Bausachverständige für den Bereich: Parkhausbau

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Der Bausachverständige im Bereich "Parkhausbau"

Mit zunehmendem Verkehr wird vor allem in Großstädten und Innenstädten ein Problem immer deutlicher: Der fehlende Parkraum. Diesen Mangel zu beseitigen ist die Aufgabe des Parkhausbaus. Diese Aufgabe verlangt planerisches Geschick und ist oft auch eine Herausforderung für Planer und ausführendes Bauunternehmen.

Was versteht man unter einem Parkhaus?

Bei einem Parkhaus – oft auch als Hochgarage bezeichnet – handelt es sich um ein mehrgeschossiges Gebäude, das ausschließlich dem Zweck der Parkraumschaffung für Fahrzeuge dient. So wird der ruhende Verkehr in Ballungszentren und Innenstädten von den Straßen ferngehalten und der fließende Verkehr nicht behindert.

Parkhäuser sind meist von einem privaten Betreiber bewirtschaftete Gewerbenutzflächen und kostenpflichtig. Manche sind auch Eigentum der entsprechenden Städte. Jedoch belasten diese Einrichtungen oft den kommunalen Haushalt mehr, als sie abwerfen. Hauptgrund hierfür sind die teilweise enormen Instandhaltungskosten. Gerade die dort verwendete Technik ist unter Umständen eine teure Angelegenheit und teilweise sehr störanfällig. Auch nicht zuletzt wegen dem immer wieder vorkommenden Vandalismus müssen ständig Reparaturen vorgenommen werden.

In vielen Fällen kombiniert man ein Parkhaus mit einer Tiefgarage um die vorhandene Grundfläche optimal zu nutzen, was gerade in Großstädten und Ballungszentren unabdingbar ist.

Gute Planung und Ausführung gefragt

Ein Parkhaus ist nicht eben mal so geplant und fertiggestellt. Was auf den ersten Blick schlicht und simpel erscheint muss aufs  Genaueste geplant und durchgeführt werden. Je nach Erschließung unterscheidet man verschiedene Arten von Parkhäusern:

  • mit fest installierten Rampen oder Halbrampen bei dieser klassischen Form bringt der Fahrzeugführer seinen Wagen selbst zu dem gewünschten Stellplatz und holt ihn dort wieder ab.
  • Raumsparende Parkhäuser mit dem so genannten D’Humy-System. Hierbei handelt es sich um eine raumsparende Unterbringungsvariante, bei die Parkebenen,  anders als bei den klassischen Parkhäusern mit durchlaufendem Parkebenen,   jeweils um eine halbe Geschosshöhe gegeneinander versetzt gebaut wird, so dass die Parkfläche bei guter Zugänglichkeit über Halbrampen optimal ausgenutzt werden kann.
  • Automatische oder halbautomatische Parkhäuserhier werden die Autos über Aufzüge optimal verteilt. Dies geschieht entweder vollautomatisch über ein Computersystem – wie in den modernsten Parkhäusern der Metropolen oder die Fahrer geben ihr Fahrzeug samt Schlüssel beim Garagenpersonal ab und diese kümmern sich um das Abstellen. Auch abgeholt werden die Fahrzeuge dann wieder direkt beim Garagenpersonal.

Jedes der Parkhausarten bedarf einer speziellen Planung und Ausführung, damit am Ende auch alles optimal klappt. Die modernen Parkhäuser sind oft eine planerische und technische Herausforderung.

Bausachverständige für Parkhausbau

Die Kategorie Parkhausbaus gehört zum Sachgebiet Tragwerksplanung und wird von Sachverständigen des Sachbereiches konstruktiver Ingenieursbau betreut.  Aufgrund der vielfältigen Anforderungen auf diesem Gebiet werden von dem Sachverständigen weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes. Der Nachweis kann erbracht werden durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellter Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts
  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau werden besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird gefordert, dass in den schriftlichen Arbeiten erkennbar ist, dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhalt sinngemäß zu erfassen und es für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine der Titel ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation um eventuelle Nachteile für sich zu vermeiden.