Wie ist ein Gutachten aufgebaut?

Soll ein Gutachten erstellt werden, stehen sich in der Regel zwei Streitparteien gegenüber, die in einem Rechtsfall beraten werden sollen. Sachverständige sorgen hier dafür, dass der Sachverhalt klar definiert und begutachtet werden kann. In einem solchen Fall darf es nur zu einem unabhängigen Gutachten kommen, damit auch wirklich keine der beiden Seiten bevorzugt wird. Als Sachverständiger beschäftigt sich die Person jedoch nicht nur mit der Durchführung des Gutachtens, sondern auch mit dessen Erstellung. Demzufolge kommt es zur Anfertigung eines Dokuments, welches das Urteil und Ergebnis des Gutachtens bis ins Detail aufzeigt. Gewisse Richtlinien und Vorgehensweisen müssen hier unbedingt berücksichtigt werden, damit ein ordentliches Gutachten erstellt werden kann.

Ein ordentliches Gutachten – was ist das eigentlich?

Sorgsamkeit ist bei der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens oberstes Gebot. Der Sachverständige sollte seine Formulierungen nämlich so ausführen, dass alle Personen genau verstehen, worum es geht. Demzufolge sollen also nicht nur Kenner des Sachverhalts klüger werden, sondern im Zweifelsfall auch Laien, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt hinzugezogen werden müssen.

Bei einem Gutachten soll es sich also um keine wissenschaftliche Arbeit handeln. Darüber hinaus steht die Gewissenhaftigkeit im Mittelpunkt, denn der Sachverständige steht selbstverständlich auch für seine fachliche Kompetenz. Sollte hier ein fahrlässiges Gutachten erstellt werden, kann im schlimmsten Fall der Sachverständige mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert werden. Die Meinung des Sachverständigen sollte in dem jeweiligen Schreiben also nicht nur dargelegt, sondern auch fundiert begründet werden. Dies sorgt auf ganz einfache Weise für Glaubwürdigkeit.

Eine sehr verständliche und klare Ausdrucksweise sollte zudem dafür sorgen, dass aufgekommene Fragen direkt beantwortet werden. Wer hier nicht genau und präzise arbeitet, wirft im schlechtesten Fall nur weitere Fragen auf.

Dementsprechend wichtig ist es also, dass der Sachverständige durch die betreuende Partei einen genauen Überblick der Lage bzw. des Streitfalls erhält. Dies sollte im Idealfall nicht aus der Ferne geschehen. Der Gutachter sollte also mindestens einen Termin vor Ort wahrnehmen, damit jeder Sachverhalt bis ins Detail geklärt werden kann. Ansonsten könnte das Ergebnis des Gutachtens anzuzweifeln sein. Je nach Bereich des Gutachtens helfen in diesem Fall auch Fotos oder bestimmte Maße, um ein punktgenaues Endergebnis gewährleisten zu können.

Doch nicht nur Privatpersonen haben in der Regel Fragen an den Profi, sondern auch der Sachverständige selbst. Für solche Zwecke lohnt sich ein Termin vor Ort ebenfalls, damit alle offenen Fragen beseitigt werden können. Ansonsten könnte sich die Erstellung des Gutachtens verzögern.

Offensichtlich wichtige Daten, und solche, die ein Laie eventuell auch als „weniger wichtig“ einschätzen würde, müssen übrigens ebenfalls an den Sachverständigen übermittelt werden. Sollte es um gewisse Datensätze oder Protokolle gehen, in denen ein Schaden oder Fehler ermittelt werden soll, muss der Sachverständige diese Dokumente in seinen eigenen Händen halten, um richtig arbeiten zu können. Kommunikation ist hier das A und O. Richten Sie sich also auch gegebenenfalls darauf ein, dass Ihr Sachverständiger bestimmte Dokumente nachfordern wird.

Privat- oder Gerichtsgutachten?

Wichtig ist noch, dass der Sachverständige zwischen einem Privatgutachten und einem Gerichtsgutachten unterscheidet. Bei der gerichtlichen Einholung eines Gutachtens geht es oft um ganz bestimmte Fragen, die durch einen Gutachter geklärt werden sollen.

Dennoch können dem Sachverständigen während solch eines Gutachtens auch andere Auffälligkeiten begegnen, die vom Gericht jedoch nicht berücksichtigt werden wollen. In solch einem Fall darf sich der Gutachter nur auf die Dinge konzentrieren, die vom Gericht angefordert wurden. Im Zweifelsfall wird das Gutachten dann ansonsten nicht mehr akzeptiert.

Auch bei einem Privatgutachten sollte der Sachverständige besonders aufpassen, stets neutral zu agieren.

Immerhin wird der Gutachter von einer Privatperson direkt angefordert. In der Regel handelt es sich dabei um die Partei, die einen Schaden erlitten hat. Ein unabhängiges Gutachten ist jedoch die oberste Pflicht für den Sachverständigen. Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Gutachter darf also auch bei der Erstellung des Gutachtens und den jeweiligen Formulierungen keine Rolle spielen.

Weitere Fragen und Antworten zu Gutachten

Was versteht man unter einem Gutachten?

In verschiedenen Streitsituationen kann es des Öfteren vorkommen, dass der Sachverhalt nicht klar definiert oder eingeschätzt werden kann. In solch einem Fall muss ein professionelles Gutachten zur Klärung erstellt werden. Hierbei kann ein Sachverständigenbüro zurate gezogen werden, welches sich mit dem Sachverhalt bestens auskennt und zudem neutral agiert.

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Welche Arten von Gutachten gibt es?

Näheres zu:

  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten
  • Parteiengutachten
  • Schiedsgutachten
  • uvm.
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Was kann begutachtet werden?

Soll ein Gutachten erstellt werden, ist in der Regel oft ein Schaden vorausgegangen. Beispielsweise dann, wenn eine Privatperson einen Wasserschaden oder Brandscheiden erleidet, sollten aufgekommene Schäden begutachtet und eingeschätzt werden, damit die jeweilige Person damit rechnen kann, dass, beispielsweise von der jeweiligen Versicherung, für den entstandenen Schaden aufgekommen wird.

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Können Behörden ein Gutachten ausstellen?

Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen. Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Sachverständige muss sein Urteil unparteiisch fällen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Partei agieren, auch wenn er von dieser engagiert wurde.

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Besonderheiten bei europäischen Gutachten

Bei einem Gutachten stellt ein beauftragter Sachverständiger ein Urteil in Bezug auf einen dargelegten Sachverhalt vor. Dieses muss unabhängig erstellt werden und beim Sachverständigen selbst muss es sich um eine Person handeln, die die jeweilige Fachkompetenz mit sich bringt, damit das Ergebnis korrekt und unparteiisch ausfällt.

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Wie sind Gutachter organisiert?

Ein Sachverständiger erstellt ein fachkompetentes Gutachten einer Rechtslage. Hierbei handelt es sich um eine Person, die unabhängig agiert und nicht nur eine Einschätzung liefert, sondern ein korrektes Werturteil, auf das sich beispielsweise bei einem Rechtsstreit berufen werden kann. Natürlich kann nicht jede Person als Sachverständiger angefordert werden.

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Was kostet ein Gutachter für ein Haus?

Die Kosten für einen Gutachter zur Bewertung eines Hauses können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Dazu gehören die Größe und Lage des Hauses, der Umfang und die Komplexität der Begutachtung sowie die Qualifikation und der Ruf des Gutachters.

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Was kostet ein Gutachter fürs Auto?

Die Kosten für einen Kfz-Gutachter hängen von der Art des Gutachtens, dem Fahrzeugtyp und -zustand sowie regionalen Gegebenheiten ab. Allgemein variieren die Preise, wobei umfassendere Begutachtungen, wie bei Unfallschäden oder Spezialfahrzeugen, tendenziell höher ausfallen. Es ist empfehlenswert, Angebote von verschiedenen Gutachtern einzuholen, um einen Vergleich zu haben.

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Wer zahlt den Gutachter bei Handwerkerpfusch?

Bei Handwerkerpfusch zahlt zunächst der Auftraggeber den Gutachter. Bei bestätigten Mängeln kann er die Kosten vom Handwerker zurückfordern. Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls einspringen. In manchen Fällen übernimmt der Handwerker die Kosten, besonders bei anerkannten Mängeln.

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Wer zahlt den Gutachter bei Schimmel in der Wohnung

Bei Schimmel in der Wohnung zahlt der Vermieter den Gutachter, wenn Baumängel ursächlich sind, sonst der Mieter bei eigenem Verschulden. Die Ursachenklärung durch den Gutachter bestimmt oft, wer die Kosten trägt. Rechtsschutzversicherungen können in Streitfällen helfen. Vorher ist eine Absprache ratsam.

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Wer zahlt den Gutachter bei einem Wasserschaden?

Bei Wasserschäden übernimmt meist die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Bausachverständigen. Bei unklarer Schadensursache tragen Eigentümer oder Mieter die Kosten. Vor Beauftragung ist Klärung mit der Versicherung ratsam.

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