Können Behörden ein Gutachten ausstellen?
Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen.
Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Gutachter muss sein Urteil unparteiisch fällen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Partei agieren, auch wenn er von dieser engagiert wurde. Darüber hinaus muss es sich bei dem Sachverständigen um eine fachlich geeignete Person handeln, die sich mit dem Thema des Sachverhalts genau auskennt. Ansonsten kann kein kompetentes Gutachten erstellt werden. Im schlimmsten Fall wird ansonsten ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, welches in der Regel aufgedeckt wird und den Auftraggeber des Gutachtens noch weiter belastet.
Das Gutachten einer öffentlichen Instanz
Doch auch öffentliche Behörden können ein offizielles Gutachten darlegen und präsentieren. Kurz gesagt: hierbei handelt es sich also um ein Gutachten oder Werturteil, welches die Erklärung einer Behörde enthält. Wird solch ein Gutachten durch ein Gericht erfragt, schickt die jeweilige Behörde einen Sachverständigen, der den Sachverhalt und das Gutachten innerhalb eines Rechtstreits vertritt. Jener gilt dann als Beauftragter der Behörde, der dem Gericht gegenüber verpflichtet ist, das Gutachten zu 100 Prozent vertreten zu können. Allerdings gibt es auch Behörden, die nur dazu in der Lage sind, ein bestimmtes Gutachten in Auftrag zu geben. Auch hierbei handelt es sich um öffentliche Behörden.
Darüber hinaus ist es hier oft der Fall, dass ein bestimmtes Gesetz im Mittelpunkt steht, aufgrund dessen ein Gutachten von einer Behörde angeordnet wird. Oft geht es darum, ein beispielsweise amtsärztliches Gutachten zu erstellen, um den Gesundheitszustand einer einzelnen Person festzustellen und genauer zu beurteilen. Dies kann von äußerster Wichtigkeit sein, wenn sich beispielsweise der Zustand der jeweiligen Person auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Auch Entscheidungen, die mit dem Eintritt in den Ruhestand verbunden sind, können hier eine wichtige Rolle spielen. Die Fähigkeit zur Arbeit muss klar und genau definiert werden und nur eine zuständige Behörde kann solch ein Gutachten in Auftrag geben.
Gerade im Kreise von Beamten kommt es sehr oft zu solch einer Art von Gutachten, damit die Arbeitsfähigkeit genau eingeschätzt werden kann. Was jedoch wichtig ist zu wissen: ein Gutachten von Behörden bezieht sich stets nur auf das eigene Land. Beispielsweise in Liechtenstein oder auch Österreich versteht man unter einem Gutachten von Behörden einen anderen Sachverhalt. Darüber hinaus gibt es noch dazu ein europäisches Gutachten, welches wiederrum anderen Regelungen bestückt ist. Hier ist zwischen den verschiedenen Gegebenheiten zu unterscheiden, damit es zu einem kompletten und ordentlichen Gutachten kommen kann.
Unabhängigkeit als ausschlaggebender Faktor
Jedoch gibt es eine bestimmte Norm, an die sich die Gutachter – unabhängig vom jeweiligen Bereich - halten müssen. Es reicht nicht aus, dass die fachliche Kompetenz vorliegt, die bei einem Gutachten von Behörden ohnehin vorhanden sein muss. Auch das unabhängige Verhalten des Sachverständigen muss gewährleistet sein. Es darf niemals im Sinne einer Partei gehandelt und begutachtet werden, damit für eine Seite ein Vorteil entsteht.
Der Sachverständige vertritt das Ergebnis des Gutachtens, welches von seiner Behörde eingereicht und vorgenommen wurde. Es muss also klar definiert sein, wie das Gutachten ausfällt und wer das Ergebnis vertritt. Die Behörde darf selbst entscheiden, wer als Sachverständigter geschickt wird.
Weitere Fragen und Antworten zu Gutachten
Was versteht man unter einem Gutachten?
In verschiedenen Streitsituationen kann es des Öfteren vorkommen, dass der Sachverhalt nicht klar definiert oder eingeschätzt werden kann. In solch einem Fall muss ein professionelles Gutachten zur Klärung erstellt werden. Hierbei kann ein Sachverständigenbüro zu Rate gezogen werden, welches sich mit dem Sachverhalt bestens auskennt und zudem neutral agiert.
Mehr erfahren »Welche Arten von Gutachten gibt es?
Näheres zu:
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Privatgutachten
- Parteiengutachten
- Schiedsgutachten
- uvm.
Was kann begutachtet werden?
Soll ein Gutachten erstellt werden, ist in der Regel oft ein Schaden vorausgegangen. Beispielsweise dann, wenn eine Privatperson einen Wasserschaden oder Brandscheiden erleidet, sollten aufgekommene Schäden begutachtet und eingeschätzt werden, damit die jeweilige Person damit rechnen kann, dass, beispielsweise von der jeweiligen Versicherung, für den entstandenen Schaden aufgekommen wird.
Mehr erfahren »Wie ist ein Gutachten aufgebaut?
Soll ein Gutachten erstellt werden, stehen sich in der Regel zwei Streitparteien gegenüber, die in einem Rechtsfall beraten werden sollen. Ein Sachverständiger sorgt hier dafür, dass der Sachverhalt klar definiert und begutachtet werden kann. In einem solchen Fall darf es nur zu einem unabhängigen Einschätzung kommen, damit auch wirklich keine der beiden Seiten bevorzugt wird.
Mehr erfahren »Besonderheiten bei europäischen Gutachten
Bei einem Gutachten stellt ein beauftragter Sachverständigter ein Urteil in Bezug auf einen dargelegten Sachverhalt vor. Dieses muss unabhängig erstellt werden und beim Sachverständigen selbst muss es sich um eine Person handeln, die die jeweilige Fachkompetenz mit sich bringt, damit das Ergebnis korrekt und unparteiisch ausfällt.
Mehr erfahren »Wie sind Gutachter organisiert?
Ein Sachverständiger erstellt ein fachkompetentes Gutachten einer Rechtslage. Hierbei handelt es sich um eine Person, die unabhängig agiert und nicht nur eine Einschätzung liefert, sondern ein korrektes Werturteil, auf das sich beispielsweise bei einem Rechtsstreit berufen werden kann. Natürlich kann nicht jede Person als Sachverständiger angefordert werden.
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