Bausachverständige im Bereich Industriebau

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2 Gutachter für "Industriebau" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Industriebau


Dipl.-Ing. Michael Günther
Michael Günther

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Bauphysik ...

Mohnweg 6, 76297 Stutensee

Gutachterprofil »
07249 / 6970
Kuno Haedler
Kuno Haedler

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Bausachverständiger | Ausschreibung im Bauwesen | Bautenschutz ...

Nixenweg 10, 04277 Leipzig

Gutachterprofil »
0341-8607425
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Der Bausachverständige im Bereich "Industriebau"

Mit dem Begriff Industriebau beschreibt man:

Die Planung und den Bau von Anlagen oder Gebäuden für die Industrie. Als Bauherr tritt hier ein privates Industrieunternehmen auf. Ziel ist die Errichtung eines Bauwerks für die Produktion, das spezielle Anforderungen an Bauweise und Art hinsichtlich der späteren Nutzung erfüllt und das möglichst wirtschaftlich. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allerdings nicht nur an den reinen Baukosten, sondern beinhalten auch die Kosten der künftigen Bewirtschaftung des Gebäudes.  Auch wesentlich für die Planung können noch weitere Einflussfaktoren sein, wie z.B. die Umweltverträglichkeit, evtl. Auflagen der Behörden, besondere Anforderungen an das Erscheinungsbild oder bereits bestehende andere Bauwerke.

oder

Ein Bauwerk  einer gewissen Größe, welches zu einem bereits bestehenden Industrieunternehmen gehört und nach funktionellen Gesichtspunkten erweitert, umgebaut oder neugebaut wird.

Im Industriebau gängige Gebäude sind z.B. Montagehallen oder Produktionshallen, Werke die Rohstoffe be- und verarbeiten, wie z.B. in der Chemie oder der Schwerindustrie sowie auch im Bergbau, Fabrikationsstätten, bei denen besondere Anforderungen an die Technik gestellt werden, wie beispielsweise in der Reinraumtechnik. Aber auch Bürokomplexe oder –Gebäude und viele weiter Bauwerke fallen in diese Kategorie, bei denen die Nutzung der gesamten Anlage erfolgt.

Industriebau stellt hohe Anforderungen

Die Sparte Industriebau bedarf des Einsatzes von entsprechenden Spezialisten, denn hier gilt es die besonderen Anforderungen des Bauherrn, die Besonderheiten im Hinblick auf die spätere Nutzung sowie die Vereinbarkeit mit allen möglichen Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen zu gewährleisten. Dies erfordert zum einen ein Höchstmaß an Sachverstand so wie auch die Kenntnis der einzelnen zur Anwendung kommenden Werkstoffe und deren spezifische Einsatzmöglichkeiten und Widerstandsfähigkeit als auch deren Kompatibilität. Auch die Ein Bezugnahme von Umweltfaktoren ist gerade bei Industriebauten eine große Variable und bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Hier gibt es zahlreiche entsprechende Vorschriften und Gesetze, die der Verantwortliche kennen und berücksichtigen muss. Wird dies vernachlässigt, können teure und umständliche Nachrüstmaßnahmen oder in ganz besonders schlimmen Fällen sogar Stilllegung und Abriss der Gebäude drohen, was natürlich existenzbedrohend für das Unternehmen ist.  Auch gibt es in bestimmten Branchen massenhaft Auflagen, die erfüllt werden müssen um entsprechend produzieren zu dürfen.

Bausachverständige für Industriebau

Der Sachverständige für Industriebau ist im Sachgebiet Schäden an Gebäuden zu finden.

Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen gerecht werden zu können, werden bestimmte Voraussetzungen an den Ausführenden gestellt.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium In der Fachrichtung Architektur oder im Bauingenieurwesen einer Universität, einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule. Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Bereich Bauleitung, Planung und Ausschreibung gefordert. Auch sollte der Sachverständige einen Nachweis erbringen können über die Fähigkeit Sachverhalte – je nach Auftrag - in verständliche, übersichtliche und fachtechnisch versierte Schriftform bringen zu können. Hierzu können eigene Gutachten oder Ausführungen dienen, die allerdings fachlich im genannten Bereich angesiedelt sein sollten.

Kenntnisse im technischen Bereich

Erwartet werden besondere Sachkenntnisse in

  • Bauphysik - Verhalten von Baustoffen und –teilen beim Einwirken von Feuchtigkeit, Temperatur, Schall, bei Bränden, Erdbewegungen, Erschütterungen etc.
  • Bauchemie - chemische Eigenschaften der Baustoffe, deren Verhalten zueinander und Verhalten in bestimmten Konstruktionen
  • Werkstoffkunde - Kenntnisse über die eingesetzten Baustoffe, sowie über deren spezifischen Verhalten, bspw. Korrosion, Haltbarkeit, Belastungsresistenz, etc., über übliche Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie über Faktoren zur Umwelt

Darüber hinaus erwartet man von einem Sachverständigen in diesem Sachgebiet noch besondere Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau und Bodenmechanik, Hydrologie, Geologie, Maschinen- und Gerätekunde, Baubetrieb, Kostenermittlung und Ausschreibungen sowie der Untersuchungsverfahren für Sachverständige, den anzuwendenden relevanten Regelwerken die Normen, Richtlinien und Vorschriften enthalten und den anzuwendenden Beurteilungsverfahren.

Kenntnisse in Recht und Gesetz

In folgenden Bereichen muss der Sachverständige wenigstens Grundkenntnisse haben:

  • dem üblichen Schriftverkehr bei Gerichtsaufträgen
  • Organisieren und durchführen eines Ortstermins
  • Besorgnis der Befangenheit
  • der Sachverständigenverordnung
  • der Entschädigung und Vergütung in Gerichtsverfahren
  • der Tätigkeit als sachverständiger Zeuge, als Zeuge oder als Sachverständiger
  • dem Schiedsgutachter Verfahren inklusive der Abgrenzung zu außergerichtlichen Verfahren
  • Die Wahl eines geeigneten Gutachters für bestimmte Spezialgebiete ist nicht immer einfach.

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.