Sachverständige Messer, Zähler, Wäger, Güterbesichtiger

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Messer, Zähler, Wäger, Güterbesichtiger - Informationen

Messer, Zähler, Wäger und Güterbesichtiger beschreiben die Tätigkeit des Schiffseichaufnehmer treffend. Der Schiffseichaufnehmer hat verschiedene Aufgabengebiete,

  • bei der Schiffseichaufnahme ist er Güterbesichtiger, Wäger, Zähler und Messer zugleich.
  • Er führt auch regelmäßige Laderaumgutachten durch
  • Er prüft die Lageflächen, die Ent- und Beladung
  • Führt Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch
  • Vermittelt bei Krankheit neue Binnenschiffsführer

Wie sieht das Berufsbild des Schiffseichaufnehmers aus?

Wird der Schiffseichaufnehmer zu einer Eichaufnahme bzw. Güterbesichtigung gerufen, muss er diese Tätigkeit höchst persönlich durchführen. Vor dem Eichaufnahme bzw. dem Wiegen oder messen muss er prüfen, ob der Zustand der Eichskalen, der Eichmarken und der Eichplatten den Vorschriften entspricht. Damit der Schiffseichaufnehmer seiner Tätigkeit nachgehen kann, muss über vor Ort einen gültigen Eichschein, dessen Kopie oder in Form einer beglaubigten Abschrift vorlegen können. Nur wenn der Schiffseichaufnehmer entsprechend die Laderäume des Schiffes betreten kann, ist ein Messen, Wiegen oder die Güterbesichtigung möglich. Nur durch den Zugang kann er sich davon überzeugen, dass die Schiffsladeräume wirklich leer sind. Bei seiner Tätigkeit als Wäger, Zähler und Messer, kurz gesagt der Eichaufnahme muss der Schiffseichaufnehmer verschiedene Kriterien bedenken, wie dem Tiefgang des Schiffs und andere Faktoren.

Eichaufnahme: Die Bescheinigung

Die Bescheinigung der Eichaufnahme enthält verschiedene Daten, wie

  • Der Name und die Adresse des Schiffseichaufnehmers
  • Die Auftraggeberanschrift
  • Der Schiffsname
  • Die Art der Ladung
  • Die Nummer des Eichscheins
  • Das Ausstellungsdatum des Eichscheins und der Tag an dem er abläuft
  • Die Schiffstragfähigkeit
  • Die Ladungshöhe
  • Die Maße der Ladung. Diese wird vom Schiffseichaufnehmer gemessen und in Zentimeter notiert. Anhand dieser Daten wird durch durchschnittliche Schiffstiefgang errechnet.
  • Das Ladungsgewicht
  • Notizen über den Zustand der Eichskalen, Eichmarken und Eichplatten. Aber nur dann, wenn diese nicht den vorschriftsmäßigen Zustand entsprechen.
  • Wurde die Schiffswasserführung geprüft, ist das in der Bescheinigung der Schiffseichaufnahme zu verzeichnen.
  • Ist der Messer, Wäger, Zähler und Gütebesichtiger auf Hilfeleistung anderer angewiesen, muss das ebenfalls notiert werden.
  • Der Schiffseichaufnehmer muss die Bescheinigung der Eichaufnahme unterschreiben und abstempeln. Diesen Stempel bekommt er von der IHK mit Abschluss seiner Prüfung. Nur in diesem Fall darf er den Stempel nutzen, bei anderen Gelegenheiten nicht.

Wichtig: Die IHK kann vorgeben, wie das Formular aussehen muss, dass der Schiffseichaufnehmer zu verwenden hat.

Messer, Zähler, Wäger und Güterbesichtiger – die Vorgaben staatlicher Seite bei der Tätigkeit als Schiffseichaufnehmer

Der deutsche Gesetzgeber gibt vor, dass der Schiffseichaufnehmer die Pflicht hat alle Unterlagen, die mit seiner Tätigkeit zusammenhängen und eine Kopie aller durchgeführten Eichaufnahmen für zehn Jahre verwahren muss. Die Frist startet in dem Jahr in dem die Kopie des Beleges über eine Schiffseichaufnahme oder die Dokumente erstellt wurden. Der Schiffseichaufnehmer darf die Aufbewahrungspflicht nicht verletzten, da er sonst mit einer empfindlichen Strafe rechnen muss.

Welche Grundvoraussetzungen muss man für die Arbeit als Schiffseichaufnehmer mitbringen?

Für die Arbeit als Schifffseichaufnehmer ist weder eine spezielle Ausbildung noch eine bestimmte Vorbildung nötig. Er muss einzig und alleine über eine überdurchschnittliche Sachkunde nach der Sachverständigenordnung bei einer Bestellung verfügen. Sinnvoll ist auch, dass der Schiffseichaufnehmer alle technischen Schritte kennt, die bei einer Schiffseichaufnahme anfallen. Darüber hinaus sollte er sich bestens in der Durchführung der Eichaufnahme und der Ausrüstung der Binnenschifffahrt, wie auch allen geltenden Vorschriften bestens auskennen.