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15 Gutachter für "EDV Sachverständiger" gefunden
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EDV Sachverständiger - Rubriken

Gutachter im Fachgebiet EDV Sachverständiger


Dipl. Inf. Michael Kopka
Michael Kopka

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung

Häusserstr. 55, 69115 Heidelberg

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06221 / 610 213
Karl-Rüdiger Barth
Karl-Rüdiger Barth

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Arbeits- und Betriebsausfälle ...

Annette-von-Droste-Straße 21, 33098 Paderborn

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+49-(0)-174-8264766
Peer Böttcher
Peer Böttcher

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung ...

Schleifweg 4, 86497 Horgau

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+49 151 41472467
Hans-Werner Leopold
Hans-Werner Leopold

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software

Feldweg 41, 22844 Norderstedt

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+49 (0)40 - 52 68 22 72
Dipl.-Ing. Christian Wittmann
Christian Wittmann

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung

Lärchenweg 28, 93326 Abensberg

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Thomas Floß
Thomas Floß

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung ...

Parkstr. 1a, 33775 Versmold

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05423/964900
Jörg W. Minte
Jörg W. Minte

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EDV Sachverständiger | Datenverarbeitung | IT Forensik ...

Fuhlenstraße 37, 45711 Datteln

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Andreas Waindok
Modal GmbH & Co. KG

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Bausachverständiger | Kfz Gutachter | Immobiliengutachter ...

Rennekoven 9, 41334 Nettetal

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02153-409840
Stephan Gruber
Sachverständige Stephan Gruber

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Datenschutz | EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software ...

Siedlung Süd 27a, 06116 Halle

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01772981011
Mike Therolf
Mike Therolf

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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung

Stockholmer Allee 32a, 44269 Dortmund

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0231-477 379-111
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Alle Orte mit gefundenen EDV Gutachtern im Überblick

Der EDV Sachverständige - Ein Beruf mit Verantwortung

Nicht nur in privaten Haushalten, sondern auch in nahezu sämtlichen Unternehmen kommen EDV-Systeme zum Einsatz. Vor allem hier kommt es aber auch immer wieder zu Schwachstellen, die aufgedeckt und beseitigt werden müssen. Nicht nur durch Hackerangriffe, sondern auch durch Mitarbeiter können die Systeme Schaden nehmen. Spätestens dann ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen für EDV / IT notwendig.

Welche Aufgaben hat der Sachverständige für EDV / IT?

Sein Aufgabengebiet ist sehr vielfältig. Er kann unter anderem mit der Wertermittlung vorhandener EDV, aber auch der genutzten Software beauftragt werden. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen verkauft werden soll oder einen Teil der EDV-Ausstattung veräußern möchte.

Sehr häufig werden die Sachverständigen von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Rechtsanwälten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Das kann beispielsweise bei der Aufklärung von Betrugshandlungen, einer Datenmanipulation oder bei der Verletzung des Urheberrechtes der Fall sein. Auch bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung eines Streites, in dem es über EDV- und IT-Fragen geht, kann der Sachverständige behilflich sein. Zugleich kann er auch eine Einschätzung über den tatsächlichen Zustand eines Gegenstandes abgeben, beispielsweise zu Beweiszwecken. Manchmal reicht aber auch schon eine unabhängige fachliche Information bzw. Beratung aus, um einen Konflikt zu vermeiden. Diese Information erhalten Sie ebenfalls bei einem Sachverständigen für EDV / IT.

Immer öfter werden im Bereich der IT pragmatische Lösungen gefordert. Sachverständigenleistungen hingegen stellen eine Bewertung bzw. Dokumentation von bereits Bestehendem dar und zeigen zugleich auch kausale Zusammenhänge auf. Deshalb muss der Gutachter eine Sachverhaltsdarstellung vornehmen, die auch für Laien verständlich ist.

Zu den Aufgaben des Sachverständigen gehören auch die Erstellung von Privatgutachten und Versicherungsgutachten. Letztere werden beispielsweise dann benötigt, wenn es zu einem Schaden am Computer selbst, an der EDV-Anlage oder an der Software kommt, der von der Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung ersetzt werden soll.

Vor Gericht können die Sachverständigen sowohl bei Straf- als auch bei Zivilprozessen hinzugezogen und um ihre Stellungnahme gebeten werden. Auch eine Aussage vor Gericht, um das Gutachten vorzutragen, zu erläutern und weitere Fragen zu beantworten, ist üblich.

Besonders im Bereich der EDV sind technische Systeme schnell nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Soll auf neue Technik umgestellt werden, müssen die Informationen, welche aktuell noch auf den alten Systemen gespeichert sind, ins neue System übernommen werden. Hierzu sollte unter Umständen ebenfalls ein Sachverständiger für EDV / IT  hinzugezogen werden, der das gesamte Roll-Out selbst durchführt oder zumindest überwacht.

Weitere Aufgabenbereiche des EDV-Sachverständigen

Zu den Aufgaben des Sachverständigen gehört auch die Begutachtung eingetretener Schäden, die Ursachenanalyse sowie verschiedene Maßnahmen, um den Schaden zu beheben. Zugleich erstellt er entsprechend dem neuen Werksvertragsrecht sogenannte Fertigstellungsbescheinigungen. Auch eine Bewertung der Funktionalität, der Lauffähigkeit und die Feststellung von Mängeln nimmt er vor.

Um den eingetretenen Schaden später noch nachweisen zu können, nutzt er das Beweissicherungsverfahren. Zugleich nimmt er Lizenzauswertungen und die Begutachtung von Datenmanipulationen vor. Die Systemanalyse sowie die Technologiebewertung gehören ebenfalls zu seinen Aufgabengebieten.

Nicht nur bei Polizei und Staatsanwaltschaft angestellte Gutachter, sondern auch freie Sachverständige für EDV / IT können bei Durchsuchungsmaßnahmen mit vor Ort sein und entsprechende technische Geräte, auf Festplatte, USB-Stick oder anderweitig abgespeicherte Informationen sichern und einer genaueren Begutachtung unterziehen.

Auch Unternehmen können EDV-Gutachter beschäftigen. Hier sind sie dann unter Umständen auch für die Wartung der technischen Anlage und die regelmäßige Datensicherung zuständig. Gleichzeitig können sie die Geschäftsführung auch beim Erwerb neuer technischer Anlagen beraten und diese dann selbst vor Ort einrichten.

Wissenswertes zum Beruf

Der Sachverständige muss sich nicht nur in technischen Belangen auskennen, sondern auch im EDV-Recht und im Vertragsrecht. Auch die Gestaltung eines Gutachtens ist an bestimmte Vorgaben gebunden, über die er Bescheid wissen muss. Deshalb kann nicht jeder, der einen Beruf im IT-Sektor erlernt hat, sogleich eine Tätigkeit als Sachverständiger beginnen. Dieser sollte erst an einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen und die Prüfung erfolgreich bestanden haben. Vorteilhaft ist auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband und die Mitgliedschaft in der örtlichen IHK.

Eine Weiterbildung zum Sachverständigen für EDV / IT können unter anderem  Informatiker, Programmierer, EDV-Ingenieure, Fachkräfte aus der Datenverarbeitung, Kommunikationselektroniker und auch weitere Berufsgruppen absolvieren. Ein umfassendes technisches Verständnis ist natürlich Voraussetzung.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Gutachter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, da der Beruf des Sachverständigen nicht geschützt ist. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden in den meisten Fällen eher mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt, da sie ihre Sachkunde im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen haben.