Bausachverständige für den Bereich: Montagebau

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen für den Bereich Montagebau finden

3 Gutachter für "Montagebau" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Montagebau


Josef Faßbender
Josef Faßbender

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Bausachverständiger | Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden am Gebäude | Fassaden und Außenwand Konstruktionen ...

Euskirchener Straße 89, 53902 Bad Münstereifel

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02253-54 55 930
Tobias Drägert
Tobias Drägert

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Bausachverständiger | Bauleitplanung | Bautechnik ...

Klein Reith 4, 21698 Brest

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Sachverständigenbüro Michael Timm

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Bausachverständiger | Baustoffe | Fliesen und Baukeramik ...

Jahnstraße 7, 25462 Rellingen

Gutachterprofil »
01724684134
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Montagebau nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Montagebau"

Mit dem Begriff Montagebau beschreibt man das Bauverfahren mit vorgefertigten Elementen, die dann am Zielort zusammengebaut werden.

Aus diesem Grund nennt man diese Sparte auch Fertigteilbau. Angewendet wird der Montagebau im Bauwesen in folgenden Bereichen:

  • Hochbau - im Plattenbau, Bürogebäudebau sowie im Fertighausbau wird diese schnelle und vergleichsweise kostengünstige Bauweise häufig angewendet.
  • Brückenbau - in Deutschland werden Fertigteilbrücken fast ausschließlich bei nachträglich gebauten Autobahnbrücken verwendet. Außerhalb Deutschlands wird diese Bauweise häufiger angewendet. Auch Lawinengalerien werden sehr häufig in Fertigteilbauweise errichtet.
  • Turmbau -  Sowohl moderne Funktürme, als auch die Turmsequenzen für Windräder werden aus vorgefertigten Elementen zusammengesetzt. Freistehende, sowie abgespannte Konstrukte können so bis auf eine Höhe von etwa 150 Metern schnell und vergleichsweise kostengünstiger errichtet werden als auf konventionelle Art und Weise. Für abgespannte Türme ist selbst eine Höhe über 150 m für die Fertigteilbauweise möglich. Auch kleiner Freileitungsmaste können oft aus wenigen Einzelsegmenten direkt an der Baustelle zusammengefügt werden. Kleinere Masten oder Türme, wie z.B. Betonmasten werden auch oft schon stellfertig angeliefert.

Die Vor- und Nachteile der in Montagebauweise errichteten Gebäude

Wie alle Dingen hat natürlich auch der Montagebau seine Vor- und Nachteile:

  • Die Vorteile - ganz oben bei den Vorteilen sind natürlich die kurze Bauzeit, die fixen Preise und die verbindlichen Termine. Das fertige Haus kann bereits vorab als Musterhaus besichtigt und geprüft werden ob es den Anforderungen und Vorstellungen der Bauherren gerecht wird. Dazu haben Fertighäuser aus Holz eine positive Öko-Bilanz und sind durch ihre Dämmung sehr energieschonend zu beheizen. Darüber hinaus besitzen sie ein angenehmes Raumklima. Nach neuesten Angaben sind derzeit fast alle auf dem Markt befindlichen Fertighäuser KfW- Effizienzhäuser die strengen Auflagen und Vorgaben unterliegen.
  • Die Nachteile - der Schallschutz der meisten Fertighäuser lässt eher zu wünschen übrig. Die meisten der hergestellten Fertighäuser sind individuell geplant, so dass nicht immer eine große Ersparnis gegenüber einem traditionell gebauten Haus besteht. Die Preisstrukturen und Angebote – meist im Paket – der einzelnen Anbieter zu vergleichen ist oft kein leichtes Unterfangen, da in dem Preisgefüge oftmals unterschiedliche Bauleistungen kalkuliert sind. Ein weiteres Manko kann sein, dass der Anbieter keine einheitliche Auflage hat, welche Vorleistungen der Bauherr zu erbringen hat. Dies kann von der Baugrunduntersuchung, der Befestigung eines Platzes für den Kran oder der Befestigung der Zufahrten für die Bau LKW, der Gestellung der Bauschuttcontainer, der Strom- und Wasserversorgung bis hin zu bestimmten Versicherungen alles Mögliche sein.

Bauachverständige für Montagebau

Der Sachverständige für  Montagebau ist im Sachgebiet Schäden an Gebäuden zu finden.

Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen gerecht werden zu können, werden bestimmte Voraussetzungen an den Ausführenden gestellt.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium In der Fachrichtung Architektur oder im Bauingenieurwesen einer Universität, einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule. Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Bereich Bauleitung, Planung und Ausschreibung gefordert. Auch sollte der Sachverständige einen Nachweis erbringen können über die Fähigkeit Sachverhalte – je nach Auftrag - in verständliche, übersichtliche und fachtechnisch versierte Schriftform bringen zu können. Hierzu können eigene Gutachten oder Ausführungen dienen, die allerdings fachlich im genannten Bereich angesiedelt sein sollten.

Kenntnisse im technischen Bereich

Erwartet wird eine besondere Sachkenntnis in

  • Bauphysik - Verhalten von Baustoffen und –teilen beim Einwirken von Feuchtigkeit, Temperatur, Schall, bei Bränden, Erdbewegungen, Erschütterungen etc.
  • Bauchemie - chemische Eigenschaften der Baustoffe, deren Verhalten zueinander und Verhalten in bestimmten Konstruktionen
  • Werkstoffkunde - Kenntnisse über die eingesetzten Baustoffe, sowie über deren spezifischen Verhalten, bspw. Korrosion, Haltbarkeit, Belastungsresistenz, etc., über übliche Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie über Faktoren zur Umwelt

Darüber hinaus erwartet man von einem Sachverständigen in diesem Sachgebiet noch besondere Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau und Bodenmechanik, Hydrologie, Geologie, Maschinen- und Gerätekunde, Baubetrieb, Kostenermittlung und Ausschreibungen sowie der Untersuchungsverfahren für Sachverständige, den anzuwendenden relevanten Regelwerken die Normen, Richtlinien und Vorschriften enthalten und den anzuwendenden Beurteilungsverfahren.                 

 Kenntnisse in Recht und Gesetz

In folgenden Bereichen muss der Sachverständige wenigstens Grundkenntnisse haben:

  • dem üblichen Schriftverkehr bei Gerichtsaufträgen
  • Organisieren und durchführen eines Ortstermins
  • Besorgnis der Befangenheit
  • der Sachverständigenverordnung
  • der Entschädigung und Vergütung in Gerichtsverfahren
  • der Tätigkeit als sachverständiger Zeuge, als Zeuge oder als Sachverständiger
  • dem Schiedsgutachter Verfahren inklusive der Abgrenzung zu außergerichtlichen Verfahren

Die Wahl eines geeigneten Gutachters für bestimmte Spezialgebiete ist nicht immer einfach. Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.