Bausachverständige für den Bereich: Tiefbau

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Der Bausachverständige im Bereich "Tiefbau"

Der Tiefbau führt die Arbeiten im Baugewerbe aus, die sich mit der Errichtung von Bauwerken befassen, welche an der Erdoberfläche oder darunter errichtet werden sollen. Auch Arbeiten an und unter Verkehrswegen gehören zum Tiefbau.

Brücken gehören ebenfalls zu der Sparte Tiefbau, was außergewöhnlich ist, da bei diesen eigentlich nur ein geringer Anteil der Gesamtkonstruktion unterhalb der Erdoberfläche liegt.

Tiefbau als Kontrast zum Hochbau

Die Bezeichnung Tiefbau dient auch dazu die Abgrenzung zum Bereich Hochbau deutlich zu machen. Während der Hochbau Gebäude und Baukonstruktionen errichtet, die an der Erdoberfläche oder darüber beginnen, kümmert sich der Tiefbau um alles, was unter der Erdoberfläche erledigt werden muss. Sehr oft müssen diese beiden Gewerke zusammenarbeiten. Beim Bau eines Gebäudes, beispielsweise. Jedes Gebäude benötigt ein stabiles Fundament. Dieses wird – je nach Bauart – meist tief ins Erdreich gesetzt. Somit gehört es eigentlich zum Aufgabengebiet des Tiefbaus.

Da die Übergänge der Verantwortlichkeit der beiden Gewerke oft fließend sind, ist es nicht selten, dass viele Bauunternehmen sowohl Hoch- als auch Tiefbauarbeiten ausführen. So ersparen sie sich und dem Bauherrn zeitraubende Verzögerungen bei der Terminkoordination der verschiedenen Gewerke und somit auch finanzielle Mehrbelastungen.

Anders als beim Hochbau sind im Tiefbau eher selten Architekten für die Planung zuständig. Im Tiefbau sind eher Bauingenieure die Planer. Architekten werden nur selten, bei gestalterischen Besonderheiten, involviert.

Die Fachbereiche des Tiefbaus

Der Tiefbau umfasst die Fachgebiete:

  • Straßenbau
  • Wegebau
  • Siedlungswasserwirtschaft
  • Eisenbahnbau
  • Kanalbau
  • Erdbau
  • Spezialtiefbau
  • Grundbau
  • Wasserbau
  • Tunnelbau

Der Tiefbau im Bergbau

Auch im Bergbau – im so genannten Untertagebau – gibt es eine Abteilung Tiefbau. Hiermit bezeichnet man den Abbau von Rohstoffen in großer Tiefe, bei denen die Grubengebäude überwiegend noch unter der tiefsten Stollensohle liegen. Dort kann auch das so genannte Grubenwasser, das ist einströmendes oder einsickerndes  Grundwasser, nicht mehr auf natürlichem Weg abgeführt werden, wie sonst im Bergbau üblich, sondern muss mit Hilfe von maschinellen Pumpen an die Oberfläche gebracht werden.

Mit dem Tiefbau im Baugewerbe hat diese Kategorie jedoch bis auf die Bezeichnung nichts zu tun.

Bausachverständiger für Tiefbau

Der Sachverständige für Tiefbau im Bauwesen findet sich im Sachbereich konstruktiver Ingenieurbau oder im Sachbereich Erdbau, Grundbau, Felsbau.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes. Der Nachweis kann durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellten Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen, erbracht werden. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • relevante DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • besondere Rechtsvorschriften
  • die Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • einschlägige Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • einschlägige Teile des Zivilrechts
  • einschlägige Teile des Strafrechts
  • einschlägige Teile des Versicherungsrechts
  • Relevante Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Besondere Kenntnisse

Man erwartet von dem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten. Auch wird gefordert, dass in den schriftlichen Arbeiten erkennbar ist, dass der Sachverständige fähig ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so niederzuschreiben, dass auch  Nicht-Fachleute dazu in der Lage sind, den Inhalt  sinngemäß zu erfassen und es für diese auch nachvollziehbar und verständlich ist.

Bitte beachten Sie: Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.