Bausachverständige für den Bereich: Rohre

Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen für den Bereich Rohre finden

4 Gutachter für "Rohre" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Rohre


Tobias Drägert
Tobias Drägert

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Bausachverständiger | Bauleitplanung | Bautechnik ...

Klein Reith 4, 21698 Brest

Gutachterprofil »
Sascha Hettich
TGA Solutions GmbH

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Bausachverständiger | Rohre | Sanitärtechnik ...

Hauptstraße 13a, 21698 Harsefeld

Gutachterprofil »
04164/ 8757808
Florian Friedrich
Sachverständigenbüro Florian Friedrich

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Bausachverständiger | Bauleitplanung | Ausschreibung im Bauwesen ...

Schmiedestraße, 21702 Ahlerstedt

Gutachterprofil »
Sachverständigenbüro Michael Timm

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Bausachverständiger | Baustoffe | Fliesen und Baukeramik ...

Jahnstraße 7, 25462 Rellingen

Gutachterprofil »
01724684134
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Rohre nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Rohre"

Der Begriff Rohr bezeichnet einen länglichen Hohlkörper mit einem kreisrunden Durchschnitt, dessen Länge üblicherweise größer ist, als sein Durchmesser. Diese Kriterien treffen allerdings auch für einen Schlauch zu. Im Gegensatz zu diesem ist ein Rohr allerdings aus starren, eher unflexiblen Materialien gefertigt. 

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten von Rohren

Die kreisrunde Form der Rohre macht sie zu einem optimal einsetzbaren Produkt in der Bautechnik, denn die runde Form  ist für die gebräuchlichsten Anwendungen die optimale. Gelegentlich werden aber aufgrund statischer Anforderungen auch ovale oder rechteckige, zuweilen auch spezielle Querschnitte, mit erhöhter Steifheit, benötigt.

Rohre haben vielerlei Einsatzmöglichkeiten:

  • Als Element im Maschinenbau (Achse, Welle etc.)
  • Als Transportwege für Flüssigkeit, Gas oder rieselfähige Feststoffe oder als Teil eines Rohrpostsystems
  • Als Halbzeug
  • Als statisches Element

Sie werden – je nach Verwendungsabsicht aus unterschiedlichsten Materialien angefertigt, wie z.B.

  • Metall
  • Stahl
  • Keramik
  • Kunststoff
  • Glas
  • Leichtmetall
  • Ton

Rohre sind – anders als ein Schlauch - starr und wenig flexibel. Muss ein Rohr gebogen werden, so kann man eine so genannte Rohrbiegevorrichtung benutzen und erhält so einen Rohrbogen. Dies funktioniert allerdings auch nicht mit jedem Material.

Die verschiedenen Typen der Rohre

Neben den unterschiedlichen Materialien unterscheidet man die Rohre noch nach Fertigungstechniken:

Geschweißte Rohre

auf diese Art und Weise werden meist Rohre hergestellt, die über eine geringe Wanddicke verfügen. Um ein geschweißtes Rohr fertigen zu können, wird zunächst aus Blech- durch Walzen oder Biegen - ein Hohlkörper hergestellt, welcher dann an den Stößen geschweißt werden kann. Bis zu einem Durchmesser von etwa einem Meter lassen sich Metallrohre längs schweißen. Rohre mit einem Durchmesser über 1 m werden spiralnahtgeschweißt und sehr große Rohre werden aus Grobblechen gebogen und dann in einzelnen Stücken verschweißt.

Nahtlose Rohre

bis zu einem Durchmesser von etwa 20 cm werden bei großen Wanddicken Rohre nahtlos gefertigt. Bisher wurde das Verfahren eher für nichteisenhaltige Metalle wie Kupfer, Messing, etc. angewendet. Ein glühendes Werkstück (Block oder Bolzen) wird mit einer hydraulischen Presse durch eine Matrize gepresst. Dies nennt man auch Strangpressen. Danach werden Stahl und Kupferrohre sofort abgekühlt. So gepresste Rohre überschreiten in der Regel die 50 Meter Länge nicht Auf diese Weise gefertigte Rohre sind weich, biegsam und leicht wellig. Nahtlose Rohre können auch durch Stranggießen oder durch das Schleuder-Guss-Verfahren so wie auch durch plastisches Umformen – also Extrudieren, Schrägwalzen, Streckreduzieren durch das Stoßbankverfahren, Stopfenwalzen oder im Pilgerschrittverfahren gefertigt werden. Ein weiteres Herstellungsverfahren für nahtlose Rohre ist das Tiefbohren,  wobei hier die Rohre aus einem Vollmaterial entstehen.

Bausachverständige für Rohranlagen

Der Sachverständige für dieses Fachgebiet findet sich im Sachbereich konstruktiver Ingenieurbau.  

Vorbildung

Voraussetzung für ein Wirken in diesem Sachbereich ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer wenigstens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des Fachgebietes. Der Nachweis hierüber  kann erbracht werden durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, oder selbst erstellte Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau werden besondere Kenntnisse über den Inhalt, die Abfassung und einem Aufbau von Gutachten erwartet. Es wird verlangt, dass in den schriftlichen Arbeiten erkennbar ist, dass der Sachverständige fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darstellen kann,  dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhalt sinngemäß zu erfassen und dass er für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.

Das Tätigkeitsfeld eines Sachverständigen ist verantwortungsvoll und erfordert in jedem Fall ein sehr spezifisches und fundiertes Fachwissen. Sachverständige werden nicht nur z.B. bei Streitigkeiten von Parteien über die ordnungsgemäße Ausführung von bestimmten Aufträgen benötigt, sondern sie überwachen auch besonders sensible Bereiche oder gefährliche Anlagen sowie sicherheits- relevante Einrichtungen. Der Sachverständige ist vereidigt, bestellt, zertifiziert oder vermittelt und keiner der Parteien in  irgendeiner Form verpflichtet und somit neutral. Der Begriff Sachverständiger ist allerdings nicht rechtlich geschützt und kann somit auch von jedermann genutzt werden. Vor der Beauftragung eines Sachverständigen sollte man sich dessen Qualifikationen ansehen.