alheim

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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Holzbau nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Holzbau"

Holz ist seit jeher eines der wichtigsten Rohstoffe der Menschheit. Auch als Werkstoff wird es seit jeher für den Holzbau genutzt. Selbst in unserer heutigen technologisierten Welt übersteigt die Holzproduktion die von Stahl, Beton und Aluminium bei weitem. Pro Jahr werden weltweit geschätzt etwa 420 Gigatonnen Holz verarbeitet. Am meisten Einschlag findet in Westeuropa statt – hier fällt man jedes Jahr durchschnittlich 2,3m³/ha wovon etwa die Hälfte als Brennholz verwendet wird.

Bauten aus Holz – stabil und langlebig

Ein nicht geringer Teil des gewonnenen Holzes findet als Bauholz Verwendung. Es wird als Brettschichtholz oder Vollholz oder als Holzwerkstoff für isolierende oder konstruktive Zwecke oder auch für Verkleidungen verwendet. Der Holzskelettbau, der Holzrahmenbau und der traditionelle Fachwerksbau basieren auf tragenden Holzkonstruktionen. Holzwerkstoffe und Brettschichtholz werden beim modernen Ingenieurholzbau verwendet wird. Ein Beispiel für solche Handwerkskunst ist z.B. die Brücke bei Essing mit ihren 190 Metern über den Main-Donau-Kanal führt und komplett aus Holz gefertigt wurde.

Rein technisch gesehen könnten sogar Hochhäuser komplett aus Holz gefertigt werden. Statisch gesehen wäre das aber nur mit den obersten Etagen des Gebäudes empfehlenswert. Auf dem Gelände des Elbauenparks in Magdeburg steht seit 1999 der Jahrtausendturm. Bei diesem Turm handelt es sich um das höchste Holzgebäude Deutschlands. Europaweit steht das höchste wirtschaftlich genutzte Gebäude aus Holz seit 2005 im finnischen Espoo. Hierbei handelt es sich um ein Haus mit fünf Stockwerken. 

Holz als wichtiger Werkstoff im Bauwesen

Aber nicht nur als Einzelbauelement ist Holz im Bauwesen sehr gefragt, sondern auch als Komponente im klassischen Bauwesen. So werden z.B. im Betonbau Schalungen, Schalungsträger und Schalttafeln aus beschichtetem Drei-Schicht-Holz oder wasserfestem Sperrholz verwendet.

Auch als thermische Isolation bzw. als Dämmstoff kann Holz aufgrund seiner geringen Dichte gut verwendet werden. Auch Holzfaserplatten mit einer höheren Dichte dienen gut als akustische Dämmung, so z.B. Spanplatten, OSB-Platten oder Sperrholzplatten.

Holz im Bauwesen hat vielerlei Anwendungsmöglichkeiten, so wird es nicht nur als Schalungsholz, als Masten und Pfähle oder zur Körperschalldämmung auf Brücken und über Tunneln als Bahnschwellen verwendet, sondern auch schon früher im Bergbau, wo Nadelholz als Stützen in den Stollen verwendet wurden. Dieses Holz verrichtete eine Warnfunktion, denn es gab – bevor es bricht – ein Knacken, welches die Stollenarbeiter warnte.

Zwar gab es früher Bedenken wegen der Brennbarkeit von Holz, dieses als Bau und Konstruktionswerkstoff einzusetzen, allerdings ergab sich, dass Holz mit großen Querschnitten eher brandhemmend wirkt. Auf der Oberfläche entsteht bei großer Hitzeeinwirkung eine Schutzschickt aus Kohle, welches die Hitze isoliert und darunter liegende Holzschichten schützt. Ebenso lässt sich durch Verarbeitung, Bauweise und auch durch entsprechende Anstriche die Widerstandsfähigkeit noch einmal deutlich erhöhen.

Bausachverständige für Holzbau

Der Fachbereich Holzbau unterliegt dem Sachverständigen-Sachgebiet des konstruktiven Ingenieurbaus. Diese fachlich spezialisierten Bauingenieure sind durch ihre besonderen Fähigkeiten und Ausbildungen in der Lage, komplexe und teils hochwissenschaftliche physikalische Gegebenheiten zu analysieren und anspruchsvolle Berechnungen und Lösungsansätze auszuführen.

Dazu bedarf es besonderer Voraussetzungen, die ein Sachverständiger für Holzbau vorweisen muss.

Vorbildung

Als Voraussetzung  ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes nachzuweisen. Dies kann durch selbstverfasste Arbeiten aus dem relevanten Themenbereich, bzw. erstellten Gutachten aus dem Fachbereich, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen, erfolgen. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für Holzbau  werden neben dem besonderen fachlichen Wissen spezielle Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird u.a. gefordert,  dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so  schriftlich darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhaltlich sinngemäß zu erfassen und es für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.

Das Tätigkeitsfeld eines Sachverständigen ist verantwortungsvoll und erfordert in jedem Fall ein sehr spezifisches und fundiertes Fachwissen. Sachverständige werden nicht nur z.B. bei Streitigkeiten von Parteien über die ordnungsgemäße Ausführung von bestimmten Aufträgen benötigt, sondern sie überwachen auch besonders sensible Bereiche oder gefährliche Anlagen sowie sicherheits- relevante Einrichtungen. Der Sachverständige ist vereidigt, bestellt, zertifiziert oder vermittelt und keiner der Parteien in  irgendeiner Form verpflichtet und somit neutral. Der Begriff Sachverständiger ist allerdings nicht rechtlich geschützt und kann somit auch von jedermann genutzt werden. Vor der Beauftragung eines Sachverständigen sollte man sich dessen Qualifikationen ansehen.