Bausachverständige im Bereich Innenausbau

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen im Bereich Innenausbau finden

5 Gutachter für "Innenausbau" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Innenausbau


Jens Stapel
Jens Stapel

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Bausachverständiger | Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Altbausanierung ...

Möwenstieg 6, 21683 Stade

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0172 38 68 310
Dipl.-Ing. Kirstein Caroline
Caroline Kirstein

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Bausachverständiger | Bauleitplanung | Bewertung von Immobilien ...

Tünnersfeld 5, 21271

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04184-8500 475
Wolfgang Saam
SAAM Immobilien & Sachverständigenbüro

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Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...

Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach

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09190/ 996444
Reinhold Hölzer
Reinhold Hölzer

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Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Bewertung von Immobilien | Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude ...

Lutherstrasse 30, 69120 Heidelberg

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062215860992
Christian Rüdel
Christian Rüdel

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Bausachverständiger | Akustik, Lärm- und Schallschutz | Bewertung von Immobilien ...

Steinmühlweg 14, 83512 Wasserburg am Inn

Gutachterprofil »
08071 - 510 452
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Innenausbau nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Innenausbau"

Zum Bereich des Innausbaus auch Ausbau genannt, gehören alle Baumaßnahmen durch Gewerke, welche nicht zum Rohbau – also der Bearbeitung der Hülle von Gebäuden – oder auch der Haustechnik gehören. Dies beinhaltet die Bearbeitung von Wänden, Decken, Fußböden, Fenster Türen, Heizungen, Lampen, Elektrik etc.

Gelegentlich sind die Übergänge fließend, so dass es durchaus vorkommen kann, dass der Unternehmer der den Rohbau ausführt in den Innenräumen ebenfalls zu Gange ist, weil z.B. Natursteinarbeiten gefordert sind.

Der Innenausbau – umfangreicher als man denkt

Verschiedene Arbeiten und Gewerke sind aber typisch für den Innenausbaus:

  • Der Trockenbau ist beispielsweise ein Schlüsselgewerk und fungiert häufig als Schnittstelle zwischen den einzelnen Gewerken
  • Der Estrichleger zuständig für das Gießen der Estrichböden
  • Heizungs-, Klima- und Lüftungsbauer zuständig für alle Arbeiten, die mit Lüftung, bzw. Abluft, Heizung und Klimaanlagen zu tun haben
  • Sanitär, Wasser und Abwasserfirma zuständig für alle Belange im Zusammenhang mit Wasser und Abwasser, sowie der Sanitären Anlagen
  • Bodenbeläge zuständig für das Verlegen der Bodenbeläge. Je nach Belagsart kann das ein Schreiner(z.B. bei Parkett oder anderen Echtholzböden) oder eine einfache Bodenbelags-Verlege Firma sein
  • Treppenbauer zuständig für den fachmännischen Einbau sämtlicher Treppenanlagen im Gebäude
  • Schlosser und Spengler zuständig für alle Metallarbeiten im Gebäude (z.B. Treppengeländer)
  • Innenputz das Verputzen von Wänden und Decken als Untergrund zur weiteren Verarbeitung (malen, tapezieren)
  • Fliesen das fachmännische Verkleiden von Wänden oder Fußböden mit Fliesen
  • Natursteinarbeiten innerhalb des Gebäudes ,z.B. Stein Beläge für Fußböden oder Fensterbänke aus Naturstein
  • Türen und Zargenfachmännisch verbaute Türen und Zargen in allen Räumen sowie den Ein-und Ausgängen
  • Maler- und Lackierarbeiten
  • Stuckateur Arbeiten
  • Gipsarbeiten
  • Möbelbauarbeiten
  • Schreinerarbeiten
  • Elektroinstallationen
  • Wandverkleidungen

Koordination unumgänglich

Die Planung für den einfachen Innenausbau wird im Rahmen der allgemeinen Bauplanung meist von den Architekten mit erstellt. Bestehen besondere Ansprüche oder werden außergewöhnliche Techniken oder Materialien angefordert, ist es sinnvoll einen Innenarchitekten mit der Planung zu beauftragen.

Aufgrund der vielzähligen Gewerke, die im Innenausbau tätig sind, ist es durchaus sinnvoll eines der Gewerke als Schnittstelle vor Ort zu bestimmen – in der Regel übernimmt dies die Trockenbaufirma. Ein zusätzlicher Punkt ist die Tatsache, dass so eine Einhaltung der Baufertigstellung zu einem bestimmten Termin besser eingehalten werden kann.

Immer mehr kommen deshalb auch gleich so genannte Allrounder zum Einsatz, die in ihrem Bestand verschiedene Fachkräfte aus verschiedenen Gewerken vereinen. Aber auch die Fachfirmen untereinander arbeiten immer mehr Hand in Hand und sind teilweise Kooperationspartner. Dies macht es für die Bauherren leichter und übersichtlicher.

Auch ist es sinnvoll einen Verantwortlichen zu benennen, der sich um die Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes kümmert. Gerade in noch bewohnten Gebäuden in denen Innenausbauten stattfinden gelten besondere Regelungen zum Schutz der Bewohner. Gerade auch im Zuge von Sanierungen oder gar Schimmelpilzbefall gelten sehr strenge Auflagen.

Bausachverständige für Innenausbau

Den Sachverständigen für Innenausbau findet man im Sachgebiet Schäden an Gebäuden.

Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen gerecht werden zu können, werden bestimmte Voraussetzungen an den Ausführenden gestellt.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium In der Fachrichtung Architektur oder im Bauingenieurwesen einer Universität, einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule. Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Bereich Bauleitung, Planung und Ausschreibung gefordert.

Kenntnisse im technischen Bereich

Erwartet wird eine besondere Sachkenntnis in

  • Bauphysik - Verhalten von Baustoffen und –teilen beim Einwirken von Feuchtigkeit, Temperatur, Schall, bei Bränden, Erdbewegungen, Erschütterungen etc.
  • Bauchemie - chemische Eigenschaften der Baustoffe, deren Verhalten zueinander und Verhalten in bestimmten Konstruktionen
  • Werkstoffkunde - Kenntnisse über die eingesetzten Baustoffe, sowie über deren spezifischen Verhalten, bspw. Korrosion, Haltbarkeit, Belastungsresistenz, etc., über übliche Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie über Faktoren zur Umwelt

Darüber hinaus erwartet man von einem Sachverständigen in diesem Sachgebiet noch weitreichende Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau und Bodenmechanik, Hydrologie, Geologie, Maschinen- und Gerätekunde, Baubetrieb, Kostenermittlung und Ausschreibungen sowie der Untersuchungsverfahren für Sachverständige, den anzuwendenden relevanten Regelwerken die Normen, Richtlinien und Vorschriften enthalten und den anzuwendenden Beurteilungsverfahren.        

Kenntnisse in Recht und Gesetz

In folgenden Bereichen muss der Sachverständige wenigstens Grundkenntnisse haben:

  • dem üblichen Schriftverkehr bei Gerichtsaufträgen
  • Organisieren und durchführen eines Ortstermins
  • Besorgnis der Befangenheit
  • der Sachverständigenverordnung
  • der Entschädigung und Vergütung in Gerichtsverfahren
  • der Tätigkeit als sachverständiger Zeuge, als Zeuge oder als Sachverständiger
  • dem Schiedsgutachter Verfahren inklusive der Abgrenzung zu außergerichtlichen Verfahren
  • Die Wahl eines geeigneten Gutachters für bestimmte Spezialgebiete ist nicht immer einfach.

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.